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   AG Kempen, 10.09.2010 - 11 C 80/10   

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https://dejure.org/2010,53685
AG Kempen, 10.09.2010 - 11 C 80/10 (https://dejure.org/2010,53685)
AG Kempen, Entscheidung vom 10.09.2010 - 11 C 80/10 (https://dejure.org/2010,53685)
AG Kempen, Entscheidung vom 10. September 2010 - 11 C 80/10 (https://dejure.org/2010,53685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • captain-huk.de

    WGV-Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Kempen, 10.09.2010 - 11 C 80/10
    Die Schadenshöhe darf lediglich nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden Dabei kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 08, 1519 - NJW 08, 2910 - NJW 09, 58) der Schwacke-Mietpreisspiegel im Postleitzahlengebiet des Geschädigten angewendet werden, solange nicht konkrete Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufzeigen, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken.
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Kempen, 10.09.2010 - 11 C 80/10
    Die Schadenshöhe darf lediglich nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden Dabei kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 08, 1519 - NJW 08, 2910 - NJW 09, 58) der Schwacke-Mietpreisspiegel im Postleitzahlengebiet des Geschädigten angewendet werden, solange nicht konkrete Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufzeigen, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken.
  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Kempen, 10.09.2010 - 11 C 80/10
    Die Schadenshöhe darf lediglich nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden Dabei kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 08, 1519 - NJW 08, 2910 - NJW 09, 58) der Schwacke-Mietpreisspiegel im Postleitzahlengebiet des Geschädigten angewendet werden, solange nicht konkrete Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufzeigen, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken.
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09

    Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei

    Auszug aus AG Kempen, 10.09.2010 - 11 C 80/10
    Die Schwacke-Liste hat das Gericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Landgerichts Krefeld (3 S 22/09) und des Bundesgerichtshofes (zuletzt in DAR 2010, 323) und einem gewichtigen Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung als Schätzungsgrundlage gewählt.
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