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   VGH Bayern, 06.03.2006 - 11 CS 05.1979   

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https://dejure.org/2006,18957
VGH Bayern, 06.03.2006 - 11 CS 05.1979 (https://dejure.org/2006,18957)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.03.2006 - 11 CS 05.1979 (https://dejure.org/2006,18957)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. März 2006 - 11 CS 05.1979 (https://dejure.org/2006,18957)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Rechtswidrigkeit der Entziehung des Fahrerlaubnis trotz Heroinkonsums infolge bestehenden Trennungsvermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2006 - 11 CS 05.1979
    Denn ein verfassungsrechtlich tragfähiger Ansatz zur Entziehung der Fahrerlaubnis besteht zum einen bei einem dauerhaften, generell die Fahreignung ausschließenden Eignungsmangel, wobei namentlich Defizite im Bereich der körperlich-geistigen Leistungsfähigkeit oder Fehlfunktionen in Betracht kommen, die das Unvermögen des Betroffenen zur Folge haben, ein Kraftfahrzeug sicher und verkehrsgerecht im Straßenverkehr zu führen (BVerfG vom 20.6.2002 BayVBl 2002, 667/669).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2006 - 11 CS 05.1979
    Unter Missachtung von im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Mai 2005 (BayVBl 2006, 18) enthaltenen Aussagen habe das Landratsamt seiner Entscheidung nur die bei Erstellung des Gutachtens vom 14. Dezember 2004 bestehenden Gegebenheiten zugrunde gelegt.
  • VGH Hessen, 14.01.2002 - 2 TG 3008/01

    Fahrerlaubnisentziehung nach einmaligem Drogenkonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2006 - 11 CS 05.1979
    Es besteht in der Rechtsprechung ein weitgehender Konsens darüber, dass eine Fahrerlaubnis gemäß § 11 Abs. 7 FeV ohne weitere Sachverhaltsaufklärung entzogen bzw. ihre Erteilung versagt werden muss, wenn zweifelsfrei feststeht, dass einer der in der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführten Tatbestände vorliegt (vgl. Kalus in: Hettenbach/Kalus/Möller/Uhle, a.a.O., § 2, RdNr. 30; a.A. - soweit ersichtlich - nur HessVGH vom 14.1.2002 ZfS 2002, 599 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2002 - 10 S 835/02

    Fehlende Kraftfahreignung auch nach einmaligem Betäubungsmittelkonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2006 - 11 CS 05.1979
    So geht z.B. auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg davon aus, dass Ausnahmen von der sich aus der Nummer 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung ergebenden Regel dann anzuerkennen sein werden, wenn in der Person des Betäubungsmittelkonsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schließen lassen, dass seine Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu führen, sowie sein Vermögen, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind (Beschluss vom 24.5.2002 NZV 2002, 475/476).
  • OVG Brandenburg, 13.12.2004 - 4 B 206/04

    Recht der Fahrerlaubnis einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2006 - 11 CS 05.1979
    Ist aber klar, welches Ziel der Rechtsmittelführer verfolgt, so erweist sich das Fehlen eines ausdrücklichen Antrags als unschädlich (BVerwG vom 14.4.1961 BVerwGE 12, 189/190; OVG Bbg vom 13.12.2004 Az. 4 B 206/04, zit. nach Juris).
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII B 7.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2006 - 11 CS 05.1979
    Ist aber klar, welches Ziel der Rechtsmittelführer verfolgt, so erweist sich das Fehlen eines ausdrücklichen Antrags als unschädlich (BVerwG vom 14.4.1961 BVerwGE 12, 189/190; OVG Bbg vom 13.12.2004 Az. 4 B 206/04, zit. nach Juris).
  • VG Augsburg, 10.05.2006 - Au 3 S 06.509

    Straßenverkehrsrecht: Enzug der Fahrerlaubnis nach Cannabis- und Amphetaminkonsum

    Das folgt aus dem hohen Suchtpotential dieser Drogen (OVG RhPf vom 21.11.2000, BA 2003, 71; NdsOVG vom 14.8.2002, DAR 2002, 471 , BayVGH vom 6.3.2006, 11 CS 05.1979; vom 8.4.2003, 11 CS 02.2775; VG Augsburg vom 23.3.2006, Au 3 S 06.338).

    Der Betroffene muss einen Sonderfall geltend machen und belegen, um die Regelvermutung zu entkräften (OVG Bremen vom 30.6.2003, DAR 2004, 284 ; BayVGH vom 6.3.2006, a.a.O.).

    Irgendwelche besonderen Verhaltenssteuerungen oder -umstellungen dahingehend, dass sich eine drogenbedingte Fahruntüchtigkeit unter keinen Umständen auf den Straßenverkehr auswirken könnte, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. BayVGH vom 6.3.2006, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 11 CS 07.942

    Annahme der Fahrungeeignetheit bei feststehendem Heroinkonsum und Fund von

    Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass trotz nachgewiesenen Konsums einer "harten" Droge die Fahreignung fortbestehen könnte, ist ein Vorgehen nach § 11 Abs. 7 FeV ausgeschlossen; gemäß den Nummern 2 bzw. 3 der Vorbemerkung zur Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung i.V.m. § 14 FeV bedarf es vielmehr der Einholung eines Gutachtens (vgl. z.B. BayVGH vom 6.3.2006 Az. 11 CS 05.1979, betreffend den Fall eines langjährigen Heroinkonsumenten, bei dem mit der Fähigkeit zu konsequentem Trennen zwischen dem Gebrauch dieses Betäubungsmittels und der Verkehrsteilnahme gerechnet werden musste).
  • VG Augsburg, 12.09.2008 - Au 3 K 08.910

    Entzug der Fahrerlaubnis; Konsum harter Drogen; zweimal erwiesen; weitere

    Eine besondere Verhaltenssteuerung, dass bei ihm höchst ausnahmsweise keine Gefährdung der Verkehrsicherheit zu besorgen wäre (so: BayVGH vom 6.3.2006, 11 CS 05.1979), besteht gerade nicht.
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