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   VGH Bayern, 30.06.2005 - 11 CS 05.888   

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VGH Bayern, 30.06.2005 - 11 CS 05.888 (https://dejure.org/2005,15532)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.06.2005 - 11 CS 05.888 (https://dejure.org/2005,15532)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 11 CS 05.888 (https://dejure.org/2005,15532)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von fahreignungsbegründenden Inhaltsbestimmungen und Nebenbestimmungen gegenüber fahreignungserhaltenden Auflagen; Rechtliche Voraussetzungen dieser beiden Institute; Voraussetzungen der Begründetheit eines Widerspruchs gegen die Ablehnung der ...

  • Judicialis

    StVG § 2 Abs. 4 Satz 2; ; FeV § 23 Abs. 2; ; FeV § 46 Abs. 2; ; FeV Nr. 8.3 der Anlage 4; ; FeV Nr. 8.4 der Anlage 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zur Unmöglichkeit einer "Heilung" von Alkoholabhängigkeit und zu den Anforderungen an Abstinenznachweise zum Nachweis der Fahreignung

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2005 - 11 CS 05.888
    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben (vgl. BVerfG vom 16.10.1977 BVerfGE 46, 160/164) gebieten es, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen.
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2005 - 11 CS 05.888
    Diese Interessenabwägung ist anhand der Kriterien vorzunehmen, die das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 20. Juni 2002 (BayVBl 2002, 667/669) aufgestellt hat (vgl. BayVGH vom 9.5.2005 Az. 11 CS 04.2526).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2005 - 11 CS 05.888
    Diese Interessenabwägung ist anhand der Kriterien vorzunehmen, die das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 20. Juni 2002 (BayVBl 2002, 667/669) aufgestellt hat (vgl. BayVGH vom 9.5.2005 Az. 11 CS 04.2526).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1993 - 10 S 1526/93

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Bei Beurteilung der charakterlichen Eignung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2005 - 11 CS 05.888
    Diese Gefahr wächst bei einem Fahrzeugführer, bei dem wegen Alkoholabhängigkeit in gesteigertem Maße damit zu rechnen ist, dass er in fahruntüchtigem Zustand am Straßenverkehr teilnimmt (vgl. zur mangelnden Eignung von Personen, bei denen eine Alkoholproblematik besteht, auch nur eine landwirtschaftliche Zugmaschine zu führen, VGH BW vom 17.8.1993 NZV 1993, 495).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16

    Auf Alkoholkonsum bezogene Auflage zur Fahrerlaubnis trotz beendeten

    Dass im Regelfall von der Fahrerlaubnisbehörde in Fällen des Alkoholmissbrauchs keine Auflagen erlassen werden dürfen, hindert diese danach nicht nur daran, dem Betroffenen ohne das Vorliegen atypischer Umstände regelmäßige ärztliche oder psychologische Nachweise des Fortbestehens der für die Fahreignung vorausgesetzten gefestigten Änderung des Trinkverhaltens (Nummer 8.2) aufzuerlegen (vgl. zu der in Ausnahmefällen für möglich gehaltenen Auferlegung der Beibringung regelmäßiger Laborwerte oder der Weiterführung therapeutischer Maßnahmen Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl., Nr. 3.11.2, S. 165; in diesem Sinne auch Senatsbeschluss vom 04.07.1996 - 10 S 975/95 - VBlBW 1996, 475; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.08.1989 - 7 A 9/89 - NJW 1990, 1194; BayVGH, Beschlüsse vom 30.06.2005 - 11 CS 05.888 - juris Rn. 23 ff. und vom 19.06.2006 - 11 C 06.103 - juris Rn. 22), sondern steht (jedenfalls für den auch hier vorliegenden Regelfall, vgl. unten B. II. 3.) auch der im vorliegenden Fall erlassenen Auflage einer Alkoholabstinenz entgegen (vgl. in diese Richtung auch BVerwG, Beschluss vom 18.10.2001 - 3 B 90.01 - juris).
  • VG Augsburg, 30.07.2008 - Au 3 S 08.938

    Sofortvollzug; Entzug der Fahrerlaubnis; Alkoholabhängigkeit

    Das Tatbestandsmerkmal der "nicht mehr bestehenden Abhängigkeit" liegt dann vor, wenn durch Tatsachen der Nachweis geführt wird, dass dauerhafte Abstinenz besteht (Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Auflage 2005, Nr. 3 zu Kapitel 3.11.2; BayVGH vom 23.3.2005, 11 CS 04.3163; vom 30.6.2005, 11 CS 05.888).

    Sie können jedoch angesichts des hinter ihnen stehenden Sachverstands als Auslegungshilfe zur Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben herangezogen werden (BayVGH vom 30.6.2005, a.a.O.).

    Wie sich aus der Vorbemerkung 3 zu Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung ergibt, rechtfertigen nur solche Umstände ein Abweichen von dieser Regelung, die von der Persönlichkeit des Betroffenen, insbesondere seiner körperlichen oder seelischen Verfassung sowie seiner sittlichen Einstellung herrühren (BayVGH vom 30.6.2005, 11 CS 05.888).

    Auch die Tatsache, dass der Antragsteller als Berufskraftfahrer in besonderem Maße auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, rechtfertigt keine andere Beurteilung (BayVGH vom 30.6.2005, 11 CS 05.888).

  • VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 3 S 08.1070

    Alkoholabhängigkeit; Wiedergewinnung der Fahreignung; einjährige Abstinenz, keine

    Das Tatbestandsmerkmal der "nicht mehr bestehenden Abhängigkeit" sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Übereinstimmung mit Nr. 3.11.2 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung (vgl. BayVGH vom 30.6.2005, 11 CS 05.888; 23.3.2005, 11 CS 04.3163), die wegen ihrer fehlenden Rechtsnormqualität die Gerichte und Behörden zwar nicht binden, angesichts des hinter ihnen stehenden Sachverstands jedoch als Auslegungshilfe zur Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben herangezogen werden können, dann als erfüllt an, wenn durch Tatsachen der Nachweis geführt wird, dass dauerhafte Abstinenz besteht.

    Die Sätze 2 und 3 der Vorbemerkung 3 zeigen, dass grundsätzlich nur solche Gegebenheiten eine abweichende rechtliche Handhabung rechtfertigen, die von der Persönlichkeit der Betroffenen, insbesondere ihrer körperlichen oder seelischen Verfassung sowie ihrer sittlichen Einstellung herrühren (vgl. BayVGH vom 30.6.2005, 11 CS 05.888).

    Im Übrigen ist dem Gericht kein Fahrzeugtyp bekannt, dessen Führung durch einen Alkoholabhängigen, der noch nicht den Nachweis der wiedererlangten Fahreignung erbracht hat, nicht mit Gefahren für Leib, Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden wäre (vgl. auch hierzu BayVGH vom 30.6.2005, 11 CS 05.888).

  • VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 3 S 08.624

    Alkoholabhängigkeit; Wiedergewinnung der Fahreignung; einjährige Abstinenz; keine

    Das Tatbestandsmerkmal der "nicht mehr bestehenden Abhängigkeit" sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Übereinstimmung mit Nr. 3.11.2 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung (vgl. BayVGH vom 30.6.2005 Az. 11 CS 05.888; 23.3.2005 Az. 11 CS 04.3163), die wegen ihrer fehlenden Rechtsnormqualität die Gerichte und Behörden zwar nicht binden, die angesichts des hinter ihnen stehenden Sachverstands jedoch als Auslegungshilfe zur Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben herangezogen werden können, dann als erfüllt an, wenn durch Tatsachen der Nachweis geführt wird, dass dauerhafte Abstinenz besteht.

    Die Sätze 2 und 3 der Vorbemerkung 3 zur Anlage 4 zeigen, dass grundsätzlich nur solche Gegebenheiten eine abweichende rechtliche Handhabung rechtfertigen, die von der Persönlichkeit des Betroffenen, insbesondere seiner körperlichen oder seelischen Verfassung sowie seiner sittlichen Einstellung herrühren (vgl. BayVGH vom 30.6.2005 Az. 11 CS 05.888).

    Dem Gericht ist kein Fahrzeugtyp bekannt, dessen Führung durch einen Alkoholabhängigen, der noch nicht den Nachweis der wiedererlangten Fahreignung erbracht hat, nicht mit Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter einhergehen kann (vgl. auch hierzu BayVGH vom 30.6.2005 Az. 11 CS 05.888).

  • VG Freiburg, 07.09.2009 - 1 K 1209/09

    Beschränkung der Fahrerlaubnis wegen Tagesschläfrigkeit

    Erst daran anknüpfend wären Auflagen oder Beschränkungen in Betracht gekommen, bei deren Beachtung eine ordnungsgemäße Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr sichergestellt ist (Bay. VGH, Beschl. v. 30.6.2005 - 11 CS 05.888 - juris; VGH Bad.-Württ., VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.10.1996 - 10 S 321/96 -, NZV 1997, 199; Urt. v. 28.2.1989 - 10 S 2302/87 - NZV 1989, 315; Saarl.

    Derartige Kontrollauflagen dienen mithin ausschließlich der Festigung und Sicherung der wiedererlangten Fahreignung und sind fahreignungserhaltend, nicht aber fahreignungsbegründend (Bay. VGH., Beschl. v. 30.6.2005, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 19.12.2008 - Au 3 S 08.1586

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Wiedererlangung der Fahreignung; Abhängigkeit

    Das Tatbestandsmerkmal der "nicht mehr bestehenden Abhängigkeit" liegt dann vor, wenn durch Tatsachen der Nachweis geführt wird, dass dauerhafte Abstinenz besteht (Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 2. Auflage 2005, Nr. 3 zu Kapitel 3.11.2; BayVGH vom 23.3.2005, 11 CS 04.3163; vom 30.6.2005, 11 CS 05.888).

    Sie können jedoch angesichts des hinter ihnen stehenden Sachverstands als Auslegungshilfe zur Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben herangezogen werden (BayVGH vom 30.6.2005, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 11 CS 10.291

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach dem Abklingen einer akuten Episode

    Kommt der Inhaber einer Fahrerlaubnis einer derartigen "Kontrollauflage" (vgl. zu diesem Rechtsinstitut BayVGH vom 30.6.2005 Az. 11 CS 05.888 RdNr. 26) nicht nach, so kann einem solchen Verhalten unterschiedliche Aussagekraft für die Beantwortung der Frage zukommen, ob der Betroffene nach wie vor fahrgeeignet ist.
  • VGH Bayern, 19.06.2006 - 11 C 06.103

    Erteilung der Fahrerlaubnis - Wiedergewinnung der Fahreignung nach

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Entwöhnungsbehandlung "erfolgreich" war (so ausdrücklich auch die Nummer 3.11.2 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung sowie BayVGH vom 23.3.2005 Az. 11 CS 04.3163, S. 8 f. des Beschlussumdrucks, und BayVGH vom 30.6.2005 Az. 11 CS 05.888, S. 6 f. des Beschlussumdrucks).
  • VG Düsseldorf, 10.06.2013 - 6 L 796/13

    Sperrwirkung; Berücksichtigungsverbot; Einstellung; Staatsanwaltschaft;

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 11 CS 05.888 -, juris Rdnr. 26 unter Bezug auf Himmelreich/Janker, MPU-Begutachtung, 2. Aufl. (1999), Rdnr. 512; VG Freiburg, Beschluss vom 7. September 2009 - 1 K 1209/09 -, juris Rdnr. 2 m. w. N; VG München, Beschluss vom 26. September 2007 - M 1 S 07.3224 -, juris Rdnr. 19; aus dem von dem Antragsteller zitierten Beschluss des VG Freiburg vom 19. Juni 2008 - 1 K 1008/08 -, juris Rdnr. 11 ff., folgt nichts anderes: Der dortige Antragsteller hatte im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, die vor der maßgeblichen Entscheidung in einem dort noch erforderlichen Widerspruchsverfahren erging, anhand einer einjährigen Abstinenz sowie einer MPU belegt, dass Ursache für seinen Drogenmissbrauch eine außergewöhnliche Belastungssituation war, die später positiven Veränderungen gewichen ist.
  • VGH Bayern, 03.04.2007 - 11 CS 06.2371

    Straßenverkehrsrecht: Wiedererlangung der Fahreignung nach Alkoholabhängigkeit

    Sollte bei dem Diplom-Psychologen K. gleichwohl eine "Behandlung" stattgefunden haben, wäre nicht dargetan, dass diese Maßnahme erfolgreich war (vgl. zu diesem Erfordernis BayVGH vom 23.3.2005 Az. 11 CS 04.3163, S. 8 f. des Beschlussumdrucks, BayVGH vom 30.6.2005 Az. 11 CS 05.888, S. 6 f. des Beschlussumdrucks, und BayVGH vom 19.6.2006 Az. 11 C 06.103, S. 4 des Beschlussumdrucks).
  • VG Ansbach, 28.06.2019 - AN 10 K 18.00539

    Erteilung der Fahrerlaubnis unter Auflage "kein Alkohol"

  • VG Düsseldorf, 12.05.2021 - 6 L 608/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem; Beschränkung der

  • VG Cottbus, 08.08.2019 - 1 K 1401/18

    Anordnung der regelmäßigen Überprüfung der Fahreignung durch einen Facharzt wegen

  • VG Saarlouis, 02.04.2009 - 10 L 121/09

    Absicherung der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis durch eine Kontrollauflage

  • VGH Bayern, 30.09.2008 - 11 CS 08.2211

    Kumulierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage; maßgeblicher

  • VG Augsburg, 16.03.2009 - Au 7 K 08.854

    Fahrerlaubnisentzug wegen nicht beigebrachten Gutachtens; Pflicht zur Beibringung

  • VG Augsburg, 23.09.2008 - Au 3 K 07.1127

    Fehlende Fahreignung; affektive Psychose; Manie; Austausch der Begründung eines

  • VGH Bayern, 19.06.2006 - 11 CS 06.103
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