Rechtsprechung
VGH Bayern, 04.10.2007 - 11 CS 07.1789 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,82742) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 19.02.2009 - 11 ZB 08.1466
Nichtbeibringung eines fachärztlichen Gutachtens; Anhaltspunkte für eine die …
Im Übrigen wird bei der Weigerung, das geforderte Gutachten vorzulegen, die Annahme fehlender Eignung nicht schon durch die nachträglich erklärte Bereitschaft zur Gutachtensbeibringung, sondern nur durch ein positives Gutachten ausgeräumt (vgl. BayVGH vom 4.10.2007 11 CS 07.1789). - VGH Bayern, 27.09.2013 - 11 CS 13.1399
Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtbeibringung eines geforderten …
Bis dahin kann die Behörde aufgrund des Verhaltens des Antragstellers davon ausgehen, dass seine Nichteignung im Sinne von § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV feststeht (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2010 - 11 CS 10.1822; v. 4.10.2007 - 11 CS 07.1789 - juris Rn. 4). - VG München, 20.01.2014 - M 6a S 13.5150
Entziehung der Fahrerlaubnis; Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier …
Bis dahin kann die Behörde aufgrund des Verhaltens des Antragstellers davon ausgehen, dass seine Nichteignung im Sinne von § 11 Abs. 8 FeV feststeht (unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 11.10.2010, Az.: 11 CS 10.1822; v. 4.10.2007, Az.:11 CS 07.1789 - juris). - VGH Bayern, 25.06.2008 - 11 CS 08.269
Entziehung der Fahrerlaubnis; erheblicher Verkehrsverstoß, Straftat und …
Die bei nicht fristgerechter Gutachtensvorlage gemäß § 11 Abs. 8 FeV gerechtfertigte Annahme fehlender Fahreignung kann nicht schon durch die nachträglich erklärte Bereitschaft zur Gutachtenbeibringung, sondern nur durch ein positives Gutachten ausgeräumt werden (vgl. BayVGH vom 4.10.2007 Az.11 CS 07.1789). - VGH Bayern, 06.02.2009 - 11 CS 08.2459
Prozesskostenhilfe; keine hinreichende Erfolgsaussicht; Trunkenheitsfahrt mit dem …
Die bei nicht fristgerechter Gutachtensvorlage gemäß § 11 Abs. 8 FeV gerechtfertigte Annahme fehlender Fahreignung kann nicht schon durch die nachträglich erklärte Bereitschaft zur Gutachtensbeibringung, sondern nur durch ein positives Gutachten ausgeräumt werden (vgl. BayVGH vom 4.10.2007 Az.11 CS 07.1789).