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   VGH Bayern, 04.10.2007 - 11 CS 07.1789   

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VGH Bayern, 04.10.2007 - 11 CS 07.1789 (https://dejure.org/2007,82742)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.10.2007 - 11 CS 07.1789 (https://dejure.org/2007,82742)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - 11 CS 07.1789 (https://dejure.org/2007,82742)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 11 ZB 08.1466

    Nichtbeibringung eines fachärztlichen Gutachtens; Anhaltspunkte für eine die

    Im Übrigen wird bei der Weigerung, das geforderte Gutachten vorzulegen, die Annahme fehlender Eignung nicht schon durch die nachträglich erklärte Bereitschaft zur Gutachtensbeibringung, sondern nur durch ein positives Gutachten ausgeräumt (vgl. BayVGH vom 4.10.2007 11 CS 07.1789).
  • VGH Bayern, 27.09.2013 - 11 CS 13.1399

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtbeibringung eines geforderten

    Bis dahin kann die Behörde aufgrund des Verhaltens des Antragstellers davon ausgehen, dass seine Nichteignung im Sinne von § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV feststeht (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2010 - 11 CS 10.1822; v. 4.10.2007 - 11 CS 07.1789 - juris Rn. 4).
  • VG München, 20.01.2014 - M 6a S 13.5150

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

    Bis dahin kann die Behörde aufgrund des Verhaltens des Antragstellers davon ausgehen, dass seine Nichteignung im Sinne von § 11 Abs. 8 FeV feststeht (unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 11.10.2010, Az.: 11 CS 10.1822; v. 4.10.2007, Az.:11 CS 07.1789 - juris).
  • VGH Bayern, 25.06.2008 - 11 CS 08.269

    Entziehung der Fahrerlaubnis; erheblicher Verkehrsverstoß, Straftat und

    Die bei nicht fristgerechter Gutachtensvorlage gemäß § 11 Abs. 8 FeV gerechtfertigte Annahme fehlender Fahreignung kann nicht schon durch die nachträglich erklärte Bereitschaft zur Gutachtenbeibringung, sondern nur durch ein positives Gutachten ausgeräumt werden (vgl. BayVGH vom 4.10.2007 Az.11 CS 07.1789).
  • VGH Bayern, 06.02.2009 - 11 CS 08.2459

    Prozesskostenhilfe; keine hinreichende Erfolgsaussicht; Trunkenheitsfahrt mit dem

    Die bei nicht fristgerechter Gutachtensvorlage gemäß § 11 Abs. 8 FeV gerechtfertigte Annahme fehlender Fahreignung kann nicht schon durch die nachträglich erklärte Bereitschaft zur Gutachtensbeibringung, sondern nur durch ein positives Gutachten ausgeräumt werden (vgl. BayVGH vom 4.10.2007 Az.11 CS 07.1789).
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