Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.10.2007 - 11 CS 07.2170   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,79272
VGH Bayern, 22.10.2007 - 11 CS 07.2170 (https://dejure.org/2007,79272)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.2007 - 11 CS 07.2170 (https://dejure.org/2007,79272)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 2007 - 11 CS 07.2170 (https://dejure.org/2007,79272)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,79272) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 04.02.2014 - 11 CS 13.2598

    Nichtbeibringung eines fachärztlichen Gutachtens

    Zur Begründung der Beschwerde trägt der Antragsteller vor, das Erstgericht verkenne, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Fahreignung nach den Nrn. 7.6.1 und 7.6.2 der Anlage 4 zur FeV selbst bei einer zweifelsfrei vorliegenden schizophrenen Psychose nur dann entfalle, wenn sich die Krankheit entweder im Akutstadium befinde oder die akute Phase zwar abgeklungen sei, jedoch noch Störungen nachweisbar seien, die das Realitätsurteil erheblich beeinträchtigten (BayVGH, B. v. 22.10.2007 - 11 CS 07.2170).

    Soweit das Gutachten von einem sozialen Rückzug des Antragstellers spricht, ist damit nach den Gesamtaussagen der beiden Gutachten nicht sichergestellt, dass sich die Krankheit nicht auch in aggressiven oder exaltierten Formen sozialen Handelns (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2007 - 11 CS 07.2170 - juris Rn. 28) äußert.

    Dem vom Antragsteller zitierten Beschluss vom 22. Oktober 2007 (11 CS 07.2170) lag ein anderer Sachverhalt zugrunde.

  • VG München, 15.05.2018 - M 6 S 18.421

    Einstweiliger Rechtsschutz - Entziehung der Fahrerlaubnis bei Schizophrenie

    Angesichts dieser ambivalenten Situation erscheint es in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 22.10.2007 - 11 CS 07.2170 - juris Rn. 30) sachgerecht, die Interessenabwägung in Anlehnung an die Wertung des Verordnungsgebers vorzunehmen, die den Nummern 7.6.1 bis 7.6.3 der Anlage 4 zur FeV zugrunde liegt.

    Da die öffentliche Gewalt verpflichtet ist, die Folgen der Verwirklichung eines Verwaltungsakts rückgängig zu machen, dessen sofortige Vollziehbarkeit gerichtlich (teilweise) suspendiert wurde, hat das Landratsamt dem Antragsteller vielmehr für die Geltungsdauer dieses Beschlusses unentgeltlich ein Dokument auszustellen, aus dem sich der aktuelle Umfang seine Befugnis ergibt, erlaubnispflichtige Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen (so BayVGH, B.v. 22.10.2007 - 11 CS 07.2170 - juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 19.11.2018 - 11 CS 18.1271

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Verdachts der Schizophrenie

    Vor diesem Hintergrund ist nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht bei seiner Interessenabwägung aus den in dem angegriffenen Beschluss im einzelnen dargelegten Gründen zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Anordnung des Sofortvollzugs hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E gemessen an dem vergleichbaren, der Entscheidung des Senats vom 22. Oktober 2007 (11 CS 07.2170 - juris Rn. 27 ff.; vgl. auch B.v. 3.9.2015 - 11 CS 15.1505 - juris Rn. 14 ff.) zugrunde liegenden Fall einer rechtlichen Überprüfung standhält.
  • VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 C 14.2549

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Fahreignung; Verdacht auf

    Ein bloßer Verdacht einer schizophrenen Psychose kann jedoch für die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht ausreichen, sondern allenfalls Anlass für eine weitere Abklärung der Fahreignung des Klägers sein (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2007 - 11 CS 07.2170 - juris Rn. 22 ff.).
  • VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 10 S 13.0192

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines rechtmäßig geforderten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs entfalle die Fahreignung nach den Nr. 7.6.1 und 7.6.2 der Anlage 4 zur FeV selbst bei einer zweifelsfrei vorliegenden schizophrenen Psychose nur dann, wenn sich die Krankheit entweder im Akutstadium befinde oder die akute Phase zwar abgeklungen sei, jedoch noch Störungen nachweisbar seien, die das Realitätsurteil erheblich beeinträchtigten (BayVGH, B. v. 22.10.2007 - 11 CS 07.2170).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht