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VGH Bayern, 22.10.2007 - 11 CS 07.2170 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 04.02.2014 - 11 CS 13.2598
Nichtbeibringung eines fachärztlichen Gutachtens
Zur Begründung der Beschwerde trägt der Antragsteller vor, das Erstgericht verkenne, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Fahreignung nach den Nrn. 7.6.1 und 7.6.2 der Anlage 4 zur FeV selbst bei einer zweifelsfrei vorliegenden schizophrenen Psychose nur dann entfalle, wenn sich die Krankheit entweder im Akutstadium befinde oder die akute Phase zwar abgeklungen sei, jedoch noch Störungen nachweisbar seien, die das Realitätsurteil erheblich beeinträchtigten (BayVGH, B. v. 22.10.2007 - 11 CS 07.2170).Soweit das Gutachten von einem sozialen Rückzug des Antragstellers spricht, ist damit nach den Gesamtaussagen der beiden Gutachten nicht sichergestellt, dass sich die Krankheit nicht auch in aggressiven oder exaltierten Formen sozialen Handelns (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2007 - 11 CS 07.2170 - juris Rn. 28) äußert.
Dem vom Antragsteller zitierten Beschluss vom 22. Oktober 2007 (11 CS 07.2170) lag ein anderer Sachverhalt zugrunde.
- VG München, 15.05.2018 - M 6 S 18.421
Einstweiliger Rechtsschutz - Entziehung der Fahrerlaubnis bei Schizophrenie
Angesichts dieser ambivalenten Situation erscheint es in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 22.10.2007 - 11 CS 07.2170 - juris Rn. 30) sachgerecht, die Interessenabwägung in Anlehnung an die Wertung des Verordnungsgebers vorzunehmen, die den Nummern 7.6.1 bis 7.6.3 der Anlage 4 zur FeV zugrunde liegt.Da die öffentliche Gewalt verpflichtet ist, die Folgen der Verwirklichung eines Verwaltungsakts rückgängig zu machen, dessen sofortige Vollziehbarkeit gerichtlich (teilweise) suspendiert wurde, hat das Landratsamt dem Antragsteller vielmehr für die Geltungsdauer dieses Beschlusses unentgeltlich ein Dokument auszustellen, aus dem sich der aktuelle Umfang seine Befugnis ergibt, erlaubnispflichtige Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen (so BayVGH, B.v. 22.10.2007 - 11 CS 07.2170 - juris Rn. 31).
- VGH Bayern, 19.11.2018 - 11 CS 18.1271
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Verdachts der Schizophrenie
Vor diesem Hintergrund ist nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht bei seiner Interessenabwägung aus den in dem angegriffenen Beschluss im einzelnen dargelegten Gründen zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Anordnung des Sofortvollzugs hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E gemessen an dem vergleichbaren, der Entscheidung des Senats vom 22. Oktober 2007 (11 CS 07.2170 - juris Rn. 27 ff.;… vgl. auch B.v. 3.9.2015 - 11 CS 15.1505 - juris Rn. 14 ff.) zugrunde liegenden Fall einer rechtlichen Überprüfung standhält. - VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 C 14.2549
Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Fahreignung; Verdacht auf …
Ein bloßer Verdacht einer schizophrenen Psychose kann jedoch für die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht ausreichen, sondern allenfalls Anlass für eine weitere Abklärung der Fahreignung des Klägers sein (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2007 - 11 CS 07.2170 - juris Rn. 22 ff.). - VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 10 S 13.0192
Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines rechtmäßig geforderten …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs entfalle die Fahreignung nach den Nr. 7.6.1 und 7.6.2 der Anlage 4 zur FeV selbst bei einer zweifelsfrei vorliegenden schizophrenen Psychose nur dann, wenn sich die Krankheit entweder im Akutstadium befinde oder die akute Phase zwar abgeklungen sei, jedoch noch Störungen nachweisbar seien, die das Realitätsurteil erheblich beeinträchtigten (BayVGH, B. v. 22.10.2007 - 11 CS 07.2170).