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   VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1292   

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https://dejure.org/2015,22293
VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1292 (https://dejure.org/2015,22293)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.08.2015 - 11 CS 15.1292 (https://dejure.org/2015,22293)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. August 2015 - 11 CS 15.1292 (https://dejure.org/2015,22293)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenbesitz; Ärztliches Gutachten; Haaranalyse und Urinscreening

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz aufgrund Drogenkonsums

  • rewis.io

    FeV, Fahrerlaubnisbehörde, Drogenbesitz, Haaranalyse, BtMG, ärztliches Gutachten, KVR, Rechtsquelle, Strassenverkehr, Kraftfahrtbundesamt, Bewertungssystem, ohne mündliche Verhandlung, Punktesystem, Zustellung der Anordnung, Rotlichtverstoß, Bundeszentralregister, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz aufgrund Drogenkonsums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1292
    Bringt der Betreffende das Gutachten nicht fristgerecht bei, kann nach § 11 Abs. 8 FeV auf seine Ungeeignetheit geschlossen werden Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78).
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 CS 15.1447

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die Fragestellung erstreckte sich deshalb nach ihrem Wortlaut nicht darauf, ob die Antragstellerin früher Betäubungsmittel eingenommen habe (vgl. zu einer solchen Fragestellung mit Anordnung einer Haaranalyse und Urinuntersuchungen BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1292 - juris; s. empfohlene Fragestellungen im Rahmen des § 14 Abs. 1 FeV Beurteilungskriterien - Urteilsbildung in der Fahreignungsbewertung, Hrsg. Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie/Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin, 3. Aufl. 2013, S. 60).
  • VG Neustadt, 04.02.2016 - 3 L 25/16

    Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zwecks Fahreignungsüberprüfung bei Verkauf

    Diese Regelung beruht darauf, dass der Besitz von Drogen regelmäßig ein deutliches Indiz für beabsichtigten Eigenkonsum ist (siehe für Besitz einer kleinen Menge Cannabis: BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - und vom 30. Januar 2003 - 1 BvR 866/00 -, beide in juris; BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1999 - 3 B 150/99 -, juris, Rn. 4; Besitz von ca. 2 Gramm Opium: NdsOVG, Beschluss vom 14. April 2008 - 12 ME 41/08 - juris, Rn. 6; 3,2 Gramm Spice: BayVGH, Beschluss vom 3. August 2015 - 11 CS 15.1292 -, juris, Rn. 13; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 14 FeV Rn. 17 m. Nachw.).
  • VGH Bayern, 11.12.2015 - 11 C 15.2519

    Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens - Konsum von Betäubungsmitteln

    Auch die Urinuntersuchungen, die erst nach der Zuleitung des Untersuchungsauftrags mit Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde vom 3. Dezember 2014 an die Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt werden konnten, decken jedenfalls bei nicht regelmäßigem Konsum nur einen kurzen Zeitraum ab (vgl. Schubert/Dittmann/Bremer-Hartmann a. a. O. S. 249; BayVGH, B. v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1292 - juris Rn. 14) und sind daher kein Beleg dafür, dass der Antragsteller - wie in der Beschwerdebegründung behauptet - entgegen seiner ursprünglichen Einlassung im zweiten Halbjahr des Jahres 2014 lediglich gelegentlich Cannabis und keine weiteren Betäubungsmittel konsumiert hat.
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