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   VGH Bayern, 22.04.2016 - 11 CS 16.399   

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https://dejure.org/2016,10779
VGH Bayern, 22.04.2016 - 11 CS 16.399 (https://dejure.org/2016,10779)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.04.2016 - 11 CS 16.399 (https://dejure.org/2016,10779)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. April 2016 - 11 CS 16.399 (https://dejure.org/2016,10779)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Löschung von Punkten, die vor der Erteilung der Fahrerlaubnis angefallen sind

  • rewis.io

    Keine Punktelöschung durch Erteilung einer Fahrerlaubnis vor dem 1. Mai 2014

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3737
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 07.08.2014 - 11 CS 14.352

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2016 - 11 CS 16.399
    Wie sich aus dem Fahreignungs-Bewertungssystem ergibt, darf ein Fahrerlaubnisinhaber eine Reihe von Zuwiderhandlungen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften begehen, ohne fahrungeeignet zu sein und auch ohne Zweifel an seiner Fahreignung zu begründen (vgl. BayVGH, B. v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - juris Rn. 27).

    Erleichtert ist die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens außerhalb des Fahreignungs-Bewertungssystems lediglich im "zweiten Durchgang" möglich, wenn also schon einmal die Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von 8 (früher 18) Punkten entzogen wurde und der Fahrerlaubnisinhaber in zeitlichem Zusammenhang mit der Neuerteilung wiederholt und/oder erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt (s. BayVGH, B. v. 7.8.2014 a. a. O.).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 1.10

    Fahrerlaubnis; Verzicht auf die Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisverzicht; Entziehung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2016 - 11 CS 16.399
    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorgängerregelung des § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG a. F. (U. v. 3.3.2011 - 3 C 1.10 - BayVBl 2011, 440 = juris Rn. 11) beschränkte die Vorschrift schon nach ihrem Wortlaut die dort vorgesehene Löschung von Punkten nicht auf "punktsysteminterne" Fahrerlaubnisentziehungen.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 10 S 2417/14

    Fahrerlaubnisentziehung - Löschung von Punkten - Tattagprinzip

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2016 - 11 CS 16.399
    Zwar mag sich aus diesem bloßen Berechnungssystem noch kein Umkehrschluss hinsichtlich § 4 Abs. 3 StVG ergeben, wie auch das Verwaltungsgericht im Anschluss an den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 31. März 2015 (10 S 2417/14 - juris) ausführt.
  • VG Karlsruhe, 02.12.2013 - 4 K 971/12

    Keine Verwarnung nach Neuerteilung einer Fahrerlaubnis für Punkte, die zwischen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2016 - 11 CS 16.399
    Es besteht auch kein übergeordneter sachlicher Grund, auch unter der Geltung von § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG in der bis 30. April 2014 anwendbaren Fassung die Punkte, die sich vor Erteilung der Fahrerlaubnis angesammelt haben, nicht mehr als berücksichtigungsfähig anzusehen, wie der Antragsteller in seiner Beschwerdeerwiderung unter Bezugnahme auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 2. Dezember 2013 (4 K 971/12 - juris) meint.
  • VG Augsburg, 08.05.2018 - Au 7 S 18.434

    Entziehung einer Fahrerlaubnis der Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, M, L und S nach

    Zwar vertrete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 22. April 2016 (Az.: 11 CS 16.399, juris) die Rechtsauffassung, dass für die Löschung der bis 1. Mai 2014 angefallenen Punkte § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG a.F. weiterhin anzuwenden sei.

    Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 22. April 2016 (Az.: 11 CS 16.399, juris) vertretene Rechtsauffassung, für die Löschung der bis zum 1. Mai 2014 angefallenen Punkte sei § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG a.F. anzuwenden, sei eine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung.

    Nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. April 2016 (Az.: 11 CS 16.399, juris; vgl. auch VG Augsburg, B.v. 15.2.2017 - Au 7 S 16.1749) messe sich die Vorschrift des § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 StVG n.F. keine Rückwirkung in zeitlicher Hinsicht zu.

    Der Antragsgegner sei ebenso wie der BayVGH (B.v. 22.4.2016 - 11 CS 16.399) der Meinung, dass auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis am 11. September 2007 § 4 Abs. 3 StVG in der Fassung ab 1. Mai 2014 nicht angewandt werden könne.

    Auf die Ausführungen im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 22. April 2016 (Az.: 11 CS 16.399, juris Rn. 17) wird vollinhaltlich verwiesen (vgl. auch VG Gelsenkirchen, U.v. 18.3.2016 - 9 K 3927/15 - juris, VG Augsburg, B.v. 15.2.2017 - Au 7 S 16.1749 - juris).

  • VGH Bayern, 28.06.2018 - 11 CS 18.1173

    Punktesystem und neues Recht

    Die Auffassung des Senats in der Entscheidung vom 22. April 2016 (11 CS 16.399 - juris) stelle eine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung dar, da die außer Kraft getretene gesetzliche Regelung in § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG a.F. weiter angewendet werde.

    Der Senat hält an seiner Rechtsauffassung im Beschluss vom 22. April 2016 (11 CS 16.399 - NJW 2016, 3737) fest und teilt die Auffassung des Antragstellers nicht, dass ihm die zum 1. Mai 2014 eingeführte Regelung des § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 StVG n.F. zugutekomme.

    Hinsichtlich der weiteren Begründung wird auf den Beschluss vom 22. April 2016 (a.a.O.) verwiesen.

  • VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 ZB 21.2153

    "Zureichender Grund" für die Verzögerung durch Einholung eines

    Der klägerischen Auslegung der zitierten Passage aus der Entscheidung des Senats vom 22. April 2016 (11 CS 16.399 - juris Rn. 26) liegt ein Missverständnis zugrunde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 9 A 2787/19

    Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags nach Abweisung einer Klage gegen den

    Darüber hinaus gilt die Vorschrift des § 4 Abs. 3 StVG auch in Ermangelung einer Übergangsvorschrift erst für Neuerteilungen ab 2014, vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - 11 CS 18.1173 -, juris Rn. 9 und vom 22. April 2016 - 11 CS 16.399 -, juris Rn. 13 ff., die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist aber schon im Jahr 2011 erfolgt.
  • VG Augsburg, 15.02.2017 - Au 7 S 16.1749

    Streit um Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auch die Kammer schließt sich insoweit der zu einem gleich gelagerten Fall ergangenen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 22. April 2016 (Az.: 11 CS 16.399, juris) an.
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