Rechtsprechung
ArbG Mainz, 22.01.2009 - 11 Ca 1174/08 |
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 22.01.2009 - 11 Ca 1174/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 11 Sa 202/09
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 11 Sa 202/09
Zeitkonto: Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Günstigkeitsprinzip - Zeitpunkt …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 22.01.2009, Aktenzeichen 11 Ca 1174/08, wird zurückgewiesen.Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgericht Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 22.01.2009, Aktenzeichen 11 Ca 1174/08, abgeändert und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den monatlichen Lohn des Klägers diesem bis spätestens zum 05. des Folgemonats auszuzahlen (Datum der Gutschrift auf dem Empfängerkonto).
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 22.01.2009, Az.: 11 Ca 1174/08, abzuändern, soweit der Klage stattgegeben wurde, und die Klage insgesamt abzuweisen.
unter teilweiser Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 22.01.2009, Az. 11 Ca 1174/08.