Rechtsprechung
ArbG Chemnitz, 08.11.2006 - 11 Ca 2229/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Chemnitz, 08.11.2006 - 11 Ca 2229/06
- LAG Sachsen, 22.01.2007 - 4 Ta 282/06
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen, 22.01.2007 - 4 Ta 282/06
Beschwerde
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 08.11.2006 - 11 Ca 2229/06 - abgeändert:.Das Vollstreckungsabwehrverfahren gemäß § 767 ZPO wird jetzt unter dem Az. 11 Ca 2229/06 geführt.
Mit Beschluss vom 08.11.2006 (11 Ca 2229/06) legte das Arbeitsgericht gemäß § 91 a ZPO die Kosten des Verfahrens der Klägerin (= ...) auf und führte hierzu aus, dass sich die Erfüllung des Weiterbeschäftigungsanspruchs entgegen der Auffassung der Klägerin nicht darin erschöpfe, dem Beklagten die Arbeit auf dem Arbeitsplatz zu gewährleisten.