Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 06.10.2004 - 11 Ca 347/04 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 06.10.2004 - 11 Ca 347/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 5 Sa 1000/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 5 Sa 1000/04
Verhaltensbedingte Kündigung
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 06.10.2004 - 11 Ca 347/04 - wie folgt abgeändert:.Das Arbeitsgericht hat im Urteil vom 06.10.2004 - 11 Ca 347/04 (- verbunden mit - 11 Ca 605/04 -) - festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 11.02.2004 am 30.09.2004 sein Ende gefunden hat.
Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gem. § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils vom 06.10.2004 - 11 Ca 347/04 - (dort S. 3 ff. = Bl. 120 ff. d. A.).
Gegen das am 12.11.2004 zugestellte Urteil vom 06.10.2004 - 11 Ca 347/04 - hat die Beklagte am 10.12.2004 Berufung eingelegt und diese am 07.02.2005 - innerhalb verlängerter Berufungsbegründungsfrist (s. dazu den Verlängerungsbeschluss vom 07.01.2005, Bl.154 d. A.) - begründet.
das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 06.10.2004 - 11 Ca 347/04 - abzuändern und die Klage (vom 16.03.2004) abzuweisen.