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   ArbG Koblenz, 06.10.2004 - 11 Ca 347/04   

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ArbG Koblenz, 06.10.2004 - 11 Ca 347/04 (https://dejure.org/2004,36183)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 06.10.2004 - 11 Ca 347/04 (https://dejure.org/2004,36183)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 11 Ca 347/04 (https://dejure.org/2004,36183)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 5 Sa 1000/04

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 06.10.2004 - 11 Ca 347/04 - wie folgt abgeändert:.

    Das Arbeitsgericht hat im Urteil vom 06.10.2004 - 11 Ca 347/04 (- verbunden mit - 11 Ca 605/04 -) - festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 11.02.2004 am 30.09.2004 sein Ende gefunden hat.

    Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gem. § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils vom 06.10.2004 - 11 Ca 347/04 - (dort S. 3 ff. = Bl. 120 ff. d. A.).

    Gegen das am 12.11.2004 zugestellte Urteil vom 06.10.2004 - 11 Ca 347/04 - hat die Beklagte am 10.12.2004 Berufung eingelegt und diese am 07.02.2005 - innerhalb verlängerter Berufungsbegründungsfrist (s. dazu den Verlängerungsbeschluss vom 07.01.2005, Bl.154 d. A.) - begründet.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 06.10.2004 - 11 Ca 347/04 - abzuändern und die Klage (vom 16.03.2004) abzuweisen.

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