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ArbG Mainz, 30.10.2003 - 11 Ca 553/03 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 30.10.2003 - 11 Ca 553/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03
Eingruppierung, Lebensmittelkontrolleur
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 30.10.2003 - 11 Ca 553/03 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - hat die Klage daraufhin durch Urteil vom 30.10.2003 - 11 Ca 553/03 - abgewiesen.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz, Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 30.10.2003 - Az.: 11 Ca 553/03 - festzustellen, dass die Beklagte und Berufungsbeklagte verpflichtet ist, den Kläger seit dem 25.08.1999 nach der Vergütungsgruppe IV b BAT zu vergüten.