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   FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 1172/05 E   

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https://dejure.org/2006,6829
FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 1172/05 E (https://dejure.org/2006,6829)
FG Münster, Entscheidung vom 25.04.2006 - 11 K 1172/05 E (https://dejure.org/2006,6829)
FG Münster, Entscheidung vom 25. April 2006 - 11 K 1172/05 E (https://dejure.org/2006,6829)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 125 Abs. 1
    Willkürliche Schätzung von Kapitaleinnahmen mit der Folge der Nichtigkeit des Einkommensteuerbescheids

  • rechtsportal.de

    AO (1977) § 125 Abs. 1
    Willkürliche Schätzung von Kapitaleinnahmen mit der Folge der Nichtigkeit des Einkommensteuerbescheids

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerverfahren: - Willkürliche Schätzung von Kapitaleinnahmen mit der Folge der Nichtigkeit des Einkommensteuerbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtigkeit eines Einkommensteuerbescheids durch willkürliche Schätzung von Kapitaleinnahmen; Vorliegen der Nichtigkeit eines § 125 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) bei subjektiver und objektver Willkür des zuständigen Beamten

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässig hohe Steuerschätzung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schätzung - Nichtigkeit des Schätzungsbescheids

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1130
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.06.1992 - X R 47/88

    Steuerbescheid an Verstorbenen ist nichtig

    Auszug aus FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 1172/05
    Der Beklagte verweist auf das Urteil des FG München vom 17.09.2004 - 8 K 3369/03, juris sowie auf das Urteil des BFH vom 17.06.1992 - X R 47/88, BStBl II 1993, 174.

    In dem vom BFH mit Urteil vom 17.06.1992 - X R 47/88 (BStBl II 1993, 174) entschiedenen Verfahren, auf das der Beklagte ebenfalls Bezug genommen hat, ist der Nichtigkeitseinwand sogar erst nach 9, 5 Jahren (bezogen auf den ersten nichtigen Bescheid) bzw. 6,5 Jahren (bezogen auf den zuletzt ergangenen Änderungsbescheid) erhoben worden.

  • BFH, 20.10.2005 - IV B 65/04

    Nichtigkeit eines Einkommensteuer-Schätzungsbescheids

    Auszug aus FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 1172/05
    Anders verhält es sich nur, wenn das Finanzamt willkürlich zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt (st. Rspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 16.05.2003 - II B 50/02, BFH/NV 2003, 1150; vom 20.10.2005 - IV B 65/04, BFH/NV 2006, 240).

    Strafschätzungen gilt es zu vermeiden (vgl. BFH, Beschluss vom 20.10.2005 - IV B 65/04, BFH/NV 2006, 240 mwN).

  • FG München, 17.09.2004 - 8 K 3369/03

    Nichtigkeit von Steuerbescheiden; Verwirkung eines Nichtigkeitseinwands

    Auszug aus FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 1172/05
    Der Beklagte verweist auf das Urteil des FG München vom 17.09.2004 - 8 K 3369/03, juris sowie auf das Urteil des BFH vom 17.06.1992 - X R 47/88, BStBl II 1993, 174.

    Insbesondere ist der Sachverhalt nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, über den das Finanzgericht München in dem vom Beklagten zitierten Urteil vom 17.09.2004 8 K 3369/03 entschieden hat.

  • BFH, 16.05.2003 - II B 50/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Anteile an Kapitalgesellschaften - Stuttgarter

    Auszug aus FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 1172/05
    Anders verhält es sich nur, wenn das Finanzamt willkürlich zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt (st. Rspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 16.05.2003 - II B 50/02, BFH/NV 2003, 1150; vom 20.10.2005 - IV B 65/04, BFH/NV 2006, 240).
  • FG München, 26.07.2012 - 5 K 2812/11

    Nichtigkeit von Bescheiden, Schätzung von Besteuerungsgrundlagen,

    Sie beziehe sich auf das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. April 2006 (11 K 1172/05, EFG 2006, 1130), das genau dem Streitfall entspräche, da im Fall des Finanzgerichts Münster Einkunftsarten hinzugeschätzt worden seien, für die es keinerlei Hinweise gegeben habe.

    Strafschätzungen gilt es zu vermeiden (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BStBl II 1993, 259; vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl II 2001, 381; vom 15. Mai 2002 X R 34/99, juris; vom 17. Juni 2004 IV R 45/03, BFH/NV 2004, 1618, und BFH-Beschluss vom 20. Oktober 2005 - IV B 65/04, BFH/NV 2006, 240; Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. Februar 2006 11 K 1172/05, EFG 2006, 1130; Urteile des Finanzgerichts M. vom 4. September 2008 2 K 1865/08, EFG 2009, 2, und vom 23. Februar 2010 13 K 3668/08, juris).

    Im Streitfall liegen keine geeignete Anhaltspunkte für die Schätzung von Kapitaleinkünften und von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (in dermaßen eklatanter Höhe) vor (Urteil des Finanzgerichts Münster in EFG 2006, 1130) und sind auch vom Finanzamt nicht schlüssig dargelegt worden.

  • BFH, 18.10.2011 - X B 14/11

    Doppelerfassung von Einkünften führt nicht zur Nichtigkeit des entsprechenden

    Zudem meint die Klägerin, die Revision sei zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) wegen Divergenz zum BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 I R 50/00 (BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381) sowie zum Urteil des FG Münster vom 25. April 2006  11 K 1172/05 E (Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1130) zuzulassen.
  • FG Hamburg, 28.02.2008 - 4 K 307/07

    Abgabenordnung; Prozessrecht: Nichtigkeit eines Steuerbescheids

    Diesen Fallkonstellationen ist nach Auffassung des beschließenden Senats die Sachverhaltsvariante gleich zu stellen, dass der Schätzungsbescheid in keiner Weise erkennen lässt, dass überhaupt und gegebenenfalls welche Schätzungserwägungen angestellt wurden (ähnlich FG Münster, Urteil vom 25.4.2006, 11 K 1172/05 E, juris; Niedersächsisches FG, Urteil vom 13.12.2005, 13 K 327/05, juris).
  • FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07

    Abgabenordnung, Prozessrecht: Nichtigkeit eines Steuerbescheides - Zulässigkeit

    Diesen Fallkonstellationen ist nach Auffassung des beschließenden Senats die Sachverhaltsvariante gleich zu stellen, dass der Schätzungsbescheid in keiner Weise erkennen lässt, dass überhaupt und gegebenenfalls welche Schätzungserwägungen angestellt wurden (ähnlich FG Münster, Urteil vom 25.04.2006, 11 K 1172/05 E, [...]; Niedersächsisches FG, Urteil vom 13.12.2005, 13 K 327/05, [...]).
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