Rechtsprechung
VG Berlin, 16.03.2011 - 11 K 17.11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Bußgeldverfahren und Funktionstauglichkeit eines Geschwindigkeitsmeßgeräts
- verkehrslexikon.de
Zur Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät TRAFFIPAX TraffiStar S 330
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- berlin.de (Pressemitteilung)
Blitzer im Britzer Tunnel misst fehlerfrei
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Jena, 14.04.2008 - 1 Ss 281/07
Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Überwachungsgerät …
Auszug aus VG Berlin, 16.03.2011 - 11 K 17.11
Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Traffipax Traffistar S 330 ist ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (Anschluss an Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts, Senat für Bußgeldsachen, vom 14. April 2008 - 1 Ss 281/07).(Rn.29).Nach der Rechtsprechung des Thüringer Oberlandesgerichts - Senat für Bußgeldsachen - (Beschluss vom 14. April 2008 - 1 Ss 281/07 -, zitiert nach juris, der sich die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 2. Juli 2009 - VG 11 K 97.09 - angeschlossen hat) ist die Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Traffipax Traffistar S 330 ein sog. standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung dar (vgl. zum Begriff OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Januar 2011 - OVG 1 N 125.10 -).