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   FG Baden-Württemberg, 25.11.2003 - 11 K 200/00   

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https://dejure.org/2003,19113
FG Baden-Württemberg, 25.11.2003 - 11 K 200/00 (https://dejure.org/2003,19113)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.11.2003 - 11 K 200/00 (https://dejure.org/2003,19113)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. November 2003 - 11 K 200/00 (https://dejure.org/2003,19113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehen der zollamtlichen Überwachung im Versandverfahren; Nachträgliche Gestellung eines Zollgutes; Garantenstellung wegen Verpflichtung zum gemeinschaftlichen Versandverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme des Hauptverpflichteten als Zollschuldner im Versandverfahren; Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung; Eingangsabgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Inanspruchnahme des Hauptverpflichteten als Zollschuldner im Versandverfahren - Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung - Eingangsabgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.08.1997 - VII R 82/96
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.11.2003 - 11 K 200/00
    Werden im Versandverfahren befindliche Waren bei einer Person abgeladen, die nicht zugelassener Empfänger ist, liegt regelmäßig ein Entziehen vor (BFH-Urteil vom 26. August 1997 VII R 82/96, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ - 1998, 234 mit weiteren Nachweisen).

    Im Gegenzug übernimmt der Hauptverpflichtete die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens - einschließlich des damit verbundenen Risikos, als Abgabenschuldner auch für fremdes Fehlverhalten einstehen zu müssen (BFH - Urteil vom 26. August 1997, ZfZ 1998, 234, 235 mit weiteren Nachweisen).

    Es fehlt aufgrund der Garantenstellung des Hauptverpflichteten schon an der für die Gewährung von Vertrauensschutz sowohl nach Gemeinschaftsrecht als auch nach nationalem Recht unabdingbaren besonderen Vertrauenslage (vgl. das BFH-Urteil vom 26. August 1997, ZfZ 1998, 234).

  • BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00

    Einfuhrabgaben; zulassungsfreie Revision; Urteil ohne Entscheidungsgründe;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.11.2003 - 11 K 200/00
    Dabei stimmt Art. 96 Abs. 1 S. 2 ZK fast wörtlich mit Art. 13 VersandVO überein (vgl. die an der Garantenstellung des Hauptverpflichteten festhaltende BFH-Rechtsprechung nach Einführung des Zollkodex, z.B. BFH-Urteil vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80).

    Die Begründung für seine Inanspruchnahme erübrigt sich vielmehr aufgrund der Garantenstellung des Hauptverpflichteten (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Juni 2001, BFH/NV 2002, 80).

  • FG München, 19.02.2009 - 14 K 3764/06

    Zuständigkeit für Abgabenerhebung im gemeinsamen Versandverfahren

    Es braucht deshalb im Regelfall nicht berücksichtigt zu werden, ob auch andere Zollschuldner; wie z.B. der Warenempfänger oder Warenführer, in Anspruch zu nehmen sind (so auch FG Baden-Württemberg im Urteil vom 25. November 2003 - 11 K 200/00, ZfZ 2004, 273).
  • FG München, 20.07.2006 - 14 K 518/04

    Zuständigkeit für die Abgabenerhebung im Versandverfahren

    Es braucht deshalb im Regelfall nicht berücksichtigt zu werden, ob auch andere Haftungsschuldner oder Zollschuldner in Anspruch zu nehmen sind (so auch FG Baden-Württemberg im Urteil vom 25. November 2003 - 11 K 200/00, ZfZ 2004, 273).
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