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   FG Baden-Württemberg, 23.07.2001 - 11 K 223/97   

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https://dejure.org/2001,18599
FG Baden-Württemberg, 23.07.2001 - 11 K 223/97 (https://dejure.org/2001,18599)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.07.2001 - 11 K 223/97 (https://dejure.org/2001,18599)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juli 2001 - 11 K 223/97 (https://dejure.org/2001,18599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Lohneinkünften aus der Schweiz bei der deutschen Einkommensteuer ; Feststellung des Mittelpunkts der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensinteressen einer Person mit Wohnsitzen in der Schweiz und in Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mittelpunkt des Lebensinteresses bei Doppelwohnsitz eines Arbeitnehmers nach Art. 4 Abs. 2 Buchst. a DBA-Schweiz; Einkommensteuer 1996

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Mittelpunkt des Lebensinteresses bei Doppelwohnsitz eines Arbeitnehmers nach Art. 4 Abs. 2 Buchst. a DBA-Schweiz - Einkommensteuer 1996

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.10.1985 - I R 274/82

    Ständige Wohnstätte - DBA-Spanien - Arbeitnehmer - Abordnung in spanisches

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.07.2001 - 11 K 223/97
    Die Frage nach dem Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Klägers im Streitjahr entscheidet sich danach, welcher der beiden Orte, I. oder H. der bedeutungsvollere für ihn gewesen ist (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1985 I R 274/82, BStBl II 1986, 133 ).
  • BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76

    Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einem

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.07.2001 - 11 K 223/97
    Es ist dennoch der Auffassung, dass die familiäre Situation des Klägers (in I. wohnende Ehefrau, kein Getrenntleben) sowie der in Deutschland gelegene Grundbesitz bei Anlegen eines objektiven Maßstabs dafür sprechen, dass I. der bedeutungsvollere Ort für den Kläger (geblieben) ist und den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellt (vgl. auch BFH-Urteil vom 10.11.1978 VI R 21/76, BStBl II 1979, 219 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 04.08.2022 - 1 K 2898/21

    Ansässigkeit nach Art. 4 DBA-China - Wohnsitzbestimmung - Anwendung der neuen

    Unter diesen Merkmalen kommt in der Regel der familiären Bindung eine besondere Bedeutung zu (Art. 4 Nr. 15 MK; so auch Urteil des FG Baden-Württemberg vom 23.7.2001 11 K 223/97, juris, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 17.7.2002 I B 119/01, BFH/NV 2002, 1600).
  • FG Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 4 K 251/09

    Bei Aufenthalt von Ehefrau und minderjährigen Kindern in Deutschland liegt hier

    Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist damit auf der Grundlage einer zusammenfassenden Wertung sowohl der persönlichen als auch der wirtschaftlichen Beziehungen im konkreten Fall zu ermitteln (Urteile des FG Baden-Württemberg vom 23. Juli 2001 11 K 223/97, n. v., [...], und vom 19. November 2001 2 K 205/00, n. v., [...], unter 1. d. aa., sowie des FG Hamburg vom 12. Juni 2008 5 K 81/06, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 1558, unter II. 4.).
  • FG Thüringen, 25.02.2015 - 3 K 715/13

    Steuerfreiheit eines von einer kanadischen Behörde für eine post-doctorale

    Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist damit auf der Grundlage einer zusammenfassenden Wertung sowohl der persönlichen als auch der wirtschaftlichen Beziehungen im konkreten Fall zu ermitteln (vgl. Urteile des FG Baden-Württemberg vom 23. Juli 2001 11 K 223/97, n. v., juris, und vom 29. November 2001 2 K 205/00, n. v., juris, unter 1. d. aa., sowie des FG Hamburg vom 12. Juni 2008 5 K 81/06, EFG 2008, 1558, unter II. 4.).
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