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   FG Niedersachsen, 31.10.2002 - 11 K 316/00   

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FG Niedersachsen, 31.10.2002 - 11 K 316/00 (https://dejure.org/2002,10202)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.10.2002 - 11 K 316/00 (https://dejure.org/2002,10202)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 11 K 316/00 (https://dejure.org/2002,10202)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Häusliches Arbeitszimmer: zur Frage, wann ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 5 EStG; § 4 Abs. 5 Nr. 6 Buchst. b EStG
    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Betriebsausgaben; Anfordeungen an den "anderen Arbeitsplatz"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 5
    Arbeitszimmer; Anderer Arbeitsplatz; Außendienst-Mitarbeiter; Kundenbesuch - Arbeitszimmer: Zur Verfügung Stehen eines anderen Arbeitsplatzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitszimmer: Zur Verfügung Stehen eines anderen Arbeitsplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Betriebsausgaben; Anfordeungen an den "anderen Arbeitsplatz"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 298
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Baden-Württemberg, 20.09.2005 - 11 K 286/04

    Nacherhebung von Antidumpingzöllen auf Einfuhren von Silizium aus China -

    Diese richtet sich inzwischen nur noch gegen die Erhebung von Antidumpingzoll, nachdem die ursprünglich - unter dem Aktenzeichen 11 K 316/00 - auch gegen die Erhebung von Zoll und EUSt geführte Klage zurückgenommen wurde.

    Die Verfahrensakte des abgetrennten Klageverfahrens wegen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer 11 K 316/00, in dessen Rahmen die Umsatzsteuerakten des Finanzamts K über die M AG vorgelegt worden waren, wurde zum Verfahren beigezogen.

  • BFH, 14.01.2004 - VI R 100/02

    Häusliches Arbeitszimmer - Außendienstmitarbeiter

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 298 veröffentlicht.
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