Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 31.10.2002 - 11 K 316/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Häusliches Arbeitszimmer: zur Frage, wann ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 9 Abs. 5 EStG; § 4 Abs. 5 Nr. 6 Buchst. b EStG
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Betriebsausgaben; Anfordeungen an den "anderen Arbeitsplatz" - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 5
Arbeitszimmer; Anderer Arbeitsplatz; Außendienst-Mitarbeiter; Kundenbesuch - Arbeitszimmer: Zur Verfügung Stehen eines anderen Arbeitsplatzes - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Arbeitszimmer: Zur Verfügung Stehen eines anderen Arbeitsplatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Betriebsausgaben; Anfordeungen an den "anderen Arbeitsplatz"
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 31.10.2002 - 11 K 316/00
- BFH, 14.01.2004 - VI R 100/02
Papierfundstellen
- EFG 2003, 298
Wird zitiert von ... (2)
- FG Baden-Württemberg, 20.09.2005 - 11 K 286/04
Nacherhebung von Antidumpingzöllen auf Einfuhren von Silizium aus China - …
Diese richtet sich inzwischen nur noch gegen die Erhebung von Antidumpingzoll, nachdem die ursprünglich - unter dem Aktenzeichen 11 K 316/00 - auch gegen die Erhebung von Zoll und EUSt geführte Klage zurückgenommen wurde.Die Verfahrensakte des abgetrennten Klageverfahrens wegen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer 11 K 316/00, in dessen Rahmen die Umsatzsteuerakten des Finanzamts K über die M AG vorgelegt worden waren, wurde zum Verfahren beigezogen.
- BFH, 14.01.2004 - VI R 100/02
Häusliches Arbeitszimmer - Außendienstmitarbeiter
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 298 veröffentlicht.