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   FG Köln, 08.12.1999 - 11 K 3442/97   

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FG Köln, 08.12.1999 - 11 K 3442/97 (https://dejure.org/1999,11848)
FG Köln, Entscheidung vom 08.12.1999 - 11 K 3442/97 (https://dejure.org/1999,11848)
FG Köln, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - 11 K 3442/97 (https://dejure.org/1999,11848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Zuzahlungen eines Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten für ein Dienstfahrzeug; Lohnbesteuerung der Kfz-Gestellung ; Werbungskostenabzug des Kfz-Versicherungsbeitrages ; Unentgeltlichen Überlassung eines Kfz an einen Arbeitnehmer zu privaten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kfz-Überlassung: Zuzahlung zu den Anschaffungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmer: - Zuzahlungen eines Arbeitnehmers für Dienstfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 586
  • EFG 2000, 312
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.10.1992 - VI R 1/92

    Arbeitnehmerzuschuß zur Anschaffung eines Firmenwagens

    Auszug aus FG Köln, 08.12.1999 - 11 K 3442/97
    Das sind die Kosten, die dem Arbeitnehmer erwachsen würden, wenn er einen eigenen PKW des gleichen Typs halten würde (Urteile des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 21. Juni 1963 VI 306/61 U, BStBl III 1963, 387; vom 23. Oktober 1992 VI R 1/92, BStBl II 1993, 195).

    Hierbei handelt es sich um eine typisierende - die Verhältnisse des Einzelfalles weitestgehend außer Betracht lassende - Art der Wertermittlung (BFH-Urteil BStBl II 1993, 195).

    Dies schließt nicht nur eine Minderung des der 1-v.H.-Regelung zugrundegelegten Listenpreises um eine etwaige Zuzahlung des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Dienstfahrzeuges aus (vgl. BStBl II 1993, 195), sondern auch eine anderweitige Berücksichtigung des Eigenanteils, die über den tatsächlich der Lohnsteuer unterworfenen Sachbezugswert hinausgeht.

    Wird hingegen der geldwerte Vorteil nicht pauschal nach der 1-v.H.-Methode, sondern nach den Kosten ermittelt, die dem Arbeitnehmer erwachsen würden, wenn er einen Pkw gleichen Typs halten würde, so ist hinsichtlich der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Kostenfaktor von den Anschaffungskosten auszugehen, deren Wert der Arbeitgeber über die vermutliche Gesamtnutzungsdauer des PKW dem Arbeitnehmer zuwendet, mithin grundsätzlich von den tatsächlichen, um die Zuzahlung des Arbeitnehmers geminderten Anschaffungskosten (BFH-Urteil BStBl II 1993, 195; Schmidt in Heuermann/Wagner, Das gesamte Lohnsteuerrecht, D 128).

  • BFH, 21.06.1963 - VI 306/61 U

    Kostenlose Überlassung eines Pkw durch den Arbeitgeber zur privaten Nutzung des

    Auszug aus FG Köln, 08.12.1999 - 11 K 3442/97
    Das sind die Kosten, die dem Arbeitnehmer erwachsen würden, wenn er einen eigenen PKW des gleichen Typs halten würde (Urteile des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 21. Juni 1963 VI 306/61 U, BStBl III 1963, 387; vom 23. Oktober 1992 VI R 1/92, BStBl II 1993, 195).

    Die insoweit ersparten Kosten sind nicht nur die Benzin- und Ölkosten für die privat gefahrenen Kilometer, sondern alle mit der Haltung eines PKW zusammenhängenden Kosten einschließlich der anteiligen fixen Kosten (BFH-Urteil BStBl III 1963, 387).

  • BFH, 25.05.1992 - VI R 146/88

    Höhe des geldwerten Vorteils bei Kfz-Benutzung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Köln, 08.12.1999 - 11 K 3442/97
    Statt dessen läßt die Rechtsprechung - und seit dem Veranlagungszeitraum 1996 der Gesetzgeber (§§ 8 Abs. 2 Satz 2, 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1996) - die Berechnung des Vorteils auch nach der sogenannten 1-v.H.-Methode zu (BFH-Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 146/88, BStBl II 1992, 700).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus FG Köln, 08.12.1999 - 11 K 3442/97
    Zum anderen kommt auch nicht die im Bereich des § 12 Nr. 1 EStG von der Rechtsprechung ausnahmsweise anerkannte Aufteilung gemischt veranlaßter Kfz-Kosten (vgl. Beschluß des Großen Senates des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BStBl II 1971, 17, 20) in Betracht.
  • BFH, 25.03.1977 - VI R 96/74

    Beiträge zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung - Beruflich veranlaßte Fahrten -

    Auszug aus FG Köln, 08.12.1999 - 11 K 3442/97
    Darüber hinaus ist durch den Werbungskostenpauschbetrag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht nur die AfA, sondern auch die Kfz-Versicherung als mit der Benutzung eines Kfz regelmäßig verbundene Aufwendung abgegolten, soweit sie auf diese Fahrten entfällt (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 1977 VI R 96/74, BStBl II 1977, 693).
  • BFH, 07.02.2002 - VI R 31/00
    Auszug aus FG Köln, 08.12.1999 - 11 K 3442/97
    Revision eingelegt (Az. beim BFH: VI R 31/00).
  • FG Köln, 26.10.2005 - 10 K 8005/00

    Fahrtaufwendungen, Ehegattenarbeitsverhältnis

    Wenn der Kläger dann auf eigenen Wunsch einen Zuzahlungsbetrag für ein komfortableres Auto leistete, ist davon auszugehen, dass hierfür neben beruflichen Gründen zum wesentlichen, wenn nicht sogar zum überwiegenden Teil persönliche Motive mitbestimmend waren (vgl. ebenso Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG 1.9.1999, I 331/95, EFG 2000, 115 - Die Revision gegen dieses Urteil wurde mit BFH-Beschluss vom 7.2.2002 - VI R 155/99 als unbegründet zurückgewiesen - ebenso Urteil des Finanzgerichts Köln vom 8. Dezember 1999- 11 K 3442/97, EFG 2000, 312 - Die Revision gegen dieses Urteil wurde mit BFH-Beschluss vom 11.12.2001 - VI R 31/00 als unbegründet zurückgewiesen).
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