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   FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 44/08   

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https://dejure.org/2009,23659
FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 44/08 (https://dejure.org/2009,23659)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.07.2009 - 11 K 44/08 (https://dejure.org/2009,23659)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - 11 K 44/08 (https://dejure.org/2009,23659)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Steuermäßigung für Handwerksleistungen bei mehreren Haushalten jeweils bis zur Höchstgrenze objektbezogen

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 35a Abs. 2 S. 2; EStG § 52 Abs. 50b S. 2
    Steuermäßigung für Handwerksleistungen bei mehreren Haushalten ist jeweils bis zur Höchstgrenze objektbezogen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuermäßigung für Handwerksleistungen bei mehreren Haushalten ist jeweils bis zur Höchstgrenze objektbezogen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuermäßigung für Handwerksleistungen bei mehreren Haushalten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Objektbezogenheit einer Steuermäßigung für Handwerksleistungen bei mehreren Haushalten

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Wie werden haushaltsnahe Dienstleistungen bei mehreren Wohnungen abgesetzt?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1700
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.01.2009 - VI R 44/08

    Verfall eines nicht ausgenutzten Steuerermäßigungsbetrags für

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 44/08
    Ziel der gesetzlichen Regelung ist nämlich, die Schwarzarbeit in den Privathaushalten zu bekämpfen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 2009 VI R 44/08, BStBl II 2009, 411).
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 44/08
    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes - BFH -, insbesondere das Urteil vom 15. März 2007 VI R 31/05, sei auf ihren Fall analog anwendbar.
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