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   FG Baden-Württemberg, 25.08.1992 - 11 K 54/88   

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FG Baden-Württemberg, 25.08.1992 - 11 K 54/88 (https://dejure.org/1992,32240)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.08.1992 - 11 K 54/88 (https://dejure.org/1992,32240)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. August 1992 - 11 K 54/88 (https://dejure.org/1992,32240)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1993, 136
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • FG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 3 K 273/07

    Zur Arbeitslohnqualität von Arbeitgeberbeiträgen für die Zukunftssicherung eines

    Hieraus folgt indessen nicht, dass die Arbeitgeberanteile zur Versicherung des Klägers im Obligatorium und/oder im Überobligatorium bei der Pensionskasse N kein Arbeitslohn sind (a.A. wohl: Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg vom 25. August 1992 11 K 54/88 [rechtskräftig, nachdem die Revision mit BFH-Beschluss vom 15: Juli 1993 VI R 97/92 nach Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs als unbegründet zurückgewiesen wurde, EFG 1993, 136] unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 2. August 1968 VI R 124/67, BStBl II 1968, 800).

    Die Arbeitgeberbeiträge, die im Obligatorium an eine Pensionskasse gezahlt werden, sind jedoch nach der inzwischen ergangenen Rechtsprechung ebenfalls als nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfreie Lohnzuwendung zu beurteilen (FG-Urteil in EFG 1993, 136; Senatsurteile 3 K 4/07 und 3 K 1285/08).

    b) Im Übrigen dient die Zulassung der Revision wegen des teilweise zu einem anderen Ergebnis kommenden FG-Urteils in EFG 1993, 136 der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO).

  • BFH, 18.05.2004 - VI R 11/01

    Arbeitgeberbeiträge an eine französische Sozialversicherung

    Das gilt auch --wie das FG zutreffend entschieden hat--, wenn die Verpflichtung auf ausländischen Gesetzen beruht (ebenso FG Baden-Württemberg vom 25. August 1992 11 K 54/88, EFG 1993, 136; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl., § 3, Stichwort "Zukunftssicherungsleistungen" unter b; R 24 Abs. 1 Satz 2 der Lohnsteuer-Richtlinien für vergleichbare Sozialversicherungsträger).
  • FG Saarland, 17.11.2000 - 1 K 106/99

    Sozialversicherungsleistungen eines deutschen Arbeitgebers an einen französischen

    Indem der Wortlaut der Vorschrift allein auf eine "gesetzliche" Arbeitgeberverpflichtung abstellt, ist ihr Anwendungsbereich nach der vom Senat geteilten herrschenden Meinung im Einklang mit Abschnitt 24 Abs. 1 Satz 2 der Lohnsteuerrichtlinien (- LStR - in der für das Streitjahr noch maßgebenden Fassung des Jahres 1993) nicht von vornherein auf inländische Arbeitgeberpflichtbeiträge zu inländischen Sozialversicherungsträgern beschränkt, sondern erfasst auch Arbeitgeberpflichtleistungen aufgrund ausländischer Gesetze (s. z.B. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. August 1992 11 K 54/88, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 136).

    Die Arbeitgeberleistungen, die aufgrund dieser Tarif verträge erfolgen, werden nach allgemeiner Auffassung mangels zwingender staatlicher und deshalb parteiendisponibler Rechtssatzqualität von § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG nicht steuerfrei gestellt (s. z.B. FG Baden-Württemberg, EFG 1993, 136; FG Berlin, Urteil vom 5. Mai 1998 5305/96, EFG 1998, 1570; Blümich/Ehrhardt, § 3 EStG Rz. 661; Abschnitt 24 Abs. 1 Satz 4 LStR 1993).

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 1285/08

    Steuerbarkeit und Steuerbefreiung des Vorbezugs (incl. des Zinsanteils) aus einer

    Nur für den Fall, dass sich der gesetzlich geschuldete Arbeitgeberbeitrag zu einer Schweizer Pensionskasse, demzufolge der im Obligatorium zu leistende Pflichtbeitrag nicht nach dem maßgeblichen Schweizer Recht bestimmen lässt, ist eine Berechnung der gesetzlich geschuldeten Arbeitgeberbeiträge an eine ausländische (Schweizerische) Pensionskasse nach 3 Nr. 62 Satz 4 EStG 2005 (der eine Schätzungsregelung enthält) durchzuführen (Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg vom 25. August 1992 11 K 54/88, rechtskräftig, EFG 1993, 136; Senatsurteil 3 K 4/07, juris, Entscheidungsgründe zu 6. [zur Entstehungsgeschichte des § 3 Nr. 62 Satz 4 EStG, der wohl auf einer unzutreffenden Auslegung der im BFH-Urteil in BStBl II 1975, 749 dargelegten Rechtsgrundsätze beruht]; Frotscher/Ritzer, Kommentar zum EStG, § 3 Rz. 273a).
  • FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 11 V 1621/08

    Auszahlung Schweizer Pensionskasse

    Bereits mit Urteil vom 25. August 1992 11 K 54/88 (EFG 1993, 136) habe das Finanzgericht -FG- Baden-Württemberg entschieden, dass nicht zwischen obligatorischer und überobligatorischer Versorgung zu trennen sei.
  • BFH, 01.03.2005 - IX B 235/02

    Auslegung ausländischen Rechts durch das FG - Bindungswirkung für BFH

    Ob und inwieweit im Einzelfall die Beiträge des Arbeitgebers Pflichtbeiträge oder (nur) freiwillige Beiträge sind, ist nach den jeweiligen, ggf. ausländischen Bestimmungen zu beurteilen (Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 25. August 1992 11 K 54/88, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1993, 136).
  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 4/07

    Obligatorische Beiträge an schweizer Pensionskasse als steuerfreier Arbeitslohn

    Die vom Arbeitgeber bzw. der patronalen Finanzierungsstiftung aufgebrachten Beiträge zur Zukunftssicherung des Klägers sind insoweit dem Grunde und der Höhe nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei, als sie der beruflichen Vorsorge des Klägers im --nach dem einschlägigen Schweizer Recht zu beurteilenden-- Obligatorium dienten (anderer Auffassung: Verfügung der Oberfinanzdirektion --OFD-- Karlsruhe vom 3. September 2007 S 2255 A St 131 zu 1. unter [wohl rechtsirrtümlicher Bezugnahme] auf das rechtskräftige [s. BFH-Beschluss vom 15. Juli 1993 VI R 97/92] Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg -Außensenate Freiburg- vom 25. August 1992 11 K 54/88, EFG 1993, 136).
  • FG Baden-Württemberg, 27.05.2004 - 8 K 266/01

    Steuerbefreiung der Beiträge an die Zusatzversorgungskasse des Deutschen

    Der Senat schließt sich deshalb der - soweit ersichtlich - einhellig in Rechtsprechung und Kommentarliteratur im Anschluss an das zu § 2 Abs. 3 Nr. 2 Satz 6 LStDV a.F. ergangene Urteil des BFH vom 06. November 1970 (a.a.O.) vertretenen Ansicht an, wonach eine tarifvertragliche Verpflichtung keine gesetzliche Verpflichtung i.S. dieser Vorschrift ist und § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG auch im Übrigen auf tarifvertragliche Verpflichtungen des Arbeitgebers nicht anwendbar ist (vgl. FG Baden-Württemberg, Urt. v. 25. August 1992 - 11 K 54/88 -, EFG 1993, 136; Bergkemper in: Hermann/Heuer/Raupach, EStG, Stand: März 1996; Heinicke in Schmidt, EStG, 23. Aufl. 2004 § 3 ABC Stichwort: "Zukunftssicherungsleistungen"; v. Beckerath in: Kirchhof/Söhn, § 3 Rn. B 62/4; Erhard in: Blümich, EStG, § 3 Rn. 1150 und Handzik in: Littmann/Bitz/Pust, Einkommensteuerrecht, § 3 Rn. 2143).
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