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FG Düsseldorf, 29.09.1993 - 11 K 543/89 F |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1994, 295
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 10.06.1999 - IV R 11/99
Praxisveräußerung; Einstellung der Berufstätigkeit
Mit seiner dagegen gerichteten, vom FG zugelassenen Revision rügt der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des FG Düsseldorf vom 29. September 1993 11 K 543/89 F (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1994, 295) die Verletzung materiellen Rechts.b) Zu Unrecht beruft sich der Kläger auf die Entscheidung des FG Düsseldorf (in EFG 1994, 295), die der BFH mit Urteil vom 14. September 1994 I R 12/94 (BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407) bestätigt hat.
- BFH, 14.09.1994 - I R 12/94
1. § 18 Abs. 3 EStG findet Anwendung bei Veräußerung eines "Teils" des …
Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 295, veröffentlicht. - OLG Karlsruhe, 02.07.2003 - 1 U 233/01
Steuerberaterhaftung: Beratung über die Vertragsgestaltung zur Gründung einer …
Zwar hatte das Finanzgericht Düsseldorf im September 1993 gegenteilig entschieden (EFG 1994, 295), und insoweit war ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. - FG Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 6 K 41/94
Einbringungsgewinn beim Freiberufler
In der Rechtsprechung werde auch die Ansicht vertreten, dass eine vorübergehende Einstellung der beruflichen Tätigkeit überhaupt nicht erforderlich sei, so z.B. FG Düsseldorf, Urteil vom 29.9.1993 - 11 K 543/89 F -, EFG 1994, 295.