Rechtsprechung
FG Münster, 24.04.1998 - 11 K 5834/97 E |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,30041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 24.04.1998 - 11 K 5834/97 E
- BFH, 31.05.2001 - IX R 78/98
Papierfundstellen
- EFG 1998, 1132
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 31.05.2001 - IX R 78/98
Fremdvergleich bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen
Der hierauf gerichteten Klage gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 1132 veröffentlichten Urteil statt. - BFH, 26.06.2002 - IX B 119/01
NZB; grundsätzliche Bedeutung; tatsächliche Feststellungen
Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) unter Bezugnahme auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 24. April 1998 11 K 5834/97 E (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 1132) aufgeworfene Rechtsfrage, ob "die notariell vereinbarten Anschaffungskosten bei Übertragungen von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Ehe- und Scheidungsfolgenvereinbarung nach den Grundsätzen zu Angehörigenverträgen zu korrigieren sind, wenn die vereinbarte Gegenleistung von der Gegenleistung abweicht, die ein fremder Dritter entrichtet hätte", hat keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO; denn sie ist zwischenzeitlich geklärt. - BFH, 11.10.2000 - IX B 54/00
Anschaffungskosten
Anderes ist weder dem Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 24.04.1998 11 K 5834/97 E (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 1132) noch dem des Niedersächsischen FG vom 14. September 2000 XV 206/99 (NV) --soweit zusammengefasst wiedergegeben-- zu entnehmen.