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   FG Münster, 15.01.1999 - 11 K 7503/97 G   

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FG Münster, 15.01.1999 - 11 K 7503/97 G (https://dejure.org/1999,9847)
FG Münster, Entscheidung vom 15.01.1999 - 11 K 7503/97 G (https://dejure.org/1999,9847)
FG Münster, Entscheidung vom 15. Januar 1999 - 11 K 7503/97 G (https://dejure.org/1999,9847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbliche Tätigkeit bei Büro- und Buchführungsarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 128
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus FG Münster, 15.01.1999 - 11 K 7503/97
    Im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.06.1980 - 1 BvR 697/77 - (BStBl II 1980, 706) ging es allein um die Frage, ob die geschäftsmäßige Hilfeleistung bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, der Hilfeleistung in Steuersachen zuzuordnen ist (sog. Buchführungsprivileg der steuerberatenden Berufe).

    Aus den Gründen des Beschlusses ergibt sich jedoch, dass diese Tätigkeit, wenn sie nicht von einem Angehörigen eines Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausgeübt wird, als gewerblich angesehen wurde (vgl. Beschluss vom 18.06.1980 - 1 BvR 697/77 -, aaO. unter A II 2 (S. 707, rechte Spalte) bzw. A II 4 (S. 708, rechte Spalte)).

  • BFH, 02.10.1968 - VI R 309/67
    Auszug aus FG Münster, 15.01.1999 - 11 K 7503/97
    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Reichsfinanzhofs vom 31.07.1941 (aaO.) und aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12.09.1951 - IV 200/51 U - (BStBl III 1951, 197) und vom 02.10.1968 - VI R 309/67 - sowie - VI R 308/67 - (BB 1969, 434).

    In den Urteilen vom 02.10.1968 - VI R 309/67 - bzw. - VI R 308/97 - (aaO.) ging es um die Rechtmäßigkeit von Haftungsbescheiden über Lohnsteuer.

  • BFH, 09.07.1986 - I R 85/83

    Ein ausschließlich für ein Touristikunternehmen tätiger Fremdenführer, der sich

    Auszug aus FG Münster, 15.01.1999 - 11 K 7503/97
    Dieses Merkmal erfordert, dass eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird (BFH-Urteile vom 09.07.1986 - I R 85/83 -, BStBl II 1986, 851 und vom 24.01.1990 - X R 44/88 -, BFH/NV 1990, 798).

    Beispielsweise war ein Versicherungsvertreter nur für ein einziges Versicherungsunternehmen tätig geworden (BFH-Urteil vom 26.10.1977 - I R 110/76 -, BStBl II 1978, 137)- ein Rundfunkermittler hatte im Auftrag einer einzigen Rundfunkanstalt gehandelt (BFH-Urteil vom 14.12.1978 - I R 121/76 -, BStBl II 1979, 188); ein Fremdenführer hatte nur für ein Touristik Unternehmen gearbeitet (BFH-Urteil vom 09.07.1986 - I R 85/83 -, aaO.); eine Anlageberaterin hatte im Auftrag einer Bank im Wesentlichen nur einen Kunden betreut (BFH-Urteil vom 02.09.1988 - III R 58/85 -, BStBl II 1989, 24).

  • BFH, 24.01.1990 - X R 44/88

    Qualifizierung eines Steuerschuldners als gewerbesteuerpflichtiger Unternehmer

    Auszug aus FG Münster, 15.01.1999 - 11 K 7503/97
    Dieses Merkmal erfordert, dass eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird (BFH-Urteile vom 09.07.1986 - I R 85/83 -, BStBl II 1986, 851 und vom 24.01.1990 - X R 44/88 -, BFH/NV 1990, 798).

    Es dient dazu, solche Betätigungen auszugrenzen, die zwar von einer Gewinnerzielungsabsicht getragen sind, aber nicht auf einen Leistungs- oder Güteraustausch gerichtet sind (BFH-Urteil vom 24.01.1990 - X R 44/88 -, aaO. unter 2).

  • BFH, 12.10.1989 - IV R 141/88

    Sachkundenachweis um die Gewerbesteuerpflicht zu umgehen

    Auszug aus FG Münster, 15.01.1999 - 11 K 7503/97
    Diese notwendige staatliche Gestattung der Berufsausübung stellt ein das Berufsbild dieses Katalogberufs derart prägendes Merkmal dar, dass eine Tätigkeit, die ohne Erlaubnis ausgeübt wird, diesem Katalogberuf nicht ähnlich sein kann (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. u.a. Urteil vom 12.10.1989 - IV R 141/88 - (BFH/NV 1990, 438 m.w.N.).

    Unter diese Vorschrift fallen nur die im Gesetz aufgeführten Tätigkeiten der Testamentsvollstrecker, Vermögensverwalter oder Aufsichtsratmitglieder oder solche Beschäftigungen, die den im Gesetz genannten ähnlich sind (vgl. BFH-Urteil vom 12.10.1989 - IV R 141/88 -, aaO. unter 1 d).

  • BFH, 14.03.1991 - IV R 135/90

    Eine dem beratenden Betriebswirt ähnliche Tätigkeit setzt Nachweis der

    Auszug aus FG Münster, 15.01.1999 - 11 K 7503/97
    Soll eine ähnliche Tätigkeit mit dem Berufsbild eines Katalogberufes verglichen werden, muss die Tätigkeit auch auf einer vergleichbar breiten Vorbildung beruhen (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 14.03.1991 - IV R 135/90 -, BStBl II 1991, 769).
  • BFH, 02.09.1988 - III R 58/85

    Ein Anlageberater ("Finanzanalyst") ist gewerblich tätig

    Auszug aus FG Münster, 15.01.1999 - 11 K 7503/97
    Beispielsweise war ein Versicherungsvertreter nur für ein einziges Versicherungsunternehmen tätig geworden (BFH-Urteil vom 26.10.1977 - I R 110/76 -, BStBl II 1978, 137)- ein Rundfunkermittler hatte im Auftrag einer einzigen Rundfunkanstalt gehandelt (BFH-Urteil vom 14.12.1978 - I R 121/76 -, BStBl II 1979, 188); ein Fremdenführer hatte nur für ein Touristik Unternehmen gearbeitet (BFH-Urteil vom 09.07.1986 - I R 85/83 -, aaO.); eine Anlageberaterin hatte im Auftrag einer Bank im Wesentlichen nur einen Kunden betreut (BFH-Urteil vom 02.09.1988 - III R 58/85 -, BStBl II 1989, 24).
  • BFH, 26.10.1977 - I R 110/76

    Die Tätigkeit selbständiger Versicherungsvertreter ist auch dann gewerblich, wenn

    Auszug aus FG Münster, 15.01.1999 - 11 K 7503/97
    Beispielsweise war ein Versicherungsvertreter nur für ein einziges Versicherungsunternehmen tätig geworden (BFH-Urteil vom 26.10.1977 - I R 110/76 -, BStBl II 1978, 137)- ein Rundfunkermittler hatte im Auftrag einer einzigen Rundfunkanstalt gehandelt (BFH-Urteil vom 14.12.1978 - I R 121/76 -, BStBl II 1979, 188); ein Fremdenführer hatte nur für ein Touristik Unternehmen gearbeitet (BFH-Urteil vom 09.07.1986 - I R 85/83 -, aaO.); eine Anlageberaterin hatte im Auftrag einer Bank im Wesentlichen nur einen Kunden betreut (BFH-Urteil vom 02.09.1988 - III R 58/85 -, BStBl II 1989, 24).
  • BFH, 14.12.1978 - I R 121/76

    Arbeitnehmereigenschaft - Rundfunkmitarbeiter

    Auszug aus FG Münster, 15.01.1999 - 11 K 7503/97
    Beispielsweise war ein Versicherungsvertreter nur für ein einziges Versicherungsunternehmen tätig geworden (BFH-Urteil vom 26.10.1977 - I R 110/76 -, BStBl II 1978, 137)- ein Rundfunkermittler hatte im Auftrag einer einzigen Rundfunkanstalt gehandelt (BFH-Urteil vom 14.12.1978 - I R 121/76 -, BStBl II 1979, 188); ein Fremdenführer hatte nur für ein Touristik Unternehmen gearbeitet (BFH-Urteil vom 09.07.1986 - I R 85/83 -, aaO.); eine Anlageberaterin hatte im Auftrag einer Bank im Wesentlichen nur einen Kunden betreut (BFH-Urteil vom 02.09.1988 - III R 58/85 -, BStBl II 1989, 24).
  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 184/84

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Anforderungen an das

    Auszug aus FG Münster, 15.01.1999 - 11 K 7503/97
    Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn sie von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen, und wenn sie sich objektiv - in der Regel durch Wiederholung - als nachhaltig darstellt (BFH-Urteil vom 22.11.1988 - VIII R 184/84 -, Sammlung amtlich nichtveröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1989, 726 unter I 3).
  • BFH, 12.09.1951 - IV 200/51 U

    Gewerbesteuerpflicht von Steuerberatern und Helfern in Steuersachen -

  • BFH, 02.10.1968 - VI R 308/67
  • BFH, 28.06.2001 - IV R 10/00

    1. Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt auch bei

    Die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 128 abgedruckt.
  • FG Hessen, 26.02.2007 - 8 K 3332/06

    Gewerbesteuerpflicht der Einnahmen eines selbständigen Buchhalters - Buchhalter

    Mangels besonderer anderer Fortbildungen ist daher davon auszugehen, dass seine Tätigkeit nicht auf einer vergleichbar hohen Vorbildung wie der eines Steuerberaters beruht (so im Ergebnis auch die ständige Rechtsprechung der Finanzgerichte, für den Fall eines Bilanzbuchhalters: FG München, Urteil vom 27.04.2001 a.a.O. und für eine als Buchhalterin tätige Steuerfachgehilfin: FG Münster, Urteil vom 15.01.1999 a.a.O., letztlich bestätigt durch BFH, Urteil vom 28.06.2001 IV R 10/00 a.a.O. unter 1.).

    Diese notwendige staatliche Gestaltung der Berufsausübung stellt ein das Berufsbild dieses Katalogberufes derart prägendes Merkmal dar, dass eine Tätigkeit, die ohne Erlaubnis ausgeübt wird, diesem Katalogberuf nicht ähnlich sein kann (FG Münster, Urteil vom 15.01.1999 11 K 7503/97 G EFG 2000, 128; vgl. sogar zum Fall eines Steuerberaters, der auf die Zulassung verzichtet hatte: BFH, Urteil vom 12.10.1989 IV R 141/88, BFH/NV 1990, 438).

  • FG München, 27.04.2001 - 6 K 2935/99

    Gewerbesteuerpflicht einer Hausverwaltertätigkeit; Buchführungstätigkeit als

    Der Kläger ist Bilanzbuchhalter, damit ist nicht eine vergleichbar hohe Vorbildung wie bei einem Steuerberater gegeben (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Münster vom 15. Januar 1999 11 K 7503/97 G, EFG 2000, 128 ).
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