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   FG München, 16.07.1998 - 11 K 938/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6313
FG München, 16.07.1998 - 11 K 938/98 (https://dejure.org/1998,6313)
FG München, Entscheidung vom 16.07.1998 - 11 K 938/98 (https://dejure.org/1998,6313)
FG München, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - 11 K 938/98 (https://dejure.org/1998,6313)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abziehbarkeit einer wiederkehrenden mit der Übertragung einer Eigentumswohnung im Zusammenhang stehenden Zahlung als Sonderausgaben; Steuerliche Abziehbarkeit einer Unterhaltsrente; Voraussetzungen für die Abziehbarkeit von den auf besonderen Verpflichtungsgründen ...

  • Wolters Kluwer

    Dauernde Last im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung bei paralleler Geldschenkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dauernde Last bei Geld- und Grundstücksschenkung

  • rechtsportal.de

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a § 12 Nr. 2 § 22 Nr. 1 S. 1
    Keine dauernde Last im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung bei paralleler Geldschenkung.; Einkommensteuer 1994 und 1995

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine dauernde Last im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung bei paralleler Geldschenkung. - Einkommensteuer 1994 und 1995

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gleichzeitige Grundstücks- und Geldschenkung schließt den Abzug einer dauernden Last aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1999, 1780
  • EFG 1999, 602
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.11.1997 - X R 114/94

    Einkünftezurechnung bei Schenkungsauflage

    Auszug aus FG München, 16.07.1998 - 11 K 938/98
    Sie sind mit ihrem vollen Betrag als dauernde Last abziehbar, wenn sie abänderbar sind (Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 26. November 1997 X R 114/94, BStBl II 1998, 190 ).

    Die Übergabe eines Geldbetrags ist keine der Hof- und Betriebsübergabe steuerrechtlich gleichzustellende Vermögensübergabe (BFH-Urteil in BStBl II 1998, 190 , m.w.N.).

    Die Übergabe eines Geldbetrags genügt diesen Anforderungen nicht (BFH-Urteil in BStBl II 1998, 190 , m.w.N.).

  • BFH, 31.08.1994 - X R 44/93

    Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern entgeltliches

    Auszug aus FG München, 16.07.1998 - 11 K 938/98
    Entscheidend ist der wirtschaftliche Gehalt der insgesamt getroffenen Vereinbarungen (vgl. BFH-Urteil vom 31. August 1994 X R 44/93, BStBl II 1996, 676 , unter 4. d, m.w.N.).
  • BFH, 27.02.1992 - X R 136/88

    Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung

    Auszug aus FG München, 16.07.1998 - 11 K 938/98
    Eine dauernde Last setzt eine wirtschaftliche Belastung voraus; an ihr fehlt es, wenn die Aufwendungen aus einer empfangenen Gegenleistung erbracht werden können (BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BStBl II 1992, 609 ).
  • BFH, 16.06.2004 - X R 22/99

    Vorweggenommene Erbfolge - Dauernde Last auch bei Übertragung von Geldvermögen?

    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG München vom 16. Juli 1998 11 K 938/98 aufzuheben, die geltend gemachten Leistungen als dauernde Last anzuerkennen und die Steuer entsprechend zu ermäßigen.
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