Rechtsprechung
FG München, 16.07.1998 - 11 K 938/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abziehbarkeit einer wiederkehrenden mit der Übertragung einer Eigentumswohnung im Zusammenhang stehenden Zahlung als Sonderausgaben; Steuerliche Abziehbarkeit einer Unterhaltsrente; Voraussetzungen für die Abziehbarkeit von den auf besonderen Verpflichtungsgründen ...
- Wolters Kluwer
Dauernde Last im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung bei paralleler Geldschenkung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Dauernde Last bei Geld- und Grundstücksschenkung
- rechtsportal.de
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a § 12 Nr. 2 § 22 Nr. 1 S. 1
Keine dauernde Last im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung bei paralleler Geldschenkung.; Einkommensteuer 1994 und 1995 - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine dauernde Last im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung bei paralleler Geldschenkung. - Einkommensteuer 1994 und 1995
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Gleichzeitige Grundstücks- und Geldschenkung schließt den Abzug einer dauernden Last aus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 16.07.1998 - 11 K 938/98
- BFH, 16.06.2004 - X R 22/99
Papierfundstellen
- DB 1999, 1780
- EFG 1999, 602
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 26.11.1997 - X R 114/94
Einkünftezurechnung bei Schenkungsauflage
Auszug aus FG München, 16.07.1998 - 11 K 938/98
Sie sind mit ihrem vollen Betrag als dauernde Last abziehbar, wenn sie abänderbar sind (Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 26. November 1997 X R 114/94, BStBl II 1998, 190 ).Die Übergabe eines Geldbetrags ist keine der Hof- und Betriebsübergabe steuerrechtlich gleichzustellende Vermögensübergabe (BFH-Urteil in BStBl II 1998, 190 , m.w.N.).
Die Übergabe eines Geldbetrags genügt diesen Anforderungen nicht (BFH-Urteil in BStBl II 1998, 190 , m.w.N.).
- BFH, 31.08.1994 - X R 44/93
Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern entgeltliches …
Auszug aus FG München, 16.07.1998 - 11 K 938/98
Entscheidend ist der wirtschaftliche Gehalt der insgesamt getroffenen Vereinbarungen (vgl. BFH-Urteil vom 31. August 1994 X R 44/93, BStBl II 1996, 676 , unter 4. d, m.w.N.). - BFH, 27.02.1992 - X R 136/88
Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung
Auszug aus FG München, 16.07.1998 - 11 K 938/98
Eine dauernde Last setzt eine wirtschaftliche Belastung voraus; an ihr fehlt es, wenn die Aufwendungen aus einer empfangenen Gegenleistung erbracht werden können (BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BStBl II 1992, 609 ).
- BFH, 16.06.2004 - X R 22/99
Vorweggenommene Erbfolge - Dauernde Last auch bei Übertragung von Geldvermögen?
Die Kläger beantragen, das Urteil des FG München vom 16. Juli 1998 11 K 938/98 aufzuheben, die geltend gemachten Leistungen als dauernde Last anzuerkennen und die Steuer entsprechend zu ermäßigen.