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   LG Aurich, 24.10.2014 - 11 Ks 210 Js 17073/13 (3/13)   

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https://dejure.org/2014,34056
LG Aurich, 24.10.2014 - 11 Ks 210 Js 17073/13 (3/13) (https://dejure.org/2014,34056)
LG Aurich, Entscheidung vom 24.10.2014 - 11 Ks 210 Js 17073/13 (3/13) (https://dejure.org/2014,34056)
LG Aurich, Entscheidung vom 24. Oktober 2014 - 11 Ks 210 Js 17073/13 (3/13) (https://dejure.org/2014,34056)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Adhäsionsverfahren, Strafverfahren

  • Burhoff online

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Rücknahme Revision Staatsanwaltschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Entstehen einer zusätzlichen Verfahrensgebühr bei einer Revisionsrücknahme durch die Staatsanwaltschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen einer zusätzlichen Verfahrensgebühr bei einer Revisionsrücknahme durch die Staatsanwaltschaft

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ws 408/02

    Adhäsionsverfahren, Streitwertfestsetzung, Zuständigkeit, Ermessen

    Auszug aus LG Aurich, 24.10.2014 - 11 Ks 3/13
    Vorliegend ist eine Bemessung des Streitwertes für die Verteidigung gegen den Anspruch im Grunde nach in Übereinstimmung mit der Zivil- und Strafgerichtlichen Praxis dahingehend angemessen, den Wert mit 80% des Gesamtstreitwertes anzusetzen (vgl. OLG Hamm, 2 Ws 408/02).
  • OLG Oldenburg, 03.11.2010 - 1 Ws 434/10

    Anfall der Befriedungsgebühr bei Rücknahme der Revision

    Auszug aus LG Aurich, 24.10.2014 - 11 Ks 3/13
    (vgl. OLG Oldenburg, 1 Ws 434/10 m.w.N.) In den allermeisten Fällen entscheidet das Revisionsgericht im Beschlusswege.
  • OLG Oldenburg, 17.11.2016 - 3 UF 146/16

    Keine Teilhabe an den Rentenansprüchen der Ehefrau bei krassem Fehlverhalten

    Das Landgericht Aurich (11 Ks 3/13) verurteilte ihn in der Folge am 23. Januar 2014 rechtskräftig wegen schwerer Brandstiftung und wegen gefährlicher Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und ordnete seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
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