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   OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 11 L 6820/96   

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OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 11 L 6820/96 (https://dejure.org/1998,8015)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.12.1998 - 11 L 6820/96 (https://dejure.org/1998,8015)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 1998 - 11 L 6820/96 (https://dejure.org/1998,8015)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1 Abs. 1 KHG; § 6 Abs. 1 KHG; § 8 Abs. 1 KHG; § 9 Abs. 3 KHG; § 3 KHG ND
    Krankenhausfinanzierung; Bedarfsanalyse; Förderungsfähige Planbetten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Krankenhausfinanzierung; Bedarfsanalyse; Förderungsfähige Planbetten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 11 L 6820/96
    Denn es ist nicht Sinn der Krankenhausfinanzierung, ein Überangebot und damit überflüssige Betten mit staatlichen Mitteln zu fördern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.6.1990, BVerfGE 82, 209, 230 f.).

    Diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden (vgl. Beschl. v. 12.6.1990, BVerfGE 82, 209).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass sich die Krankenhausplanung an den örtlichen Gegebenheiten und regionalen Bedarfsstrukturen zu orientieren habe (BVerfGE 82, 209/225).

    Bis 1993 einschließlich betrug die Zahl der Planbetten für das Krankenhaus des Klägers dagegen 212. Es ist aber in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass der Belegungsgrad einer Klinik ein wichtiges Indiz für die Bedarfsgerechtigkeit ist (BVerfGE 82, 209/226; BVerwG, Urt. v. 14.11.1985, a.a.O., S. 68/83).

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 11 L 6820/96
    Im Landkreis Osterholz sind sowohl das Kreiskrankenhaus als auch das M.-Krankenhaus in den Niedersächsischen Krankenhausplan aufgenommen, was dazu führt, dass den jeweiligen Interessen unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes angemessen Rechnung zu tragen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.1985, BVerwGE 72, 38/55; OVG Rhl.-Pf., Urt. v. 6.11.1990, NVwZ-RR 1991, 573).

    Begründet wird die Ausrichtung an dem tatsächlichen und nicht an dem landesdurchschnittlichen bzw. erwünschten Bedarf letztlich mit dem Recht des Bürgers auf die im Grundsatz freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses (vgl. BVerwGE 72, 38/47 f.; Urt. v. 18.12.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 11 L 6820/96
    Seiner Rechtsnatur nach ist der Krankenhausplan eine verwaltungsinterne Weisung ohne Bindungswirkung nach außen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.1986, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 = NJW 1987, 2318).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 14.11.1985, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 8; Urt. v. 18.12.1986, a.a.O.; bestätigt im Beschl. v. 20.12.1996, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 14) ist unter Bedarf im Sinne des KHG der in dem Einzugsbereich des Krankenhauses tatsächlich vorhandene und zu versorgende und nicht ein mit diesem tatsächlichen Bedarf nicht übereinstimmender durchschnittlicher oder erwünschter Bedarf zu verstehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 9 S 687/94

    Aufnahme in den Krankenhausplan - einstweilige Anordnung - Vorwegnahme der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 11 L 6820/96
    Patientenwanderungen sind deshalb - hier bedarfsmindernd - zu berücksichtigen (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.9.1994, DVBl. 1995, 160).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 11 L 6820/96
    Wird eine bestimmte Planbettenzahl für bedarfsgerecht erklärt, ist das Krankenhaus andererseits aber nicht verpflichtet, diese Bettenzahl auch vorzuhalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.2.1991, BVerfGE 83, 363, 387; Dietz/Bofinger, KHG, BPflV und Folgerecht, Komm. Bd. 1, § 6 KHG, Anm. II.9).
  • BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 41.84

    Planungsspielraum und Beurteilungsspielraum der zuständigen Landesbehörde für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 11 L 6820/96
    Unter Bedarf im Sinne des § 1 Abs. 1 KHG ist der im Einzugsbereich eines Krankenhauses bestehende tatsächliche Bedarf und nicht ein hypothetischer Bedarf zu verstehen (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 14.11.1985 - 3 C 41.84 -, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1990 - 7 A 10025/88

    Landeskrankenhausplan; Krankenhaus in privater Trägerschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 11 L 6820/96
    Im Landkreis Osterholz sind sowohl das Kreiskrankenhaus als auch das M.-Krankenhaus in den Niedersächsischen Krankenhausplan aufgenommen, was dazu führt, dass den jeweiligen Interessen unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes angemessen Rechnung zu tragen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.1985, BVerwGE 72, 38/55; OVG Rhl.-Pf., Urt. v. 6.11.1990, NVwZ-RR 1991, 573).
  • BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 53.99

    Krankenhausplan; Bedarf; Bedarfsanalyse; Bedarfsgerechtigkeit; Bedarfsprognose;

    BVerwG 3 B 53.99 OVG 11 L 6820/96.
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