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LG Stuttgart, 11.08.2016 - 11 O 102/16 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 11.08.2016 - 11 O 102/16
- OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung …
Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 11.08.2016 (11 O 102/16) unter Zurückweisung seiner weitergehenden Berufung dahingehend teilweise abgeändert, dass es der Verfügungsbeklagten Ziff. 1 unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall bis zur Höchstdauer von insgesamt 2 Jahren (Ordnungshaft bei der Verfügungsbeklagten zu vollziehen an den Geschäftsführern) für jeden Fall der Zuwiderhandlung, auch untersagt wird,.