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   LG Stuttgart, 25.09.2014 - 11 O 150/14   

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https://dejure.org/2014,29736
LG Stuttgart, 25.09.2014 - 11 O 150/14 (https://dejure.org/2014,29736)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 25.09.2014 - 11 O 150/14 (https://dejure.org/2014,29736)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 25. September 2014 - 11 O 150/14 (https://dejure.org/2014,29736)
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    ADAC darf in Fachzeitschrift mit Abbildungen von Feuerwehrautos, Krankenwagen und Polizeiautos werben

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung des ADAC mit Polizeiauto nicht irreführend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    ADAC-Werbung mit Polizei-Auto, Krankenwagen und Feuerwehr nicht irreführend

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Wir helfen Helfen: Darf der ADAC mit Polizei- und Krankenwagen werben?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.09.2014 - 11 O 150/14
    Die abstrakte Kennzeichnung im Antrag des Verfügungsklägers hat dabei die Funktion, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die als "kerngleiche" Handlungen von dem Verbot erfasst sein sollen (BGH GRUR 2006, 164 - Aktivierungskosten II, BGH GRUR 2010, 749 - Erinnerungswerbung im Internet).
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.09.2014 - 11 O 150/14
    Begründet ein anderer als die in die abstrakte Umschreibung aufgenommenen Gesichtspunkte die Wettbewerbswidrigkeit der beanstandeten Handlung, so kann das beantragte Verbot ausgesprochen werden, sofern nur ein entsprechender Lebenssachverhalt vorgetragen und festgestellt wurde (BGH WRP 2011, 873 - Leistungspakete im Preisvergleich; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Auflage, § 12 Rn. 2.43).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.09.2014 - 11 O 150/14
    Die abstrakte Kennzeichnung im Antrag des Verfügungsklägers hat dabei die Funktion, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die als "kerngleiche" Handlungen von dem Verbot erfasst sein sollen (BGH GRUR 2006, 164 - Aktivierungskosten II, BGH GRUR 2010, 749 - Erinnerungswerbung im Internet).
  • BGH, 04.04.1984 - I ZR 9/82

    Werbung in Schulen

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.09.2014 - 11 O 150/14
    Der Einsatz einer fremden Autorität in der Werbung ist nicht von vorn herein unlauter (BGH GRUR 1984, 665 - Werbung in Schulen), sondern erst dann, wenn sie zur Ausübung von Druck eingesetzt wird.
  • OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15

    Widerruf eines vor langer Zeit abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrages

    Er muss erkennen, dass dem Verbraucher nach dem Gesetz ein zeitlich unbefristetes "ewiges" Widerrufsrecht zusteht, und darf folglich allein aus dem Umstand, dass der Darlehensvertrag über lange Zeit erfüllt wird, nicht schließen, der Verbraucher werde sein Widerrufsrecht nicht ausüben (entgegen LG Freiburg v. 11.05.2015 - 11 O 150/14; Bl. 98 d.A./B 5).
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