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   BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 39/96   

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BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 39/96 (https://dejure.org/1997,5598)
BSG, Entscheidung vom 24.04.1997 - 11 RAr 39/96 (https://dejure.org/1997,5598)
BSG, Entscheidung vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 (https://dejure.org/1997,5598)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zurverfügungstehen gegenüber der Arbeitsvermittlung - Kriterien für die Verfügbarkeit gegenüber der Arbeitsvermittlung - Erreichbarkeit eines Arbeitslosen nach der Aufenthaltsanordnung (AufenthaltsAO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1997, 1315
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 33/95

    Erreichbarkeit von Arbeitslosen für die Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 39/96
    Nach § 1 Satz 1 AufenthaltsAO muß das Arbeitsamt den Arbeitslosen während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost unter der von ihm benannten, für die Zuständigkeit des Arbeitsamts maßgeblichen Anschrift erreichen können (BSG SozR 3-4450 § 4 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 16).

    Das ist nicht gewährleistet, wenn die Postzustellung von der Gefälligkeit von Schulungseinrichtungen abhängig ist (BSG SozR 3-4450 § 4 Nr. 1).

    Davon ist der Senat bisher ausgegangen, ohne daß diesem Umstand für die Entscheidung tragende Bedeutung zukam (BSG SozR 3-4450 § 4 Nr. 1).

  • Drs-Bund, 13.04.1994 - BT-Drs 12/7244
    Auszug aus BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 39/96
    Der Gesetzgeber war sich dabei der Gefahr mißbräuchlicher Inanspruchnahme solcher Begünstigungen bewußt (vgl BT-Drucks 12/7244 S 32).
  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91

    Arbeitslosenunterstützung - Aufenthalt - Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit -

    Auszug aus BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 39/96
    Diesem Erfordernis ist in der Regel nicht genügt, wenn es gestaltender Entscheidungen (Abbruch der Maßnahme) bedarf, um einem Arbeitsangebot Folge zu leisten (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 46 mwN; vgl auch: BSGE 71, 17, 21 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 8).
  • BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95

    Verfügbarkeit und Erreichbarkeit eines Arbeitslosen

    Auszug aus BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 39/96
    Nach § 1 Satz 1 AufenthaltsAO muß das Arbeitsamt den Arbeitslosen während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost unter der von ihm benannten, für die Zuständigkeit des Arbeitsamts maßgeblichen Anschrift erreichen können (BSG SozR 3-4450 § 4 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 16).
  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

    Auszug aus BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 39/96
    Unerheblich ist dabei, ob Vermittlungsversuche möglich gewesen wären (BSGE 58, 104, 106 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83] = SozR 4100 § 103 Nr. 36).
  • BSG, 27.06.2019 - B 11 AL 8/18 R

    Arbeitslosengeldanspruch bei beruflicher Weiterbildung oder Arbeitslosigkeit -

    Dies setzt voraus, dass der Teilnehmer ungeachtet der Belastungen, die mit der Maßnahme - unter Berücksichtigung von Wegezeiten und ggf erforderlichen Zeiten zur Vor- und Nachbereitung - verbunden sind, gleichwohl noch in der Lage bleibt und auch bereit ist, daneben eine mehr als kurzzeitige Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes auszuüben (BSG vom 29.11.1989 - 7 RAr 8/89 - SozR 4100 § 103 Nr. 46 S 129; BSG vom 24.4.1997 - 11 RAr 39/96 - juris RdNr 11) .
  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von

    Nach den tatsächlichen Feststellungen des LSG war der Kläger während der gesamten Dauer der Teilnahme an der Bildungsmaßnahme weder objektiv noch subjektiv verfügbar (zur Verfügbarkeit während der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen s auch BSG vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 und vom 17. Juli 1997 - 7 RAr 12/96).
  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 35/98 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - stationäres Heilverfahren

    Auch wenn Verfügbarkeit in der Regel nicht vorliege, wenn für die Aufnahme einer Beschäftigung der Abbruch einer Maßnahme erforderlich sei (BSG Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 -), rechtfertigten im vorliegenden Fall besondere Umstände eine Ausnahme.

    Nach den Urteilen des BSG vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 - und vom 17. Juli 1997 - 7 RAr 12/96 - liege in solchen Fällen regelmäßig Verfügbarkeit nicht vor.

    Das hat das BSG für Arbeitslose entschieden, die einem Universitätsstudium (BSGE 62, 166, 170 f = SozR 4100 § 103 Nr. 39; Urteil vom 29. September 1987 - 7 RAr 22/86 -), einer - mit Übernahme der Maßnahmekosten - von der Beklagten geförderten Fortbildung oder Umschulung (SozR 4100 § 103 Nr. 46; Urteil vom 28. Oktober 1987 - 7 RAr 80/86 -), oder anderen Bildungsmaßnahmen (Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 - Urteil vom 17. Juli 1997 - 7 RAr 12/96 -) nachgingen.

  • BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld während der Teilnahme an einer

    Diesem Erfordernis ist grundsätzlich nicht genügt, wenn es gestaltender Entscheidungen (Abbruch der Maßnahme) bedarf, um einem Arbeitsangebot Folge zu leisten (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 46 mwN; BSG, Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 -, unveröffentlicht; vgl auch BSGE 71, 17, 21 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 8).

    Daran hat der 11. Senat gerade im Hinblick auf die Ausnahmeregelungen des § 103 Abs. 4 AFG und des - hier noch nicht anzuwendenden - § 103b AFG festgehalten (BSG, Urteil vom 24. April 1997, aaO).

    Diese Rechtslage schließt zwar eine Verfügbarkeit oder wenigstens Teilverfügbarkeit dann nicht aus, wenn der Kläger neben der Teilnahme an der Maßnahme unter Berücksichtigung von Wegezeiten und ggf Zeiten zur Vor- und Nachbereitung eine noch mehr als kurzzeitige Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts ausüben kann (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 46 mwN; BSG, Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 -, unveröffentlicht); es muß aber eine entsprechende Arbeitsbereitschaft - § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst a AFG - bestehen (vgl BSG, Urteil vom 24. April 1997, aaO).

  • BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 59/03 R

    Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe - Förderungsfähigkeit eines von

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits zu § 103 AFG entschieden, dass die Teilnahme an einer ganztägigen beruflichen Weiterbildungsmaßnahme in der Regel die gleichzeitige Verfügbarkeit ausschließt, weil der Abbruch der Maßnahme als gestaltende Entscheidung notwendig ist, um einem Arbeitsangebot Folge zu leisten (vgl Senatsurteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 -, DBlR Nr. 4386 zu § 103 AFG; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 46).

    Das BSG hat allerdings zugleich jeweils für Fallgestaltungen, in denen kein Uhg bezogen wurde, entschieden, dass während der Teilnahme an einer ganztägigen Bildungsmaßnahme ausnahmsweise Verfügbarkeit vorliegen könne, falls der Teilnehmer ungeachtet der Belastung, die mit der Maßnahme - unter Berücksichtigung von Wegezeiten und ggf erforderlichen Zeiten zur Vor- und Nachbereitung - verbunden ist, gleichwohl noch in der Lage bleibt und auch bereit ist, daneben eine mehr als kurzzeitige Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes auszuüben (vgl Senatsurteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 - aaO; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 46).

  • BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 106/96

    Verfügbarkeit beim Arbeitslosengeld, Teilnahme an einer Meisterprüfung iS. von §

    Dieser Grundsatz, der im Wortlaut des § 103 Abs. 1 Satz 1 AFG hinreichend klar zum Ausdruck gekommen ist, schließt somit bei Fehlen der objektiven oder subjektiven Verfügbarkeit den Alg-Anspruch aus, und zwar grundsätzlich unabhängig davon, aus welchen Gründen die Verfügbarkeit fehlt, also zB in der Regel auch bei der Teilnahme an einer ganztägigen beruflichen Bildungsmaßnahme (vgl hierzu zuletzt BSG, Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 14/98 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit - Posteingangszeit - Schüler

    Dies reicht für die Erreichbarkeit nicht aus (so BSG, Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 -, DBlR Nr. 4386 zu § 103 AFG, BSG SozR 3-4450 § 4 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 04.03.1998 - L 6 AL 917/96

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit bei Klinikaufenthalt

    Ebenso steht dieser Entscheidung das Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. April 1997 (Az.: 11 RAr 39/96) nicht entgegen.
  • LSG Hamburg, 28.06.2007 - L 5 AL 2/06

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe aufgrund

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. u.a. Urteile vom 29.9.1987, 7 RAr 15/86 = SozR 4100 § 103 Nr. 39 S. 91 ff.; vom 28.10.1987, 7 RAr 80/86 = AuB 1989, S. 338 ff.; vom 29.11.1989, 7 RAr 8/89 = SozR 4100 § 103 Nr. 46 S. 127 f.; vom 24.4.1997, 11 RAr 39/96, Rn. 11 - juris; vom 17.7.1997, 7 RAr 12/96, Rn. 15 - juris und 7 RAr 106/96, Rn. 14 - juris; vom 8.2.2001, B 11 AL 111/99 R, Rn. 12 f. - juris; vom 18.3.2004, B 11 AL 59/03 R = SozR 4-4300 § 53 Nr. 1 Rn. 7 f. und vom 31.1.2006, B 11a AL 15/05 R, Rn. 19 - juris sowie Beschluss vom 16.3.2005, B 11a/11 AL 231/04 B, Rn. 6 f. - juris) sowie der jüngeren Rechtsprechung der Landessozialgerichte (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 10.6.2004, L 8 AL 20/02 - juris; Bayer. LSG, Urteil vom 26.8.2005, L 8 AL 497/04, Rn. 26 - juris und LSG Niedersachsen, Urteil vom 26.3.1996, L 7 Ar 333/94 - juris).
  • BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 231/04 B

    Verfügbarkeit bei der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme

    Das LSG hat diese Rechtsprechung (ua Urteile des BSG vom 27. Juli 1989, 11 RAr 7/88, SozR 4100 § 103 Nr. 42, vom 29. November 1989, 7 RAr 8/89, SozR 4100 § 103 Nr. 46, vom 24. April 1997, 11 RAr 39/96, DBlR 4386 zu § 103 AFG , vom 16. September 1999, B 7 AL 80/98 R, SozR 3-4100 § 101 Nr. 10, und vom 8. Februar 2001, B 11 AL 111/99 R, DBlR 4671a zu § 103 AFG ) zutreffend dargestellt und in nicht zu beanstandender Weise auf die vorliegende Fallgestaltung übertragen.
  • LSG Bayern, 30.08.2001 - L 11 AL 257/98

    Ehrenamtliche Tätigkeit als Vorsitzender eines Vereins als Berechtigung, die

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2001 - L 12 AL 35/00

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Berlin, 14.04.2000 - L 10 AL 85/98

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Fehlende Verfügbarkeit während

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - L 9 AL 139/21
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2003 - L 7 AL 514/01
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2004 - L 7 AL 114/01
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