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   BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96   

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BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96 (https://dejure.org/1997,2568)
BSG, Entscheidung vom 18.09.1997 - 11 RAr 85/96 (https://dejure.org/1997,2568)
BSG, Entscheidung vom 18. September 1997 - 11 RAr 85/96 (https://dejure.org/1997,2568)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1998, 191
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 58/95

    Zweckmäßigkeit einer berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage

    Auszug aus BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96
    Sie trägt vor, daß auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. November 1996 - 7 RAr 58/95 - eine Förderung nicht erfolgen könne.

    Die Auffassung des LSG steht zudem, worauf bereits der 7. Senat (SozR 3-4460 § 10 Nr. 2) zu Recht hingewiesen hat, im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung (BSGE 41, 113 ff = SozR 4100 § 41 Nr. 22; BSGE 43, 134, 136 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; SozR 4460 § 6 Nr. 9).

    Der 7. Senat hat unter Hinweis auf Entstehungsgeschichte und Inhalt des § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG ausführlich dargelegt, daß diese Vorschrift der Beklagten einen gerichtlich nicht voll nachprüfbaren Beurteilungsspielraum einräumt (BSG SozR 3-4460 § 10 Nr. 2).

    Ist der einzelne Teilnehmer voraussichtlich nach Abschluß der Maßnahme zur Übernahme einer Beschäftigung außerhalb des Tagespendelbereiches nicht bereit, so ist diesem Umstand im Rahmen der individuellen Zweckmäßigkeitsprüfung nach § 36 Nr. 3 AFG Rechnung zu tragen (BSG SozR 3-4460 § 10 Nr. 2).

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76

    Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des

    Auszug aus BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96
    Die Auffassung des LSG steht zudem, worauf bereits der 7. Senat (SozR 3-4460 § 10 Nr. 2) zu Recht hingewiesen hat, im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung (BSGE 41, 113 ff = SozR 4100 § 41 Nr. 22; BSGE 43, 134, 136 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; SozR 4460 § 6 Nr. 9).

    Es handelte sich mithin um Vorbereitungsmaßnahmen für einen Verwaltungsakt, denen der Lehrgangsträger im Verhältnis zur Bundesanstalt für Arbeit ggf mit einer Unterlassungsklage entgegentreten konnte (BSGE 43, 134, 141 ff = SozR 4100 § 34 Nr. 6).

  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96
    Ein Verwaltungsakt, der die Anfechtungsklage eröffnet, liegt daher vor, wenn zwar der ursprüngliche Akt kein Verwaltungsakt war, jedoch der Widerspruchsbescheid aus der schlichten Willenserklärung der Behörde einen Verwaltungsakt macht (BVerwGE 41, 305, 307 f; 57, 158, 161; 61, 164, 168; 78, 3, 5; BSGE 49, 291, 292 = SozR 4100 § 145 Nr. 1).
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96
    Ein Verwaltungsakt, der die Anfechtungsklage eröffnet, liegt daher vor, wenn zwar der ursprüngliche Akt kein Verwaltungsakt war, jedoch der Widerspruchsbescheid aus der schlichten Willenserklärung der Behörde einen Verwaltungsakt macht (BVerwGE 41, 305, 307 f; 57, 158, 161; 61, 164, 168; 78, 3, 5; BSGE 49, 291, 292 = SozR 4100 § 145 Nr. 1).
  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96
    Ein Verwaltungsakt, der die Anfechtungsklage eröffnet, liegt daher vor, wenn zwar der ursprüngliche Akt kein Verwaltungsakt war, jedoch der Widerspruchsbescheid aus der schlichten Willenserklärung der Behörde einen Verwaltungsakt macht (BVerwGE 41, 305, 307 f; 57, 158, 161; 61, 164, 168; 78, 3, 5; BSGE 49, 291, 292 = SozR 4100 § 145 Nr. 1).
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94

    Widerruf der Zulassung von Leistungserbringern in § 126 Abs. 4 SGB V

    Auszug aus BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96
    Tatbestandswirkung haben Verwaltungsakte aber auch dann, wenn das Gesetz zwar nicht ausdrücklich, aber seinem Sinne nach anordnet, daß ein Tatbestandsmerkmal so hinzunehmen ist, wie es durch eine getroffene Entscheidung, insbesondere eines anderen Rechtsträgers, festgestellt oder gestaltet worden ist (vgl BSG SozR 2200 § 176c Nr. 3; BSGE 70, 51, 53 f = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3; SozR 3-4100 § 62a Nr. 1; BSGE 77, 108, 114 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 1).
  • BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 24/91

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Altersrentenbezug, Verzicht

    Auszug aus BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96
    Tatbestandswirkung haben Verwaltungsakte aber auch dann, wenn das Gesetz zwar nicht ausdrücklich, aber seinem Sinne nach anordnet, daß ein Tatbestandsmerkmal so hinzunehmen ist, wie es durch eine getroffene Entscheidung, insbesondere eines anderen Rechtsträgers, festgestellt oder gestaltet worden ist (vgl BSG SozR 2200 § 176c Nr. 3; BSGE 70, 51, 53 f = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3; SozR 3-4100 § 62a Nr. 1; BSGE 77, 108, 114 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 1).
  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 26/79

    Schadenersatzanspruch - Unrichtige Ausfüllung der Arbeitsbescheinigung - Klageart

    Auszug aus BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96
    Ein Verwaltungsakt, der die Anfechtungsklage eröffnet, liegt daher vor, wenn zwar der ursprüngliche Akt kein Verwaltungsakt war, jedoch der Widerspruchsbescheid aus der schlichten Willenserklärung der Behörde einen Verwaltungsakt macht (BVerwGE 41, 305, 307 f; 57, 158, 161; 61, 164, 168; 78, 3, 5; BSGE 49, 291, 292 = SozR 4100 § 145 Nr. 1).
  • BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88

    Gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen über die

    Auszug aus BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96
    Dies ist überzeugend, denn für die Überprüfung der auf die Bildungsveranstaltung selbst bezogenen Zweckmäßigkeitskontrolle können grundsätzlich keine anderen Maßstäbe herangezogen werden als für die Prüfung der individuellen Zweckmäßigkeit nach § 36 Nr. 3 AFG (vgl dazu nur BSGE 44, 54, 58 f = SozR 4100 § 36 Nr. 16; BSGE 67, 228, 231 = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1).
  • BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 99/93

    Arbeitsförderung - Ausländische Rente - Beitragsfreiheit

    Auszug aus BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96
    Tatbestandswirkung haben Verwaltungsakte aber auch dann, wenn das Gesetz zwar nicht ausdrücklich, aber seinem Sinne nach anordnet, daß ein Tatbestandsmerkmal so hinzunehmen ist, wie es durch eine getroffene Entscheidung, insbesondere eines anderen Rechtsträgers, festgestellt oder gestaltet worden ist (vgl BSG SozR 2200 § 176c Nr. 3; BSGE 70, 51, 53 f = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3; SozR 3-4100 § 62a Nr. 1; BSGE 77, 108, 114 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 1).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 24.78

    Einzelermächtigungen - Genehmigungsverfahren - Gemeinnützigkeitsschädliches

  • BSG, 11.11.1966 - 10 RV 87/65

    Unberechtigte Versorgunsbezüge - Rückerstattungsansprüche - Haftende Dritte -

  • BSG, 16.08.1961 - 11 RV 1112/60
  • BSG, 21.06.1977 - 7/12/7 RAr 109/75

    Zur Frage, welche Erkenntnismittel bei der Beurteilung der Entwicklung des

  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R

    Abgrenzung bzw Förderung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung -

    In den zitierten Entscheidungen (insbesondere BSG SozR 3-4100 § 34 Nr. 4) habe das BSG lediglich festgestellt, dass im Rahmen des § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Arbeitsförderungsgesetz der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein gerichtlich nicht voll nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zustehe.

    Die vom LSG zur Begründung seiner Entscheidung herangezogenen früheren Entscheidungen des BSG (BSG SozR 3-4460 § 10 Nr. 2 und BSG SozR 3-4100 § 34 Nr. 4) rechtfertigen eine so weit gehende rechtliche Schlussfolgerung jedoch nicht.

    Vielmehr behandeln diese Entscheidungen Fragen der gerichtlichen Kontrolldichte (Beurteilungsspielraum; vgl BSG SozR 3-4460 § 10 Nr. 2) bzw der Bindungswirkung einer Ablehnung gegenüber dem Maßnahmeträger auch gegenüber dem Förderungswilligen (BSG SozR 3-4100 § 34 Nr. 4).

  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 59/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Entscheidung über die Anerkennung einer

    Dies folge ua aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. September 1997 (SozR 3-4100 § 34 Nr. 4).

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der zum früheren § 34 AFG ergangenen Entscheidung des Senats vom 18. September 1997 (SozR 3-4100 § 34 Nr. 4), da sich inzwischen die Rechtslage geändert hat.

    Insoweit ist dem LSG zuzustimmen, dass nicht allein auf den regionalen Arbeitsmarkt im Bezirk des Maßnahmeträgers abgestellt werden kann; erforderlich ist vielmehr eine auf den überregionalen Arbeitsmarkt bezogene Prüfung und Prognoseentscheidung (vgl BSG SozR 3-4100 § 34 Nr. 4 S 13).

    Eine Unzweckmäßigkeit ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn sich die Dauer der voraussichtlichen Arbeitssuche im Rahmen der prognostizierten durchschnittlichen Vermittlungsdauer anderer Arbeitsloser bewegt (SozR 3-4100 § 34 Nr. 4 S 14).

  • BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R

    Prognoseentscheidung für die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer

    Bei der vorausschauenden Beurteilung der "Erfolgsaussicht", die der Feststellung der Eignung in vorausschauender Betrachtung entspricht, handelt es sich - anders als bei der Beurteilung der arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit (BSG SozR 3-4100 § 34 Nr. 4 S 13; SozR 3-4460 § 10 Nr. 2) oder des besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesses an einer Maßnahme (BSG SozR 3-4100 § 43 Nr. 2 S 9 mwN) - um eine prognostische Einzelbeurteilung.
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