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   VGH Baden-Württemberg, 11.02.1997 - 11 S 3271/96   

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VGH Baden-Württemberg, 11.02.1997 - 11 S 3271/96 (https://dejure.org/1997,2144)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.02.1997 - 11 S 3271/96 (https://dejure.org/1997,2144)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Februar 1997 - 11 S 3271/96 (https://dejure.org/1997,2144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sperrwirkung einer Ausweisungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz gegen Sofortvollzug der Versagung - Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung; Nichtberücksichtigung einer Drogentherapie bei Regel-Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur zwingenden Rechtsfolge des Ausschlusses der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Pflicht zur Prüfung von ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung ; Zur Regelausweisung eines Ausländers, wenn er wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 173 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1991 - 11 S 1275/91

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber aufenthaltsbeendenden Maßnahmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.1997 - 11 S 3271/96
    Die zwingende Rechtsfolge des Ausschlusses der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 8 Abs. 2 S 2 AuslG (AuslG 1990) tritt ein, wenn die Ausweisungsverfügung durch Bekanntgabe an den Ausländer wirksam geworden ist; darauf, ob sie sofort vollziehbar oder bestandskräftig ist, kommt es nicht an (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Beschlüsse vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91 - und vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -).

    Die zwingende Rechtsfolge des Ausschlusses der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung - und damit auch einer vom Antragsteller beantragten Aufenthaltserlaubnis (§ 5 Nr. 1 AuslG) - tritt unabhängig davon aus, ob die - bereits durch ihre Bekanntgabe an den Antragsteller wirksam gewordene (vgl. § 43 Abs. 1 LVwVfG) - Ausweisungsverfügung sofort vollziehbar oder bestandskräftig ist (vgl. dazu u.a. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -, InfAuslR 1992, 41 = VBlBW 1992, 155, und vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -, InfAuslR 1992, 171 = NVwZ 1992, 700 = VBlBW 1992, 309).

    Im Rahmen des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen den (gesetzlichen) Sofortvollzug der Versagung der Aufenthaltserlaubnis (§ 72 Abs. 1 AuslG) ist jedoch - unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Garantie eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG) sowie des Rechtsstaatsgebots (Art. 20 Abs. 3 GG) - auch zu prüfen, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausweisung bestehen und daher die sofortige Vollziehbarkeit der durch diese Ausweisung bedingten Versagung der Aufenthaltserlaubnis auszusetzen ist, mit der - gemäß § 42 Abs. 2 S. 2 AuslG dann eintretenden - gesetzlichen Folge des Entfallens der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht (vgl. dazu im einzelnen VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 18.12.1991, a.a.O.).

    Die (deshalb bereits) rechtmäßige Ablehnung seines Antrags auf eine (weitere) Aufenthaltserlaubnis hat die "gesetzliche Mechanik" (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 18.12.1991, a.a.O.) des Eintritts der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht ausgelöst.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1991 - 1 S 2601/91

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis; kurzfristige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.1997 - 11 S 3271/96
    Die zwingende Rechtsfolge des Ausschlusses der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 8 Abs. 2 S 2 AuslG (AuslG 1990) tritt ein, wenn die Ausweisungsverfügung durch Bekanntgabe an den Ausländer wirksam geworden ist; darauf, ob sie sofort vollziehbar oder bestandskräftig ist, kommt es nicht an (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Beschlüsse vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91 - und vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -).

    Die zwingende Rechtsfolge des Ausschlusses der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung - und damit auch einer vom Antragsteller beantragten Aufenthaltserlaubnis (§ 5 Nr. 1 AuslG) - tritt unabhängig davon aus, ob die - bereits durch ihre Bekanntgabe an den Antragsteller wirksam gewordene (vgl. § 43 Abs. 1 LVwVfG) - Ausweisungsverfügung sofort vollziehbar oder bestandskräftig ist (vgl. dazu u.a. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -, InfAuslR 1992, 41 = VBlBW 1992, 155, und vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -, InfAuslR 1992, 171 = NVwZ 1992, 700 = VBlBW 1992, 309).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren

    Selbst eine tatsächlich durchgeführte Therapie führt aber nicht regelmäßig zur Annahme einer Atypik (zur Regelausweisung nach einer Entziehungskur vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.2.1997 - 11 S 3271/96 -).
  • VG Karlsruhe, 18.07.2001 - 11 K 1293/01

    Sperrwirkung der Ausweisung; Wiederholungsprognose bei Verurteilung wegen

    Die ebenfalls verfügte Ausweisung ist zwar nicht mit der Anordnung des Sofortvollzugs durch die Behörde (§ 80 Abs. 2 S.1 Nr. 4 VwGO) versehen, jedoch ist bereits mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht eingetreten (§ 42 Abs. 1, Abs. 2 S.2 AuslG), ohne dass es insoweit auf die sofortige Vollziehbarkeit der Ausweisung ankommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 11.02.1997 - 11 S 3271/96 - Beschl.v. 26.03.2001 - 11 S 2111/00 -).

    Die zwingende Rechtsfolge des Ausschlusses der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung - und damit auch einer vom Antragsteller beantragten Aufenthaltserlaubnis (§ 5 Nr. 1 AuslG) - tritt unabhängig davon ein, ob die - bereits durch ihre Bekanntgabe an den Antragsteller wirksam gewordene (vgl. § 43 Abs. 1 LVwVfG) - Ausweisungsverfügung sofort vollziehbar oder bestandskräftig ist (vgl. dazu u.a. VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -, InfAuslR 1992, 41, Beschl.v. 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -, InfAuslR 1992, 171; Beschl.v. 11.02.1997, a.a.O.; Beschl.v. 26.03.2001 - 11 S 2111/00 -).

  • OVG Thüringen, 17.04.2003 - 3 EO 542/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht, Verwaltungsprozessrecht; eheliche

    Im Eilverfahren gegen die versagte Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bleibt deshalb jeweils zu prüfen, ob Rechtmäßigkeitsbedenken gegen die Ausweisung bestehen (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Februar 1997 - 11 S 3271/96 -, zitiert nach juris, Hessischer VGH, Beschluss vom 17. August 1995 - 13 TH 3304/94 -, a. a. O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 11 S 2111/00

    Sperrwirkung der Ausweisung

    Denn nach der gesetzlichen Regelung des § 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG lassen Widerspruch und Klage unbeschadet ihrer aufschiebenden Wirkung die Wirksamkeit der Ausweisung unberührt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschl. v. 18.12.1991, InfAuslR 1992, 171; Beschl. v. 9.10.1993, AuAS 1994, 42; Beschl. v. 11.2.1997 - 11 S 3271/96 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 11 S 682/98

    Sofortvollzug einer Ist-Ausweisung - Ausnahmefall eines verneinten öffentlichen

    Diese Entwicklung ist zwar für die Frage der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung ohne Belang (vgl. Senatsbeschluß vom 11.2.1997 - 11 S 3271/96); sie läßt aber derzeit gleichwohl den Schluß zu, daß zumindest bis zum Ende der aufschiebenden Wirkung seiner Klage eine erneute Straffälligkeit des Antragstellers nicht zu besorgen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2003 - 11 S 535/02

    Ausweisung wegen Drogendelikts - Wiederholungsgefahr trotz Therapie

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 11.02.1997 - 11 S 3271/96 - ausgeführt hat, ist im Unterschied zu den Fällen der Ermessens-Ausweisung nach § 46 Nr. 4 AuslG eine erforderliche, der Rehabilitation dienende Behandlung bei einer Betäubungsmittelabhängigkeit nach der Gesetzeslage in den Fällen der Ist- oder Regel-Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit (§ 47 AuslG) nicht maßgeblich zu berücksichtigen.
  • VG Karlsruhe, 29.10.2003 - 7 K 777/03

    Ausweisung eines niederländischen Staatsangehörigen

    Dies gilt auch, weil er erst verspätet- über ein Jahr nach seiner Wiedereinreise- die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt hat (vgl. Bad.-Württ., Beschl. v. 11.02.1997 - 11 S 3271/96).  .
  • VG Braunschweig, 10.06.1999 - 6 A 6197/98

    Zum Abschiebungsschutz wegen Drogentherapie bei Ausweisung.; Ausweisung; Drogen;

    Die Kammer lässt dahingestellt, ob ein Ausnahmefall im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 2 AuslG i.V.m. § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG auch damit begründet werden kann, der drogenabhängige Ausländer könne in Deutschland eine Drogentherapie machen, oder ob dieses Argument rechtlich nicht erheblich wäre, wie wohl der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschl. v. 11.02.1997 - 11 S 3271/96) und ihm folgend auch die 5. Kammer des erkennenden Gerichts (Beschl. v. 07.06.1999 - 5A 88/99; 5 B 89/99) meinen.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 13 S 32/97

    Sofortvollzug einer Ausweisung - generalpräventive Gründe bei Heroinhandel

    Ungeachtet dessen ist der Antragsteller durch die sofortige Vollziehung der Ausweisung beschwert, da sie die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht eigenständig begründet und damit als Grundlage für Vollstreckungsmaßnahmen in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschlüsse v. 15.11.1996 -13 S 2226/96 -, v. 10.12.1996 -13 S 2322/96 -und v. 27.3.1997 -13 S 3493/96 -, a.A. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.2.1997 -11 S 3271/96 -).
  • VG Freiburg, 19.05.2014 - 2 K 1130/14

    Zur Frage der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches gegen eine

    c) Sofern es aufgrund des sich aus Art. 19 Abs. 4 GG ergebenden Gebotes effektiven Rechtsschutzes erforderlich ist, im Rahmen des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Abschiebungsandrohung inzident auch die Rechtmäßigkeit der ausgesprochenen Ausweisungsverfügung summarisch zu prüfen (so zum vergleichbaren Fall der Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -, VBlBW 1992, 309 und v. 11.02.1997 - 11 S 3271/96 -, VGHBW-Ls 1997, Beilage 5, B 6), ergeben sich keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser aufenthaltsrechtlichen Maßnahme.
  • VGH Hessen, 01.07.2005 - 9 TG 1210/05

    Anspruch auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine

  • VG Karlsruhe, 29.11.2004 - 10 K 891/03

    Parallele Prüfung der Europäischen Menschenrechtskonvention neben der

  • VG Karlsruhe, 18.03.2003 - 6 K 579/03

    Ausweisung - verneinte Wiederholungsgefahr

  • VG Düsseldorf, 30.06.2011 - 24 K 5524/10

    Bejahung der Voraussetzungen für eine spezialpräventive Ausweisung in Fällen

  • VG Braunschweig, 07.06.1999 - 5 A 88/99

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung mit gleichzeitiger

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 11 S 2312/98

    Besonderer Ausweisungsschutz für Heranwachsende, die im Bundesgebiet aufgewachsen

  • VG Dresden, 28.03.2008 - 3 L 93/08

    D (A), Ausweisung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt,

  • VG Freiburg, 16.01.2002 - 1 K 1600/01

    Ausweisung von straffälligen Türken der zweiten Generation

  • VG Sigmaringen, 16.01.2004 - 8 K 2196/03

    Regelausweisung einer türkischen Staatsangehörigen wegen serienmäßiger

  • VG Sigmaringen, 22.05.2001 - 4 K 2634/00

    Ausweisung türkischer Straftäter

  • VG Dresden, 10.03.2006 - 3 K 291/06

    Ausländerrecht: Aufenthaltserlaubnis, Neuerteilung nach Begehung einer Straftat,

  • VG Freiburg, 13.07.2001 - 1 K 2436/00
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