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LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2000 - 11 Sa 1062/99 |
Zitiervorschläge
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 11 Sa 1062/99 (https://dejure.org/2000,17822)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Unterrichtung des Betriebsrates über die Kündigungsgründe bei vorliegendem Interessenausgleich; Grundsatz der subjektiven Determination; Ordnungsgemässe Anhörung bei Unterbreitung der aus Arbeitgebersicht tragenden Umstände; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 16.01.1999 - 4 Ca 1576/98
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2000 - 11 Sa 1062/99
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 532/99
Ordentliche Kündigung; Personalratsbeteiligung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99
Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 649/85
Auf fehlerhaftem Anhörungsverfahren beruhende Kündigung - Heilung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Hamm, 01.04.2004 - 4 Sa 1340/03
Betriebsbedingte Kündigung und Betriebsratsanhörung in der Insolvenz
Wenn aber derartige Vorkenntnisse bestritten werden, muß der Insolvenzverwalter diese allerdings im Prozeß hinreichend konkret darlegen und ggf. beweisen (LAG Rheinland-Pfalz v. 27.01.2000 - 11 Sa 1062/99, AuR 2000, 195; BAG v. 28.08.2003 - 2 AZR 377/02, ZInsO 2004, 288 = ZIP 2004, 525). - LAG Hamm, 21.07.2005 - 4 (17) Sa 695/05
Voraussetzungen für die ordentliche Kündigung eines alterskündigungsgeschützten …
Wenn aber derartige Vorkenntnisse bestritten werden, muss der Arbeitgeber diese allerdings im Prozess hinreichend konkret darlegen und ggf. beweisen (LAG RheinlandPfalz v. 27.01.2000 - 11 Sa 1062/99, AuR 2000, 195; BAG v. 28.08.2003 - 2 AZR 377/02, ZInsO 2004, 288 = ZIP 2004, 525). - LAG Hamm, 07.02.2001 - 2 Sa 200/00
Wirksamkeit der von einem Insolvenzverwalter ausgesprochenen Kündigung; …
a) Die erneute Anhörung des Betriebsrats wird auch dann nicht entbehrlich, wenn der Insolvenzverwalter wie im vorliegenden Fall mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich mit Namensliste vereinbart hat (BAG vom 20.05.1999 - 2 AZR 148/99 und 2 AZR 532/98 - NZA 99, 1039, 1101; LAG Rheinland-Pfalz vom 27.01.2000 - 11 Sa 1062/99 - AuR 2000, 195 ).