Rechtsprechung
LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1988/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Befristung Justizangestellte NW
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
TzBfG § 134 Abs. 1 Nr. 3, BAT SR 2y Nr. 2
Befristung Justizangestellte NW - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Befristungskontrollantrags; Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung; Voraussetzungen für eine wirksame Vertretungsbefristung
- Judicialis
TzBfG § 134 Abs. 1 Nr. 3; ; BAT SR 2y Nr. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 134 Abs. 1 Nr. 3; BAT SR 2y Nr. 2
Unwirksame Befristung bei andauernder Elterzeit einer als Aushilfsangestellte zur Vertretung angestellten Justizangestellten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 12.09.2004 - 3 Ca 147/04
- LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1988/04
- LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1988/05
- BAG - 7 AZR 329/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 04.10.2001 - C-438/99
DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT SEINE RECHTSPRECHUNG ZUM VERBOT DER ENTLASSUNG …
Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1988/04
Das beklagte L2xx wendet ein, entgegen der Begründung des Arbeitsgerichtes sei die Befristung durch den Sachgrund der Vertretung gerechtfertigt, zumindest i.V.m. Artikel 2 Abs. 1 und Absatz 3 der Antidiskriminierungsrichtlinie und den dazu ergangenen Entscheidungen des EuGH vom 03.02.2000 (NJW 2000, 1019) und vom 04.10.2001 (NJW 2002, 125).4. Aber auch wenn man entgegen den Ausführungen zu 3. im zu entscheidenden Fall gemäß Art. 10 der Richtlinie 92/85/EWG und dem dazu ergangenen Urteil des EuGH vom 04.10.2001 eine Befristung des Arbeitsvertrages aus dem Gedanken einer sonst eintretenden Diskriminierung vom Ausgangspunkt her für zulässig erachten würde, erweist sich die streitgegenständliche Befristung im konkreten Fall als unwirksam (Urteil des EuGH, v. 04.10.2001 AP EWG-Richtlinie Nr. 92/85 Nr. 3 = NJW 2002, 125 = NZA 2001, 1243).
- BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 647/08
Befristung - Haushalt
Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1988/04
Damit haben die Parteien den neuen Vertrag unter den Vorbehalt gestellt, dass nicht bereits durch den in gerichtlicher Überprüfung stehenden vorangegangenen befristeten Arbeitsvertrag ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet ist (vgl. BAG AP 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11).Vielmehr ist eine konkrete Darlegung erforderlich, wie die Arbeit umorganisiert ist oder hätte umorganisiert werden können, um die Aushilfskraft zumindest mittelbar noch als Vertreterin der zu vertretenden Arbeitnehmerin ansehen zu können (BAG, v. 13.10.2004 - 7 ARZ 654/03 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 16; BAG, v. 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11).
- EuGH, 03.02.2000 - C-207/98
DIE DEUTSCHEN VORSCHRIFTEN ZUM SCHUTZ WERDENDER MÜTTER KÖNNEN DIE VERWEIGERUNG …
Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1988/04
Das beklagte L2xx wendet ein, entgegen der Begründung des Arbeitsgerichtes sei die Befristung durch den Sachgrund der Vertretung gerechtfertigt, zumindest i.V.m. Artikel 2 Abs. 1 und Absatz 3 der Antidiskriminierungsrichtlinie und den dazu ergangenen Entscheidungen des EuGH vom 03.02.2000 (NJW 2000, 1019) und vom 04.10.2001 (NJW 2002, 125).
- BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1988/04
Der Arbeitgeber darf sich daher im Prozess nur auf solche Sachgründe berufen, die der vereinbarten Befristungsgrundform zuzuordnen sind (BAG, v. 17.04.2002 AP Nr. 21 zu BAT § 2 SR 2y Nr. 21). - BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 654/03
Befristung - Vertretung
Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1988/04
Der zur Rechtfertigung notwendige Kausalzusammenhang ist nicht bereits dann zu bejahen, wenn lediglich die fachliche Austauschbarkeit der beiden betroffenen Arbeitnehmer innerhalb der Dienststelle aufgezeigt wird; der notwendige ursächliche Zusammenhang ist dadurch nicht hergestellt (BAG, v. 13.10.2004 - 7 AZR 654/03 - demnächst AP TzBfG § 14 Nr. 16). - BAG, 25.08.2004 - 7 AZR 32/04
Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung
Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1988/04
Eine zumindest mittelbare Beziehung zwischen (hypothetisch zugedachten) Arbeitsaufgaben der Klägerin und den Arbeitsaufgaben der zeitweilig ausfallenden Justizangestellten K1xxxxxxx lässt sich auf der Grundlage des Sachvortrages des beklagten L3xxxx nicht feststellen (zu dieser Anforderung: BAG, v. 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 - unter III 2, 3 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 15). - LAG Hamm, 03.11.2003 - 11 Sa 2022/02
Fehlende Aussicht eines dauerhaften Beschäftigungsbedarfs als sachlicher Grund …
Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1988/04
Die Kammer schließt sich den Grundsätzen des vorgenannten Urteils an, das strengere Anforderungen an den Kausalzusammenhang stellt, als die seinerzeit zur Überprüfung stehende Entscheidung der erkennenden Kammer vom 03.11.2003 dies getan hatte (11 Sa 2022/02).
- LAG Düsseldorf, 06.01.2009 - 8 Sa 1297/08
Befristete Beschäftigung aus Haushaltsmitteln bei mutterschutzbedingter …
Nach Auffassung der Kammer bedarf es dafür nicht des Rückgriffs auf einen gesetzlich nicht ausdrücklich geregelten Befristungsgrund der "Vermeidung einer Diskriminierung wegen Inanspruchnahme von Elternzeit" (oder von Mutterschutzfristen, vgl. hierzu LAG Hamm, Urteil vom 21.04.2005 - 11 Sa 1988/04, juris).