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   LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 11 Sa 281/03   

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LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 11 Sa 281/03 (https://dejure.org/2003,4213)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.06.2003 - 11 Sa 281/03 (https://dejure.org/2003,4213)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - 11 Sa 281/03 (https://dejure.org/2003,4213)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BetrVG 1972 § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitsentgelt/Übernahme von Schulungskosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Betriebsratsschulung; Teilnahme an der Schulung "Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Arbeitskampf"; Schulung nach Ablauf der Friedenspflicht, aber anschließend keine ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    BetrVG 1972 § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer eintägigen Schulungsveranstaltung "Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Arbeitskampf"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02

    Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 11 Sa 281/03
    Der Fortbestand des Betriebsratsamts und die Fortexistenz eines betrieblichen Regelungspartners liegen dabei auch im wohlverstandenen Interesse des Arbeitgebers, etwa bei der Aufrechterhaltung der betrieblichen Ordnung oder der Vereinbarung eines Notdienstes bei fehlender Regelung durch die Kampfparteien selbst (BAG 21.04.1971 - GS 1/68 - EzA Art. 9 GG Nr. 6; BAG 25.10.1988 - 1 AZR 368/87 - EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 89; BAG 10.12.2002 - 1 ABR 7/02 - EzA § 80 BetrVG 2001 Nr. 1).

    Die Tarifautonomie und der aus ihr abzuleitende Grundsatz der Kampfmittelparität verlangen in diesen Fällen eine arbeitskampfkonforme Auslegung und damit eine Einschränkung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats (BAG 14.02.1978 - 1 AZR 54/76 - EzA § 15 KSchG n. F. Nr. 19; BAG 10.12.2002 - 1 ABR 7/02 - a. a. O.).

    So hat der Betriebsrat z. B. bei personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellungen und Versetzungen (§ 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) sowie Entlassungen (§§ 102, 103 BetrVG) nicht mitzubestimmen (vgl. näher BAG 10.12.2002 - 1 ABR 7/02 - a. a. O.).

  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94

    Lohnfortzahlung für Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 11 Sa 281/03
    Kenntnisse, die für den Betriebsratarbeit nur verwertbar und nützlich sind, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BAG 20.10.1993 - 7 ABR 14/93 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 116; BAG 15.02.1995 - 7 AZR 670/94 - zu § 37 BetrVG 1972; vgl. auch BAG 04.06.2003 - 7 ABR 42/02 - Pressemitteilung Nr. 42/03).

    Die gerichtliche Kontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlussfassung gegebenen Umständen eine derartige Entscheidung ebenfalls getroffen hätte (BAG 20.10.1993 - 7 ABR 14/93 - a. a. O.; BAG 15.02.1995 - 7 AZR 670/94 - a. a. O.).

  • BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 14/93

    Rhetorikseminar für Betriebsräte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 11 Sa 281/03
    Kenntnisse, die für den Betriebsratarbeit nur verwertbar und nützlich sind, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BAG 20.10.1993 - 7 ABR 14/93 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 116; BAG 15.02.1995 - 7 AZR 670/94 - zu § 37 BetrVG 1972; vgl. auch BAG 04.06.2003 - 7 ABR 42/02 - Pressemitteilung Nr. 42/03).

    Die gerichtliche Kontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlussfassung gegebenen Umständen eine derartige Entscheidung ebenfalls getroffen hätte (BAG 20.10.1993 - 7 ABR 14/93 - a. a. O.; BAG 15.02.1995 - 7 AZR 670/94 - a. a. O.).

  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 11 Sa 281/03
    Der Fortbestand des Betriebsratsamts und die Fortexistenz eines betrieblichen Regelungspartners liegen dabei auch im wohlverstandenen Interesse des Arbeitgebers, etwa bei der Aufrechterhaltung der betrieblichen Ordnung oder der Vereinbarung eines Notdienstes bei fehlender Regelung durch die Kampfparteien selbst (BAG 21.04.1971 - GS 1/68 - EzA Art. 9 GG Nr. 6; BAG 25.10.1988 - 1 AZR 368/87 - EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 89; BAG 10.12.2002 - 1 ABR 7/02 - EzA § 80 BetrVG 2001 Nr. 1).
  • BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 11 Sa 281/03
    Kenntnisse, die für den Betriebsratarbeit nur verwertbar und nützlich sind, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BAG 20.10.1993 - 7 ABR 14/93 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 116; BAG 15.02.1995 - 7 AZR 670/94 - zu § 37 BetrVG 1972; vgl. auch BAG 04.06.2003 - 7 ABR 42/02 - Pressemitteilung Nr. 42/03).
  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 14/95

    Kostentragung für eine Betriebsratsschulung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 11 Sa 281/03
    Soweit es sich dabei nicht um die Vermittlung sog. Grundkenntnisse handelt, ist für die Frage, ob eine sachgerechte Wahrnehmung der Betriebsratsaufgaben die Schulung gerade des zu der Veranstaltung entsandten Betriebsratsmitglied erforderlich macht, darauf abzustellen, ob nach den aktuellen Verhältnissen des einzelnen Betriebes Fragen anstehen oder in absehbarer Zukunft anstehen werden, die der Beteiligung des Betriebsrats unterliegen und für die im Hinblick auf den Wissenstand des Betriebsrats und unter Berücksichtung der Aufgabenverteilung im Betriebsrat eine Schulung gerade dieses Betriebsratsmitglieds geboten erscheint (BAG 20.12.1995 - 7 ABR 14/95 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 130).
  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 76/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisiko -; Mitbestimmungsrecht und Neutralitätspflicht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 11 Sa 281/03
    In einer solchen Konfliktsituation besteht bei Aufrechterhaltung der gesetzlichen Mitbestimmungsrechte die Gefahr, dass der Betriebsrat eine dem Arbeitgeber sonst mögliche Abwehrmaßnahme vereitelt und dadurch zum Nachteil des Arbeitgebers in das Kampfgeschehen eingreift (BAG 22.12.1980 - 1 ABR 76/79 - EzA § 615 BGB Betriebsrisiko Nr. 8).
  • BAG, 25.10.1988 - 1 AZR 368/87

    Suspendierende Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 11 Sa 281/03
    Der Fortbestand des Betriebsratsamts und die Fortexistenz eines betrieblichen Regelungspartners liegen dabei auch im wohlverstandenen Interesse des Arbeitgebers, etwa bei der Aufrechterhaltung der betrieblichen Ordnung oder der Vereinbarung eines Notdienstes bei fehlender Regelung durch die Kampfparteien selbst (BAG 21.04.1971 - GS 1/68 - EzA Art. 9 GG Nr. 6; BAG 25.10.1988 - 1 AZR 368/87 - EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 89; BAG 10.12.2002 - 1 ABR 7/02 - EzA § 80 BetrVG 2001 Nr. 1).
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 54/76

    Betriebsratsmitglieder - Mitglieder des Wahlvorstandes - Wahlbewerber - Teilnahme

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 11 Sa 281/03
    Die Tarifautonomie und der aus ihr abzuleitende Grundsatz der Kampfmittelparität verlangen in diesen Fällen eine arbeitskampfkonforme Auslegung und damit eine Einschränkung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats (BAG 14.02.1978 - 1 AZR 54/76 - EzA § 15 KSchG n. F. Nr. 19; BAG 10.12.2002 - 1 ABR 7/02 - a. a. O.).
  • BAG, 21.07.1978 - 6 AZR 561/75

    Freistellung von beruflicher Tätigkeit - Betriebsrat - Freigestelltes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 11 Sa 281/03
    Über die Erforderlichkeit der Gesamtschulung entscheidet dann, ob die i. S. des § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlichen Themen mit mehr als 50 % überwiegen (BAG 21.07.1978 - 6 AZR 561/75 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 60; LAG Hamburg 26.09.1996 - 1 TaBV 2/96 - NZA-RR 1997, 344, 345; GK-BetrVG/Wiese/Weber, 7. Aufl. 2002, § 37 Rz. 171 m. w. N.).
  • LAG Hamburg, 26.09.1996 - 1 TaBV 2/96

    Klage mehrerer Mitglieder eines Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Erstattung

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