Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 568/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10376
LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 568/10 (https://dejure.org/2011,10376)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.02.2011 - 11 Sa 568/10 (https://dejure.org/2011,10376)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 11 Sa 568/10 (https://dejure.org/2011,10376)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitsentgelts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Differenzlohnklage ist bei unsubstantiierten Darlegungen zu Wucher und Sittenwidrigkeit überwiegend unbegründet; unbegründete Differenzlohnklage bei unsubstantiierten Darlegungen zu Wucher und Sittenwidrigkeit; Tarifliche Entlohnung eines Rettungssanitäters; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Entlohnung eines Rettungssanitäters; unbegründete Differenzlohnklage bei unsubstantiierten Darlegungen zu Wucher und Sittenwidrigkeit; Tagesarbeitsverhältnis bei einsatzbezogener Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 649/09
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 568/10
    Der Kläger und die Beklagte zu 2. führten vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern und in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz einen Rechtsstreit (2 Ca 831/09 - 11 Sa 649/09), in dem die Anträge des Klägers auf Feststellung, "dass zwischen den Parteien ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht" sowie auf Zahlung von Annahmeverzugsvergütung für den Zeitraum Januar bis Juni 2009 rechtskräftig abgewiesen wurden.

    Da zwischen den Parteien kein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden habe, habe der Kläger auch keinen Annahmeverzugsanspruch vom 01.01.2009 bis zum 30.06.2009 (Urteil vom 18.03.2010 - 11 Sa 649/09 - veröffentlicht in JURIS ist unter anderem die Parallelentscheidung 11 Sa 650/09).

    Zur Begründung trägt er vor, die Ansicht des Arbeitsgerichts im vorliegenden Verfahren wie auch des Landesarbeitsgerichts im Verfahren 11 Sa 649/09, es handele sich um jeweils befristete Tagesarbeitsverhältnisse, werde nochmals zur Entscheidung gestellt.

    Einem Zahlungsanspruch für den Januar 2009 steht die Rechtskraft des Urteils des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 18.03.2010 (11 Sa 649/09) entgegen.

    Der Durchsetzung der Zahlungsforderung steht bereits die Rechtskraft der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts in 11 Sa 649/09 entgegen, in der rechtskräftig die Forderungen für den Zeitraum Januar bis Juni 2009 abgewiesen worden sind, § 322 ZPO.

    Eine Verpflichtung zur Begründung eines Dauerschuldverhältnisses besteht nicht (LAG Rheinland-Pfalz, in dem zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 2) ergangenen Urteil vom 18.03.2010, 11 Sa 649/09, Seite 16, 17 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).

    Aufgrund des in vorliegendem Fall bis zum Schluss der ersten Instanz in vollem Umfang inhaltsgleich vorgetragenen Sachverhalts wie im Verfahren 11 Sa 649/09 ist vielmehr zu entnehmen, dass die Vergabe der Einsätze grundsätzlich aufgrund der "Bewerbung" des Klägers auf diese erfolgte und dass es ausnahmsweise, im Falle kurzfristigen Ausfalls eines Vollzeitbeschäftigten zu telefonischen Anfragen seitens der Beklagten und Absprachen des einzelnen Einsatzes mit dem Kläger kam.

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 568/10
    Die Regelung gilt auch für das auffällige Missverhältnis zwischen dem Wert der Arbeitsleistung und der Lohnhöhe in einem Arbeitsverhältnis (BAG 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - BAGE 130, 338 ff.).

    In diesem Zusammenhang spricht bereits ein besonders auffälliges und krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ohne weiteres für eine verwerfliche Einstellung des Begünstigten; das gilt jedenfalls dann, wenn das objektiv bestehende krasse Missverhältnis den hinreichend sicheren Schluss zulässt, der Begünstigte habe sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen, es liege ein solches Missverhältnis vor (LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 02.11.2010 - 5 Sa 91/10 - zitiert nach JURIS, BAG 22.04.2009 a. a. O.).

    4.4 Der Tatbestand des Lohnwuchers (§ 138 Abs. 2 BGB) setzt weiterhin voraus, dass der "Wucherer" die beim anderen Teil bestehende Schwächesituation (Zwangslage, Unerfahrenheit, mangelndes Urteilsvermögen, erhebliche Willensschwäche) ausbeutet, also sie sich in Kenntnis vom Missverhältnis der beiderseitigen Leistungen bewusst zu Nutze macht (BAG 22.04.2009, a. a. O., II. 3 a).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 91/10
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 568/10
    In diesem Zusammenhang spricht bereits ein besonders auffälliges und krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ohne weiteres für eine verwerfliche Einstellung des Begünstigten; das gilt jedenfalls dann, wenn das objektiv bestehende krasse Missverhältnis den hinreichend sicheren Schluss zulässt, der Begünstigte habe sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen, es liege ein solches Missverhältnis vor (LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 02.11.2010 - 5 Sa 91/10 - zitiert nach JURIS, BAG 22.04.2009 a. a. O.).

    Dem hat sich für Arbeitsverhältnisse das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in der Entscheidung vom 02.11.2010 angeschlossen (5 Sa 91/10, a. a. O., Leitsatz 4).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 650/09

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 568/10
    Da zwischen den Parteien kein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden habe, habe der Kläger auch keinen Annahmeverzugsanspruch vom 01.01.2009 bis zum 30.06.2009 (Urteil vom 18.03.2010 - 11 Sa 649/09 - veröffentlicht in JURIS ist unter anderem die Parallelentscheidung 11 Sa 650/09).
  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 568/10
    Vielmehr schließt sich die erkennende Kammer in Übereinstimmung mit der Entscheidung der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18.03.2010 der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 31.07.2002 (7 AZR 181/01 - AP Nr. 1 zu § 12 TzBfG) an, wonach es bei verschiedenen vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten den vertragsschließenden Parteien freigestellt ist, welche Gestaltungsmöglichkeit sie wählen.
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99

    Parteifähigkeit - ARGE - Lohnwucher - Sittenwidrigkeit - Tarifvertrag - übliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 568/10
    Bereits der Bundesgerichtshof hat am 13.06.2001 (XII ZR 49/99 - NJW 2002, 55 ff.) erkannt, dass bei bestimmten Vertragstypen allein wegen eines krassen Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten geschlossen werden könne, auch wenn im konkreten Fall keine weiteren, für ein sittenwidriges Verhalten des Begünstigten sprechenden Umstände hinzu kamen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 566/10

    Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitsentgelts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 568/10
    Außer dem Kläger und seinen drei Kollegen, die Kläger der drei Parallelverfahren sind (11 Sa 566/10, 11 Sa 567/10, 11 Sa 569/10), waren im streitgegenständlichen Zeitraum bei den Beklagten insgesamt ca. 200 Personen mit vergleichbaren Bedingungen - insbesondere gleicher Entgelthöhe - in jeweils einzeln oder für mehrere einzelne Einsätze abgesprochenen Diensten tätig.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 567/10

    Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitsentgelts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 568/10
    Außer dem Kläger und seinen drei Kollegen, die Kläger der drei Parallelverfahren sind (11 Sa 566/10, 11 Sa 567/10, 11 Sa 569/10), waren im streitgegenständlichen Zeitraum bei den Beklagten insgesamt ca. 200 Personen mit vergleichbaren Bedingungen - insbesondere gleicher Entgelthöhe - in jeweils einzeln oder für mehrere einzelne Einsätze abgesprochenen Diensten tätig.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 569/10

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 568/10
    Außer dem Kläger und seinen drei Kollegen, die Kläger der drei Parallelverfahren sind (11 Sa 566/10, 11 Sa 567/10, 11 Sa 569/10), waren im streitgegenständlichen Zeitraum bei den Beklagten insgesamt ca. 200 Personen mit vergleichbaren Bedingungen - insbesondere gleicher Entgelthöhe - in jeweils einzeln oder für mehrere einzelne Einsätze abgesprochenen Diensten tätig.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2012 - 5 Sa 194/11

    Lohnwucher - Sittenwidrigkeit der Arbeitsvergütung - Anspruchsübergang auf das

    Von einem besonders auffälligen und krassen Missverhältnis im Sinne des wucherähnlichen Geschäftes nach § 138 Absatz 1 BGB ist auszugehen, wenn die gezahlte Vergütung nicht einmal 50 Prozent des Wertes der Arbeitsleistung erreicht (LAG Mecklenburg-Vorpommern 2. November 2010 - 5 Sa 91/10 - ArbRB 2011, 111; LAG Rheinland-Pfalz 17. Februar 2011 -11 Sa 568/10 -).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2011 - 2 Sa 79/11

    Sittenwidrige Lohnabrede

    Von einem besonders auffälligen Missverhältnis ist regelmäßig auszugehen, wenn die gezahlte Vergütung nicht einmal 50 Prozent des Wertes der Arbeitsleistung erreicht (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 02.11.2010 - 5 Sa 91/10 - ArbRB 2011, 111; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.2011 - 11 Sa 568/10 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 569/10

    Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitsentgelts

    Außer der Klägerin und ihren drei Kollegen, die Kläger der drei Parallelverfahren sind (11 Sa 566/10, 11 Sa 567/10, 11 Sa 568/10), waren im streitgegenständlichen Zeitraum bei den Beklagten insgesamt ca. 200 Personen mit vergleichbaren Bedingungen - insbesondere gleicher Entgelthöhe - in jeweils einzeln oder für mehrere einzelne Einsätze abgesprochenen Diensten tätig.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 566/10
    Außer dem Kläger und seinen drei Kollegen, die Kläger der drei Parallelverfahren sind (11 Sa 567/10, 11 Sa 568/10, 11 Sa 569/10), waren im streitgegenständlichen Zeitraum bei den Beklagten insgesamt ca. 200 Personen mit vergleichbaren Bedingungen - insbesondere gleicher Entgelthöhe - in jeweils einzeln oder für mehrere einzelne Einsätze abgesprochenen Diensten tätig.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 567/10
    Außer dem Kläger und seinen drei Kollegen, die Kläger der drei Parallelverfahren sind (11 Sa 566/10, 11 Sa 568/10, 11 Sa 569/10), waren im streitgegenständlichen Zeitraum bei den Beklagten insgesamt ca. 200 Personen mit vergleichbaren Bedingungen - insbesondere gleicher Entgelthöhe - in jeweils einzeln oder für mehrere einzelne Einsätze abgesprochenen Diensten tätig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht