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LAG Köln, 14.07.2000 - 11 Sa 582/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA-RR 2001, 546
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Düsseldorf, 14.07.2017 - 6 Sa 132/16
Geltung einer neuen Versorgungsordnung; Stichtagsregelung
- LAG München, 11.07.2007 - 10 Sa 12/07
Altersversorgung betriebliche; Schadenersatz wegen Verletzung der …
Mit solchen Einbußen hat jeder Arbeitnehmer im Falle seines vorzeitigen Ausscheidens zu rechnen (vgl. LAG Köln NZA-RR 2001, 546 m.w.N.) Eine dahingehende Aufklärungspflicht besteht daher nicht. - LAG Köln, 23.03.2012 - 10 Sa 802/11
Auslegung einer Betriebsrentenabrede
Wie in anderen Regelungsbereichen (vgl. zur Anwendbarkeit gesetzlicher Urlaubsregelungen nach § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz für die Befristung und die Erfüllbarkeit von Urlaubsansprüchen bei fehlender diesbezüglicher vertraglicher Regelung BAG, Urteil vom 29.07.2003 - 9 AZR 270/02 -, zitiert nach Juris; Urteil vom 12.01.1989 - 8 AZR 490/89 -, zitiert nach Juris) gilt auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, dass für den Fall, dass die Parteien keine eigenen vertraglichen Regelungen getroffen haben, die gesetzlichen Regelungen und damit auch die gesetzlichen Unverfallbarkeitsvoraussetzungen (hier § 30 f BetrAVG bzw. § 1 BetrAVG in der 1986 geltenden Fassung) Anwendung finden (vgl. zur Anwendung der ratierlichen Berechnung von Versorgungsanwartschaften nach § 2 BetrAVG LAG Köln, Urteil vom 14.07.2000 - 11 Sa 582/00 -, zitiert nach Juris). - ArbG Magdeburg, 05.10.2007 - 11 Ca 1024/07
Kündigungsschutzverfahren in Sachen Bernd Uwe Hildebrandt ./. Trägerverein des …
Erforderlich ist daher das Vorliegen eines wichtigen Grundes an sich (1. Stufe) sowie darüber hinaus eine auf der 2. Stufe vorzunehmende, zum Nachteil des zu Kündigenden ausgehende Interessenabwägung ( LAG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 15.04 1999, 6 Sa 3090/98, vom 22.07.1999, 9 Sa 1165/98, vom 20.03.2001, 11 Sa 582/00, alle soweit ersichtlich, nicht veröffentlicht; BAG, ständige Rechtsprechung, vgl. Urt.v. 13.12.1984 in AP BGB Nr. 81 und Urteil vom 12.08.1999, in DB 2000, 48 [BAG 12.08.1999 - 2 AZR 923/98]). - ArbG Magdeburg, 05.10.2007 - 11 Ca 823/07
Kündigungsschutzverfahren in Sachen Bernd Uwe Hildebrandt ./. Trägerverein des …
Erforderlich ist daher das Vorliegen eines wichtigen Grundes an sich (1. Stufe) sowie darüber hinaus eine auf der 2. Stufe vorzunehmende, zum Nachteil des zu Kündigenden ausgehende Interessenabwägung (LAG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 15.04.1999, 6 Sa 3090/98, vom 22.07.1999, 9 Sa 1165/98, vom 20.03.2001, 11 Sa 582/00, alle soweit ersichtlich, nicht veröffentlicht;… BAG, ständige Rechtsprechung, vgl. Urt. v. 13.12.1984 in AP BGB Nr. 81 und Urteil vom 12.08.1999, in DB 2000, 48 [BAG 12.08.1999 - 2 AZR 923/98]).