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LG Bonn, 18.04.2000 - 11 T 6/00 |
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Verfahrensgang
- LG Bonn, 18.04.2000 - 11 T 6/00
- OLG Köln, 22.12.2000 - 2 Wx 32/00
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 22.12.2000 - 2 Wx 32/00 Die gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 18. April 2000 - 11 T 6/00 - gerichteten weiteren Beschwerden des Beteiligten zu 2) vom 16. Mai 2000 und der Beteiligten zu 1) vom 28. Juni 2000 werden zurückgewiesen.
Der von der Beteiligten zu 1) gegen diesen Beschluss eingelegten Beschwerde vom 8. März 2000 hat das Landgericht Bonn durch Beschluss vom 18. April 2000 - 11 T 6/00 -, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, teilweise stattgegeben und das Amtsgericht angewiesen, Zinsen in Höhe von 0, 5 % pro Monat auf den zurückerstatteten Kostenbetrag von 21.058,00 DM seit dem Eingang bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung zu berechnen und zu erstatten.