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   LAG Köln, 16.08.2010 - 11 Ta 101/10   

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https://dejure.org/2010,26898
LAG Köln, 16.08.2010 - 11 Ta 101/10 (https://dejure.org/2010,26898)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.08.2010 - 11 Ta 101/10 (https://dejure.org/2010,26898)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. August 2010 - 11 Ta 101/10 (https://dejure.org/2010,26898)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe bei Verlust des Arbeitsplatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe bei Verlust des Arbeitsplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZB 26/05

    Zur Deckung von Prozesskosten durch Geldentschädigung aus

    Auszug aus LAG Köln, 16.08.2010 - 11 Ta 101/10
    Für die Beurteilung der Bedürftigkeit kommt es stets auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung an, wie sich aus den §§ 120 Abs. 1 Satz 2, 120 Abs. 4, 124 Nr. 2 , Nr. 3 ZPO ergibt (vgl.: BGH, Beschluss vom 10.01.2006 - VI ZB 26/05 - Zöller/Philippi, 27. Auflage, § 119 Rdn. 44; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, 4. Auflage, Rdn. 894 m. w. N.).
  • BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 90/08

    Prozesskostenhilfe - Erwerbstätigenfreibetrag - Krankengeld

    Auszug aus LAG Köln, 16.08.2010 - 11 Ta 101/10
    Das Gesetz geht davon aus, dass derartige Aufwendungen solange anfallen, wie der Prozesskostenhilfeantragsteller im Erwerbsleben steht (BAG, Beschl. v. 22.04.2009 - 3 AZB 90/08 - m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 23.06.2006 - 8 WF 84/06

    Prozesskostenhilfe: Einkommensermittlung im Zusammenhang mit der Aufhebung einer

    Auszug aus LAG Köln, 16.08.2010 - 11 Ta 101/10
    Die Telefonkosten sind nicht abzugsfähig, denn sie gehören regelmäßig zur privaten Lebensführung (Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs. 4. Auflage, Rdn. 274 m. w. N.) und fallen darüber hinaus, sofern sie als berufsbedingte Aufwendungen anzusehen sein sollten, unter den Freibetrag für Erwerbstätige (OLG Stuttgart Beschl. v. 23.06.2006 8 WF 84/06 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 Ta 25/06

    Prozesskostenhilfe: Anspruch auf Erwerbstätigenfreibetrag; Ratenzahlung

    Auszug aus LAG Köln, 16.08.2010 - 11 Ta 101/10
    Da er die erhöhten Aufwendungen abgelten soll, die einen im aktiven Arbeitsleben stehenden Arbeitnehmer entstehen, steht der Erwerbstätigenfreibetrag einem arbeitslosen Arbeitnehmer nicht zu (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.03.2006 - 2 Ta 25/06 -).
  • LAG Köln, 29.11.2011 - 1 Ta 289/11

    Erwerbstätigkeit einer Auszubildenden bei der Prozesskostenhilfe

    Schutzzweck des Erwerbstätigenfreibetrages ist es, erhöhte Aufwendungen für die aktiv im Arbeitsleben stehenden in pauschalierter Form auszugleichen (BAG v. 22.4.2009 - 3 AZB 90/08 - bei juris; LAG Köln v. 16.08.2010 - 11 Ta 101/10 - juris).
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