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LAG Köln, 16.08.2010 - 11 Ta 101/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe bei Verlust des Arbeitsplatzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe bei Verlust des Arbeitsplatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 03.03.2010 - 8 Ca 7296/09
- LAG Köln, 16.08.2010 - 11 Ta 101/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.01.2006 - VI ZB 26/05
Zur Deckung von Prozesskosten durch Geldentschädigung aus …
Auszug aus LAG Köln, 16.08.2010 - 11 Ta 101/10
Für die Beurteilung der Bedürftigkeit kommt es stets auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung an, wie sich aus den §§ 120 Abs. 1 Satz 2, 120 Abs. 4, 124 Nr. 2 , Nr. 3 ZPO ergibt (vgl.: BGH, Beschluss vom 10.01.2006 - VI ZB 26/05 - Zöller/Philippi, 27. Auflage, § 119 Rdn. 44;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, 4. Auflage, Rdn. 894 m. w. N.). - BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 90/08
Prozesskostenhilfe - Erwerbstätigenfreibetrag - Krankengeld
Auszug aus LAG Köln, 16.08.2010 - 11 Ta 101/10
Das Gesetz geht davon aus, dass derartige Aufwendungen solange anfallen, wie der Prozesskostenhilfeantragsteller im Erwerbsleben steht (BAG, Beschl. v. 22.04.2009 - 3 AZB 90/08 - m. w. N.). - OLG Stuttgart, 23.06.2006 - 8 WF 84/06
Prozesskostenhilfe: Einkommensermittlung im Zusammenhang mit der Aufhebung einer …
Auszug aus LAG Köln, 16.08.2010 - 11 Ta 101/10
Die Telefonkosten sind nicht abzugsfähig, denn sie gehören regelmäßig zur privaten Lebensführung (…Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs. 4. Auflage, Rdn. 274 m. w. N.) und fallen darüber hinaus, sofern sie als berufsbedingte Aufwendungen anzusehen sein sollten, unter den Freibetrag für Erwerbstätige (OLG Stuttgart Beschl. v. 23.06.2006 8 WF 84/06 -). - LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 Ta 25/06
Prozesskostenhilfe: Anspruch auf Erwerbstätigenfreibetrag; Ratenzahlung
Auszug aus LAG Köln, 16.08.2010 - 11 Ta 101/10
Da er die erhöhten Aufwendungen abgelten soll, die einen im aktiven Arbeitsleben stehenden Arbeitnehmer entstehen, steht der Erwerbstätigenfreibetrag einem arbeitslosen Arbeitnehmer nicht zu (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.03.2006 - 2 Ta 25/06 -).
- LAG Köln, 29.11.2011 - 1 Ta 289/11
Erwerbstätigkeit einer Auszubildenden bei der Prozesskostenhilfe
Schutzzweck des Erwerbstätigenfreibetrages ist es, erhöhte Aufwendungen für die aktiv im Arbeitsleben stehenden in pauschalierter Form auszugleichen (BAG v. 22.4.2009 - 3 AZB 90/08 - bei juris; LAG Köln v. 16.08.2010 - 11 Ta 101/10 - juris).