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   LAG Niedersachsen, 07.02.2000 - 11 Ta 740/99   

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https://dejure.org/2000,26205
LAG Niedersachsen, 07.02.2000 - 11 Ta 740/99 (https://dejure.org/2000,26205)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.02.2000 - 11 Ta 740/99 (https://dejure.org/2000,26205)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Februar 2000 - 11 Ta 740/99 (https://dejure.org/2000,26205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Entstehen einer Vergleichsgebühr, wenn in dem abgeschlossenen Vergleich lediglich dem Klagebegehren entsprochen wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen einer Vergleichsgebühr, wenn in dem abgeschlossenen Vergleich lediglich dem Klagebegehren entsprochen wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Düsseldorf, 15.10.1998 - 7 Ta 285/98

    Vergleichsgebühr, gegenseitiges Nachgeben bei Rücknahme der Kündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.02.2000 - 11 Ta 740/99
    Ein solches gegenseitiges Nachgeben ist hier nicht feststellbar, denn im Vergleich ist dem Klagebegehren voll Rechnung getragen worden (so auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 15.10.1998 - 7 Ta 285/98 - in JurBüro 1999, 361; andere Ansicht LAG Hamm, Beschluss vom 30.04.1997 - 9 Ta 535/96 - AnwBl 97, 568).
  • LAG Hamm, 30.04.1997 - 9 Ta 535/96

    Möglichkeit der Rücknahme einer Kündigung im Rahmen eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.02.2000 - 11 Ta 740/99
    Ein solches gegenseitiges Nachgeben ist hier nicht feststellbar, denn im Vergleich ist dem Klagebegehren voll Rechnung getragen worden (so auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 15.10.1998 - 7 Ta 285/98 - in JurBüro 1999, 361; andere Ansicht LAG Hamm, Beschluss vom 30.04.1997 - 9 Ta 535/96 - AnwBl 97, 568).
  • LAG Niedersachsen, 21.02.2001 - 5 Ta 2/01

    Anwaltsgebühren: Anfall einer Vergleichsgebühr

    Ein Nachgeben liegt in begründeten Ausnahmefällen vor, wenn der Kläger ohne den Abschluß des Vergleichs tatsächliche Nachteile zu befürchten hat, etwa dadurch, daß die Sache in dem Termin nicht entschieden werden kann und der Kläger bis zu einer Entscheidung nicht weiterbeschäftigt werden soll (Abgrenzung zu LAG Niedersachsen v 7.2.2000 Az 11 Ta 740/99 LAGE § 23 BRAGO Nr. 7 einerseits und LAG Sachsen-Anhalt v 18.2.2000 Az 8 Ta 9/00 LAGE § 23 BRAGO Nr. 8 sowie LAG Köln v 13.12.2000 Az 11 Ta 244/00 LAGE § 23 BRAGO Nr. 10 andererseits).«.

    Allein die Bezeichnung bzw. das prozessuale Verhalten, den Rechtsstreit durch einen Vergleich zu beenden, löst jedoch keine Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO aus, wenn die Regelung einem vollständigen Obsiegen in der Sache entspricht (ebenso LAG Hessen 26.10.2000 -- 9 Ta 363/00 -- NZA-RR 2001, 105 ; LAG Niedersachsen 07.02.2000 -- 11 Ta 740/99 -- LAGE BRAGO § 23 Nr. 7; LAG Düsseldorf 15.10.1998 -- 7 Ta 285/98 -- JurBüro 1999, 361 ).

    Der für eine Zustellungsurkunde zu erstattende Betrag in Höhe von 11,-- DM fällt dabei unter den Kleinbetragserlass und wird deshalb nicht erhoben (vgl. auch LAG Niedersachsen 07.02.2000 -- a. a. O.).

  • LAG Köln, 02.07.2003 - 3 Ta 125/03

    Vergleich, Vergleichsgebühr, gegenseitiges Nachgeben

    Es genügt bereits ein geringes Nachgeben beispielsweise bezüglich der Fälligkeit der Forderung, der Zinsen oder der Kosten (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 07.02.2000 - 11 Ta 740/99 -, LAGE § 23 BRAGO Nr. 7; LAG Köln, Beschluss vom 13.12.2000 - 11 Ta 244/00 -, LAGE § 23 BRAGO Nr. 10; Riedel/Sußbauer-Fraunholz, BRAGO, 8. Aufl., § 23 Rz. 13).
  • LAG Thüringen, 13.01.2003 - 8 Ta 141/02

    Voraussetzungen für das Entstehen einer Vergleichsgebühr bei Abschluss eines

    Fraglich ist nur, unter welchen Voraussetzungen ein solches prozessuales Nachgeben vorliegt, ob es etwa schon genügt, wenn beide Seiten auf ihnen zur Verfügung stehende prozessuale Möglichkeiten verzichten und ihr "Recht auf ein Urteil" aufgeben (so Zöller- Stöber, ZPO, 21. Aufl., § 794 Rz 3, wohl auch LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.02.2000, 8 Ta 9/2000, NZA-RR 01, 1040 = LAGE § 23 BRAGO, Entsch. 8; anderer Auffassung LAG Nürnberg, a. a. O., LAG Niedersachsen, Beschluss vom 07.02.2000, 11 TA 740/99, LAGE a. a. O., Entsch. 7).
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