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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.06.2011 - I-11 U 43/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16844
OLG Köln, 24.06.2011 - I-11 U 43/11 (https://dejure.org/2011,16844)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.06.2011 - I-11 U 43/11 (https://dejure.org/2011,16844)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Juni 2011 - I-11 U 43/11 (https://dejure.org/2011,16844)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Zehnjahresfrist - Rückforderung eines mit lebenslanger Nutzung geschenkten Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung einer Schenkung wegen Bedürftigkeit des Schenkenden; Zeitpunkt der Bewirkung der Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 11 O 447/09
  • OLG Köln, 24.06.2011 - I-11 U 43/11
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2011 - 11 U 43/11
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der bei der Schenkung eines Grundstückes unter Nießbrauchvorbehalt eine Leistung des verschenkten Gegenstandes i.S.v. § 2325 Abs. 3 BGB trotz Umschreibung im Grundbuch erst dann vorliegt, wenn der Erblasser den "Genuss" des verschenkten Gegenstandes aufgegeben hat (BGHZ 125, 395 = NJW 1994, 1791), ist auf § 529 Abs. 1 BGB nicht zu übertragen (Münchener Kommentar/Koch, BGB, 5. Aufl., § 529 Rdn. 3; Staudinger/Wimmer-Leonhardt, BGB, Bearb. 2005, § 529 Rdn. 8; JurisPK/Sefrin, 5. Aufl., § 529 Rdn. 7; Schippers, RNotZ 2006, 42).
  • BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07

    Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2011 - 11 U 43/11
    Er ist aber nicht verpflichtet, die Wohnung selbst zu vermieten (BGH NJW 2009, 1348; als Nachinstanz OLG Hamm NJW-RR 2010, 1104 = MDR 2010, 77; zu dieser Rechtsprechung zusammenfassend Krüger ZNotP 2010, 2).
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2011 - 11 U 43/11
    Der Bundesgerichtshof hat zum Wohnrecht nach § 1093 Abs. 2 BGB entschieden, dass der Eigentümer zwar aus einer mit dem Wohnberechtigten getroffene Vermietungsvereinbarung nach § 667 BGB verpflichtet ist, tatsächlich gezogene Mieten an den Berechtigten weiterzuleiten (BGH NJW 2007, 1884 Tz. 21).
  • BGH, 06.02.2009 - V ZR 130/08

    Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Regelung über eine als Gegenleistung für die

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2011 - 11 U 43/11
    Auch ist unter dem Blickwinkel des § 529 BGB eine durch den Nießbrauch eingeschränkte Schenkung gerade wünschenwert, da sie die Notlage des Schenkers abwenden kann (Münchener Kommentar/Koch a.a.O.) Das Interesse des Sozialhilfeträgers an der Inanspruchnahme des Beschenkten ist für die Auslegung des § 529 Abs. 1 BGB unerheblich, zumal die Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt auch nicht als sittenwidrige Benachteiligung des Sozialhilfeträgers zu bewerten ist (vgl. BGH NJW 2009, 1346 Tz. 11).
  • OLG Hamm, 17.09.2007 - 5 U 80/07

    Wohnrechtseinräumung: Ohne Vermietungsvereinbarung besteht bei fehlender Nutzung

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2011 - 11 U 43/11
    Er ist aber nicht verpflichtet, die Wohnung selbst zu vermieten (BGH NJW 2009, 1348; als Nachinstanz OLG Hamm NJW-RR 2010, 1104 = MDR 2010, 77; zu dieser Rechtsprechung zusammenfassend Krüger ZNotP 2010, 2).
  • OLG Köln, 25.06.2014 - 11 U 13/14

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Übergabevertrag durch den Träger der

    Andererseits besteht keine Verpflichtung des Eigentümers, die Wohnung zu vermieten (BGH a.a.O.; Senat ZEV 2011, 670, 671).
  • OLG Zweibrücken, 06.10.2014 - 4 U 7/14

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Weiternutzung des verschenkten Hausgrundstücks

    Eine Leistung in diesem Sinne liegt - zur Vermeidung böswilliger Schenkungen - nur vor, wenn der Erblasserin seine Rechtsstellung als Eigentümer nicht nur vollständig aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand im Wesentlichen weiter zu benutzen (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1994 - IV ZR 132/93 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Januar 2008 - 12 U 124/07 - OLG Köln, Urteil vom 24. Juni 2011 - 11 U 43/11 -).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.03.2012 - 11 U 43/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8648
OLG Brandenburg, 27.03.2012 - 11 U 43/11 (https://dejure.org/2012,8648)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.03.2012 - 11 U 43/11 (https://dejure.org/2012,8648)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. März 2012 - 11 U 43/11 (https://dejure.org/2012,8648)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung, fehlerhafte Versicherungsberatung, Versicherungsvermittlung, fehlende Gesamtschuldnerschaft zwischen VU und VV, Vertreterexzess, Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens, wirtschaftliche Identität, Eigenhaftung des Vertreters, fondsgebundene Rentenversicherung, ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.07.1983 - II ZR 220/82

    Inanspruchnahme des Angestellten eines Handelsgeschäfts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2012 - 11 U 43/11
    (BGHZ 88, 67) müsste der Kläger als Anspruchsteller vortragen und gegebenenfalls beweisen.

    in besonderem Maße persönliches Vertrauen des Klägers in Anspruch genommen und haftete selbst (BGHZ 88, 67).

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 193/01

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Unklarheit über die Person des Anspruchsgegners

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2012 - 11 U 43/11
    Auch für ein Handeln des Vertreters - hier des B. 1. - in fremdem Namen - hier der B. 2. - ist der Vertragsgegner, mithin im Streitfall der Kläger, beweispflichtig (BGH NJW-RR 2005, 1585).
  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 173/88

    Eigenhaftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2012 - 11 U 43/11
    Auch eine wirtschaftliche Identität der B. 2. mit der B. 4., welche eine (Ausnahme-) Haftung der B. 2. als deren Vertreterin begründen könnte (BGH VersR 1990, 157), ist entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht gegeben.
  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90

    Unwirksame Klausel über Richtigkeit von Angaben in Antragformular eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2012 - 11 U 43/11
    Je höher der Informationsstand des Versicherungsnehmers, umso weniger ausgeprägt ist die produktbezogene Beratungspflicht des Vermittlers (BGH VersR 1992, 217).
  • BGH, 20.06.1963 - II ZR 199/61

    Haftung des Versicherers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2012 - 11 U 43/11
    Der Versicherungsvertreter ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, über sämtliche Details des Vertrages oder der Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufzuklären, sondern nur über solche Punkte, die für den Abschluss des konkreten Vertrages üblicherweise von wesentlicher Bedeutung sind (BGHZ 40, 22; BGHZ 47, 101).
  • BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65

    Folgen einer Obliegenheitsverletzung durch unwahre oder unvollständige Angaben

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2012 - 11 U 43/11
    Der Versicherungsvertreter ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, über sämtliche Details des Vertrages oder der Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufzuklären, sondern nur über solche Punkte, die für den Abschluss des konkreten Vertrages üblicherweise von wesentlicher Bedeutung sind (BGHZ 40, 22; BGHZ 47, 101).
  • OLG Köln, 06.06.1974 - 12 U 226/73
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2012 - 11 U 43/11
    Der Versicherungsvermittler muss allerdings offensichtliche Fehlvorstellungen des Versicherungsnehmers über seinen eigenen Bedarf richtig stellen (OLG Hamm VersR 1992, 49; OLG Köln VersR 1974, 990).
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