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   OLG Köln, 03.03.2000 - 11 U 46/98   

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https://dejure.org/2000,8172
OLG Köln, 03.03.2000 - 11 U 46/98 (https://dejure.org/2000,8172)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.03.2000 - 11 U 46/98 (https://dejure.org/2000,8172)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. März 2000 - 11 U 46/98 (https://dejure.org/2000,8172)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie verbindlich sind Empfehlungen in der Leistungsbeschreibung bzw. in einem Bodengutachten? (IBR 2001, 350)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ausführungsempfehlung in der Leistungsbeschreibung vertrauenswürdig? (IBR 2002, 347)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.03.1999 - VII ZR 179/98

    Auslegung der Leistungsbeschreibung eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.2000 - 11 U 46/98
    Die Leistungsbeschreibung eines Bauvertrages ist, wie der BGH (NJW 1999, 2432 ff.) klargestellt hat, immer als "sinnvolles Ganzes" auszulegen; dabei gibt es keinen grundsätzlichen Vorrang des Leistungsverzeichnisses vor den Vorbemerkungen.
  • BGH, 27.06.1996 - VII ZR 59/95

    Vertragsinhalt - Ausschreibungsgrundsätze

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.2000 - 11 U 46/98
    Die von der Beklagen geforderte "Leistung" war hier, wie dargelegt, hinreichend vollständig beschrieben (vgl. BGH, BauR 1997, 126 ff.).
  • BGH, 09.01.1997 - VII ZR 259/95

    Auslegung eines Leistungsverzeichnisses

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.2000 - 11 U 46/98
    Nach der Rechtsprechung des BGH darf der Bieter die Leistungsbeschreibung einer öffentlichen Ausschreibung nach der VOB/A im Zweifelsfall so verstehen, daß der Auftraggeber den Anforderungen an die VOB/A an die Ausschreibung entsprechen will (BGHZ 134, 245 ff.).
  • OLG Hamm, 17.02.1993 - 26 U 40/92

    Rechtliche Behandlung von Bodenerschwernissen, die nach der Ausschreibung nicht

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.2000 - 11 U 46/98
    Damit standen die von der Klägerin zu erbringende Leistung und der damit verbundene Erfolg ihrer Leistung hinreichend fest; und die Leistungsbeschreibung der Beklagten deckte damit auch Maßnahmen jeder Art ab, die erforderlich werden konnten, dieses Ziel zu erreichen (vgl. BGH, BauR 1991, 759 = NJW-RR 1992, 1046; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 406, Ziff. 3 der Gründe).
  • OLG Köln, 06.05.1991 - 12 U 130/88

    Werkmangel durch gegen die Gefahrstoffverordnung verstoßendes Material

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.2000 - 11 U 46/98
    Damit standen die von der Klägerin zu erbringende Leistung und der damit verbundene Erfolg ihrer Leistung hinreichend fest; und die Leistungsbeschreibung der Beklagten deckte damit auch Maßnahmen jeder Art ab, die erforderlich werden konnten, dieses Ziel zu erreichen (vgl. BGH, BauR 1991, 759 = NJW-RR 1992, 1046; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 406, Ziff. 3 der Gründe).
  • OLG Brandenburg, 16.07.2008 - 4 U 187/07

    Bauvertrag: Vertragliche Übernahme des Baugrundrisikos durch den Auftragnehmer

    Die Geltendmachung der Mehrvergütung muss sich daher - entgegen der Ansicht der Klägerin, die auf § 2 Nr. 6 VOB/B abstellt - an § 2 Nr. 5 VOB/B messen lassen (i.d.S. auch OLG Köln, Urteil vom 03.03.2000 - 11 U 46/98, Rn. 104 ff., JURIS).

    Insoweit kann Bezug genommen werden auf die Ausführungen des Landgerichts in dem angefochtenen Urteil, welches im Wesentlichen den Gründen der oben bereits zitierten Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 03.03.2000 - 11 U 46/98, Rn. 112 ff. JURIS) folgt, ohne dies ausdrücklich herauszustellen.

  • OLG Brandenburg, 13.09.2007 - 12 U 214/06

    VOB-Vertrag: Mehrvergütungsansprüche des Unternehmers wegen unvorhergesehener

    Verwirklicht sich das Baugrundrisiko, stehen dem Unternehmer Mehrvergütungsansprüche nach § 2 Nr. 5 VOB/B gleichwohl nur zu, wenn die Erschwernisse für ihn unvorhersehbar waren, was jedenfalls dann nicht der Fall ist, wenn die Erschwernisse vom Auftragnehmer als Fachunternehmen aufgrund einer Inaugenscheinnahme oder eine lückenhaften Ausschreibung bereits erkennbar gewesen sind (vgl. KG BauR 2006, S. 1111; OLG Jena BauR 2003, S. 714; OLG Köln, Az.: 11 U 46/98, zitiert nach Juris; OLG München BauR 1997, S. 523 - Leitsatz - Keldungs, a.a.O., § 2 Nr. 5 VOB/B, Rn. 16).
  • KG, 13.12.2004 - 24 U 354/02

    VOB-Vertrag: Mehrvergütung bei Pauschalpreisvertrag wegen unvorhersehbarer

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von demjenigen, den das OLG Köln (Urteil vom 3. März 2000 - 11 U 46/98 - IBR 2001, 350 , zitiert nach juris) zu entscheiden hätte.
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