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   OLG Brandenburg, 10.01.2012 - 11 U 50/10   

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https://dejure.org/2012,1430
OLG Brandenburg, 10.01.2012 - 11 U 50/10 (https://dejure.org/2012,1430)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.01.2012 - 11 U 50/10 (https://dejure.org/2012,1430)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 11 U 50/10 (https://dejure.org/2012,1430)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung eines Zahlungsanspruchs ohne Vorliegen der Abnahme der Architekturleistung

  • baurechtsiegen.de

    Architektenvertrag - Nacherfüllungsrecht des Architekten bei mangelhafter Bauüberwachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fälligkeit der Vergütung des Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Abnahme der Leistung: Verjährungsbeginn?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Hat der Architekt ein Recht auf Bauleitung der auch ihm zugerechneten Beseitigung von Schäden am Bauwerk?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Eintritt der Verjährung ohne vorherige Abnahme?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Fehlende Objektbegehung schließt grundsätzlich die Annahme einer stillschweigenden Abnahme aus

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mangelhafte Bauüberwachung: Architekt darf nachbessern! (IBR 2012, 276)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2594
  • NZBau 2012, 507
  • BauR 2012, 983
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.10.2007 - VII ZR 65/06

    Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2012 - 11 U 50/10
    Was die Frage einer dem Rechtsvorgänger der Beklagten etwa zu setzenden Frist mit dem Ziel der Nacherfüllung des Architektenvertrages angeht, verweist die Klägerin ebenfalls auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere seine Entscheidung vom 11.10.2007 zu dem Aktenzeichen VII ZR 65/06 (BauR 2007, 2083 ).

    Grundsätzlich hat der Architekt dann ein Nacherfüllungsrecht, wenn sich seine mangelhafte Leistung noch nicht im Bauwerk verwirklicht hat (Werner/Pastor, 13. A., Rn. 2169, vgl. auch BGH BauR 2007, 2083 ).

    Dies übersieht die Klägerin, indem sie sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.10.2007 zu dem Aktenzeichen VII ZR 65/06 (BauR 2007, 2083 ) bezieht, welche dem Senat bekannt ist und der er folgt.

  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2012 - 11 U 50/10
    Eine solche setzt vielmehr in einem solchen Fall voraus, dass die in der Normen-beschreibung der Leistungsphase 9 genannte Objektbegehung als wesentliche Leistung erbracht ist (BGH aaO., BGH BauR 1994, 392 ).
  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08

    Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2012 - 11 U 50/10
    Die Klägerin beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.07.2010 (NJW 2010, 3573 ), der das, wie sie meint, in ihrem Sinne klargestellt habe.
  • BGH, 24.02.2011 - VII ZR 61/10

    Architektenvertrag: Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2012 - 11 U 50/10
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 24.02.2011 zu dem Aktenzeichen VII ZR 61/10 (NJW 2011, 1224 ) ausgeführt, dass in Fällen wie dem vorliegenden von der Anwendung des § 634 a BGB auszugehen sei, nicht also von der Regelverjährung der § 195, 199 Abs. 1 BGB .
  • BGH, 20.10.2005 - VII ZR 155/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2012 - 11 U 50/10
    Schickt der Architekt im Falle einer vertraglichen Vereinbarung der Leistungsphasen 1 bis 9 bereits nach Abschluss der Leistungsphase 8, hier im Jahre 1995, eine (Schluss-) Rechnung und erklärt damit zumindest konkludent, er habe voll geleistet, und begleicht der Bauherr wie im Streitfall vorzeitig die gesamte Schlussrechnung, kann hierin eine konkludente Abnahme nicht gesehen werden (BGH BauR 2006, 396 ).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.1986 - 23 U 240/85
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2012 - 11 U 50/10
    Nach dem angesichts des Vertragsdatums anzuwendenden Werkvertragsrecht, insbesondere § 633 Abs. 2 BGB a. F., wäre die Klägerin gehalten gewesen, dem Erblasser J... F... bzw. dessen Erben eine Frist zur Nacherfüllung mit Ablehnungsandrohung zu setzen (vgl. BGH in Schäfer/Finnern, Z 3.01, Bl. 342; OLG Düsseldorf BauR 1988, 237).
  • OLG Brandenburg, 03.12.2014 - 4 U 40/14

    Architektenvertrag: Voraussetzungen einer konkludenten Abnahme; Beginn der

    Ohne Abnahme kann die Verjährung für Gewährleistungsansprüche aus einem Architektenvertrag nur beginnen, wenn Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Vertrages nicht mehr in Betracht kommt (BGH Urteil vom 24.02.2011 - VII ZR 61/10 - Rn. 18; Brandenburgisches Oberlandesgericht Urteil vom 10.01.2012 - 11 U 50/10 - Rn. 22; OLG München Urteil vom 17.07.2012 - 13 U 4106/11 - Rn. 27).

    Auch ein solcher Zeitpunkt kann jedoch im vorliegenden Fall selbst dann nicht festgestellt werden, wenn man - ebenso wie in den durch den 11. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts mit Urteil vom 10.01.2012 (a.a.O. Rn. 22) und den OLG München mit Urteil vom 17.07.2012 (a.a.O. Rn. 28) entschiedenen Fällen - auf den Ablauf der Gewährleistungsfristen für die Leistungen der bauausführenden Unternehmen abstellt.

  • OLG Schleswig, 28.04.2017 - 1 U 165/13

    Architektenhaftung im Altfall: Verjährung eines schon vor Abnahme bestehenden

    Haben Bauherr und Architekt die Objektbetreuung nach Leistungsphase 9 vereinbart, so kommen in diesem Sinne keine weiteren Leistungen des Architekten mehr in Betracht, wenn die Gewährleistungsfristen der beteiligten Handwerker abgelaufen sind, weil dann etwa die Objektbegehung, die Feststellung von Mängeln und deren Anzeige an die Handwerker sinnlos geworden sind (OLG Celle, Urteil vom 26. Mai 2011, 5 U 87/10, Rn. 23 bei juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 10. Januar 2012, 11 U 50/10, Rn. 22 bei juris; OLG München, Urteil vom 17. Juli 2012, 13 U 4106/11 Bau, Rn. 27 f. bei juris).
  • OLG Rostock, 19.09.2023 - 4 U 141/19

    Beginn der Verjährung von Mängelansprüchen bei nicht genehmigungsfähigem

    Ohne Abnahme kann die Verjährung für Gewährleistungsansprüche aus einem Architektenvertrag beginnen, wenn Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Vertrages nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2011, Az.: VII ZR 61/10, - zitiert nach juris -, Rn. 18; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.01.2012, Az.: 11 U 50/10, - zitiert nach juris -, Rn. 22).
  • OLG München, 17.07.2012 - 13 U 4106/11

    Architektenvertrag: Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Übergangsfall;

    Dem ist auch die obergerichtliche Rechtsprechung gefolgt (OLG Brandenburg, BauR 2012, 983, 984; OLG Celle, BauR 2012, 673).
  • OLG Dresden, 13.08.2015 - 10 U 229/15

    Mängelbeseitigung hinausgezögert: Kein Abzug "Neu für Alt"!

    Denn ungeachtet einer Abnahme beginnt die Verjährung von Ansprüchen gegen den Architekten jedenfalls dann, wenn die Erfüllung des Architektenvertrages nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - VII ZR 61/10, NJW 2011, S. 1224 ff, Rn. 16 und 19, zitiert nach Juris; OLG München, Urteil vom 17. Juli 2012 - 13 U 41/06, NJW 2012, S. 3188 ff, Rn. 27/8, zitiert nach Juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 10. Januar 2012 - 11 U 50/10, NJW 2012, S. 2594 ff, Rn. 22, zitiert nach Juris; Locher, Koeble, Frik, HOAI, 12. Aufl. 2014, Einleitung Rn. 200, S. 267).
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