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   VGH Hessen, 09.02.2006 - 11 UE 1061/05.A   

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https://dejure.org/2006,31336
VGH Hessen, 09.02.2006 - 11 UE 1061/05.A (https://dejure.org/2006,31336)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.02.2006 - 11 UE 1061/05.A (https://dejure.org/2006,31336)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 11 UE 1061/05.A (https://dejure.org/2006,31336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1
    Iran, Oppositionelle, Regimegegner, exilpolitische Betätigung, Demonstrationen, Monarchisten, NID/OIK, Mitglieder, Unterstützung, Überwachung im Aufnahmeland, Constitutionalist Party of Iran, CPI, Wächter des ewigen Iran, NID, Generalkonsulat, Volksmudjaheddin, Christen, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 24.09.2002 - 11 UE 254/98

    Iran: Keine Verfolgung exilpolitisch tätiger Monarchisten

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2006 - 11 UE 1061/05
    Die auf Antrag des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten von dem Senat zugelassene Berufung begründet der Bundesbeauftragte im Wesentlichen damit, dass entsprechend der Rechtsprechung des Senats in seinem Urteil vom 24. September 2002 -11 UE 254/98.A - davon auszugehen sei, dass Mitgliedern einer monarchistischen Exilorganisation in Deutschland, wie der Wächter des Ewigen Iran - N. I. D. -, grundsätzlich auch bei regional hervorgehobener exilpolitischer Betätigung bei einer Rückkehr nach Iran nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung drohe.

    D. in Deutschland in seiner Entscheidung vom 23. November 2005 -11 UE 3311/04.A - festgestellt und dort zur Begründung ausgeführt: "Der Senat hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 24. September 2002 -11 UE 254/98.A -, bei der wie im vorliegenden Fall die Rückkehrgefährdung wegen Mitgliedschaft und politischer Betätigung innerhalb des N.I.D. in Deutschland zu beurteilen war, auf der Grundlage der ihm damals zur Verfügung stehenden Erkenntnisse angenommen, dass eine allgemeine, nicht besonders exponierte exilpolitische Tätigkeit für die vorgenannte Gruppierung und für andere monarchistische Exilgruppen im Bundesgebiet noch nicht zur beachtlichen Gefahr staatlicher politischer Verfolgung bei Rückkehr in den Iran führt.

    Eine sich gegen die politische Exilopposition richtende intensive Ausspähungspraxis der iranischen Auslandsvertretungen und mit der Bespitzelung von Dissidenten beauftragten Mitarbeiter sonstiger iranischer Stellen in Deutschland haben bereits der 9. Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 3. November 1998 - 9 UE 1492/95 - und der Senat in seinem Grundsatzurteil vom 24. September 2002 -11 UE 254/98.A - unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der jeweiligen Entscheidung vorliegenden Erkenntnislage festgestellt.

  • VGH Hessen, 23.11.2005 - 11 UE 3311/04

    Asyl; Iraner, Tätigkeit in monarchistischer Exilgruppierung

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2006 - 11 UE 1061/05
    D. in Deutschland in seiner Entscheidung vom 23. November 2005 -11 UE 3311/04.A - festgestellt und dort zur Begründung ausgeführt: "Der Senat hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 24. September 2002 -11 UE 254/98.A -, bei der wie im vorliegenden Fall die Rückkehrgefährdung wegen Mitgliedschaft und politischer Betätigung innerhalb des N.I.D. in Deutschland zu beurteilen war, auf der Grundlage der ihm damals zur Verfügung stehenden Erkenntnisse angenommen, dass eine allgemeine, nicht besonders exponierte exilpolitische Tätigkeit für die vorgenannte Gruppierung und für andere monarchistische Exilgruppen im Bundesgebiet noch nicht zur beachtlichen Gefahr staatlicher politischer Verfolgung bei Rückkehr in den Iran führt.

    Der Senat hat dazu in seinem o.g. Urteil vom 23. November 2005 - 11 UE 3311/04.A - festgestellt: ,,In den Stellungnahmen des Kompetenzzentrums Orient-Okzident des Geographischen Instituts der Johannes Gutenberg Universität Mainz an das Verwaltungsgericht Wiesbaden wird zur Begründung für die wiedergegebene Einschätzung lediglich auf den gestiegenen politischen Einfluss der Monarchisten im Iran und der erhöhten Sensibilität der iranischen Machthaber gegenüber monarchistisch-nationalistische Strömungen verwiesen.

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2006 - 11 UE 1061/05
    Die erforderliche beachtliche Wahrscheinlichkeit der Beeinträchtigung der oben genannten Rechtsgüter und damit die Gefahr politischer Verfolgung liegt vor, wenn unter dem Gesichtspunkt der Eintrittswahrscheinlichkeit die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb im Verhältnis zu den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (BVerwG, U. v. 05.11.1991 - 9 C 118.90 -,.

    11 UE 1061 05 A Urteil 20060208 BVerwGE 89, 162; U. v. 14.12.1993 - 9 C 45/92 -, DVBI.

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2006 - 11 UE 1061/05
    11 UE 1061 05 A Urteil 20060208 BVerwGE 89, 162; U. v. 14.12.1993 - 9 C 45/92 -, DVBI.
  • VGH Hessen, 30.11.1998 - 9 UE 1492/95

    Iran: Verfolgungsgefahr wegen untergeordneter exilpolitischer Aktivität gering

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2006 - 11 UE 1061/05
    Eine sich gegen die politische Exilopposition richtende intensive Ausspähungspraxis der iranischen Auslandsvertretungen und mit der Bespitzelung von Dissidenten beauftragten Mitarbeiter sonstiger iranischer Stellen in Deutschland haben bereits der 9. Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 3. November 1998 - 9 UE 1492/95 - und der Senat in seinem Grundsatzurteil vom 24. September 2002 -11 UE 254/98.A - unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der jeweiligen Entscheidung vorliegenden Erkenntnislage festgestellt.
  • OVG Saarland, 09.08.2006 - 3 Q 23/06

    Keine Verfolgung rückkehrender Iraner wegen Asylantragstellung

    Die Einschätzung des Senats in Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung des OVG des Saarlandes hierzu etwa Urteile vom 23. Oktober 2002 - 9 R 3/00 -, und vom 26.2.1997 - 9 R 6/96 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen über die zu erwartenden Folgen einer Asylantragstellung im Ausland wird schließlich auch in Entscheidungen anderer Obergerichte aus jüngerer Zeit geteilt hierzu Entscheidungen des Hess.VGH vom 14.2.2006 - 11 UE 1171/05.A, vom 9.2.2006 - 11 UE 1061/05.A -, vom 27.2.2006 - 11 UE 2252/04.A - und vom 1.3.2006 - 11 UE 465/05.A - des Sächsischen OVG vom 17.11.2005 - A 2 B 634/05 -.
  • VG Frankfurt/Main, 01.03.2006 - 7 E 5301/05

    Abschiebungshindernis für einen iranischen Asylbewerber, der im Internet

    Dennoch geht das Gericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Hess. VGH (vgl. jüngstes Urteil vom 09. Februar 2006; Az.: 11 UE 1061/05.A -) weiterhin davon aus, dass eine untergeordnete bzw. rein teilnehmende Tätigkeit bei Veranstaltungen des NID e. V. auch wenn sie in der Öffentlichkeit erfolgt, in der Regel nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu politischer Verfolgung bei einer Rückkehr in den Iran führt.
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