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   VGH Hessen, 14.11.2007 - 11 UE 1162/07   

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https://dejure.org/2007,19269
VGH Hessen, 14.11.2007 - 11 UE 1162/07 (https://dejure.org/2007,19269)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.11.2007 - 11 UE 1162/07 (https://dejure.org/2007,19269)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. November 2007 - 11 UE 1162/07 (https://dejure.org/2007,19269)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 73 Abs 3 AsylVfG 1992, § 87 Abs 1 Nr 1 S 1 AsylVfG 1992, § 60 Abs 7 AufenthG 2004
    Inzidente Feststellung von Abschiebungshindernissen; Zuständigkeit des Bundesamtes für die Abänderung solcher Entscheidungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zur Abänderung von Entscheidungen des Verwaltungsgerichts über die Aufhebung einer Abschiebungsanordnung; Verpflichtung zur Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 60 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7; AsylVfG § 73 Abs. 3
    Verfahrensrecht, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Widerruf, Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit, Prüfungskompetenz, Anfechtungsklage, Abschiebungsandrohung

  • Judicialis

    AsylVfG § 73 Abs. 3; ; AsylVfG § 87 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; ; AufenthG § 60 Abs. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 11 S 283/05

    Zur Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Entscheidung

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2007 - 11 UE 1162/07
    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist in entsprechender Anwendung von § 73 Abs. 3 AsylVfG auch zuständig für die Abänderung von Entscheidungen, in denen das Verwaltungsgericht aufgrund inzidenter Feststellungen von Abschiebungshindernissen eine Abschiebungsandrohung aufgehoben hat (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 23.11.1999 - 9 C 16/99 und VGH Mannheim, Beschluss vom 27.04.2006 - 11 S 283/05).

    Für eine Abänderung dieser Entscheidung ist jedoch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in entsprechender Anwendung von § 73 Abs. 3 AsylVfG zuständig (vgl. zu einer parallelen Konstellation wie hier auch VGH Mannheim, Beschluss vom 27.04.2006 - 11 S 283/05 - juris Rdnr. 21; siehe auch BVerwG, Urteil vom 29.11.1999 - 9 C 16.99 - juris; Urteil vom 18.09.2001 - 1 C 4.01 - juris).

  • BVerwG, 23.11.1999 - 9 C 16.99

    Rechtskraft; Bindungswirkung; Feststellungsurteil; rechtskräftige Feststellung

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2007 - 11 UE 1162/07
    Für eine Abänderung dieser Entscheidung ist jedoch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in entsprechender Anwendung von § 73 Abs. 3 AsylVfG zuständig (vgl. zu einer parallelen Konstellation wie hier auch VGH Mannheim, Beschluss vom 27.04.2006 - 11 S 283/05 - juris Rdnr. 21; siehe auch BVerwG, Urteil vom 29.11.1999 - 9 C 16.99 - juris; Urteil vom 18.09.2001 - 1 C 4.01 - juris).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 4.01

    Auslegung eines Urteils, Feststellung von Abschiebungshindernissen, Umdeutung,

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2007 - 11 UE 1162/07
    Für eine Abänderung dieser Entscheidung ist jedoch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in entsprechender Anwendung von § 73 Abs. 3 AsylVfG zuständig (vgl. zu einer parallelen Konstellation wie hier auch VGH Mannheim, Beschluss vom 27.04.2006 - 11 S 283/05 - juris Rdnr. 21; siehe auch BVerwG, Urteil vom 29.11.1999 - 9 C 16.99 - juris; Urteil vom 18.09.2001 - 1 C 4.01 - juris).
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