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   VGH Hessen, 25.02.2003 - 11 UE 3593/99.A   

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VGH Hessen, 25.02.2003 - 11 UE 3593/99.A (https://dejure.org/2003,8232)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.02.2003 - 11 UE 3593/99.A (https://dejure.org/2003,8232)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 11 UE 3593/99.A (https://dejure.org/2003,8232)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 11 DublÜbk
    Keine Anwendung des Dubliner Übereinkommens auf vor seinem Inkrafttreten gestellte Anträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von Familienangehörigen als Asylberechtigte; Ausschluss der Drittstaatenregelung; Zeitliche Anwendbarkeit des Dubliner Übereinkommens

  • Judicialis

    Dubliner Übereinkommen Art. 11; ; Verordnung (EG) Nr. 343/2003 Art. 24; ; Verordnung (EG) Nr. 343/2003 Art. 29

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 182 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 24.09.2002 - 11 UE 254/98

    Iran: Keine Verfolgung exilpolitisch tätiger Monarchisten

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2003 - 11 UE 3593/99
    Der Senat hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 24. September 2002 - 11 UE 254/98.A - festgestellt, dass Mitgliedern der monarchistischen Exilorganisation grundsätzlich auch bei (regional) hervorgehobener exilpolitischer Betätigung nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung bei einer Rückkehr in den Iran droht.
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2003 - 11 UE 3593/99
    Eine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verfolgung liegt vor, wenn unter dem Gesichtspunkt der Eintrittswahrscheinlichkeit die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb im Verhältnis zu den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (BVerwG, U. v. 5. November 1991 - 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 162; U. v. 14. Dezember 1993 - 9 C 45.92 -, DVBl. 1994, 524).
  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2003 - 11 UE 3593/99
    Eine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verfolgung liegt vor, wenn unter dem Gesichtspunkt der Eintrittswahrscheinlichkeit die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb im Verhältnis zu den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (BVerwG, U. v. 5. November 1991 - 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 162; U. v. 14. Dezember 1993 - 9 C 45.92 -, DVBl. 1994, 524).
  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85

    Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution -

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2003 - 11 UE 3593/99
    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Prognose ist die letzte gerichtliche Tatsachenentscheidung (BVerwG, U. v. 2. Dezember 1985 - 9 C 22.85 -, NVwZ 1986, 760).
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2003 - 11 UE 3593/99
    Die Frage, ob ein völkerrechtlicher Vertrag auf im Zeitpunkt seines Inkrafttretens bereits begonnene Verfahren angewendet werden soll, ist vielmehr eine Frage des sachlichen Anwendungsbereichs im Hinblick auf die zeitliche Komponente der Anwendung (BVerfG, B. v. 22. März 1983 - 2 BvR 475/78 -, NJW 1983, 2757).
  • BVerwG, 28.04.1998 - 9 C 1.97

    Verwaltungsprozessrecht - Rechtsschutzinteresse für Klage auf Verpflichtung zur

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2003 - 11 UE 3593/99
    Bei dieser Fallgestaltung steht der Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung des Familienasyls, das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und die Verwaltungsgerichte von der Prüfung eigener Verfolgungsgründe der nahen Angehörigen eines politisch Verfolgten zu entlasten, einer Prüfung der Voraussetzungen des § 51 und § 53 AuslG im Verwaltungsstreitverfahren nicht entgegen(offengelassen von BVerwG, U. v. 28.04.1998 - 9 C 1.97 -, DVBl. 1998, 1020).
  • BVerwG, 06.05.1997 - 9 C 56.96

    Familienasyl bei Einreise über einen sicheren Drittstaat?

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2003 - 11 UE 3593/99
    § 26 a Abs. 1 Satz 2 AsylVfG bezieht sich insoweit nicht nur auf die Asylanerkennung nach Art. 16 a Abs. 1 GG gemäß § 26 a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG, sondern auch auf die Asylanerkennung aufgrund Familienasyls nach § 26 AsylVfG (BVerwG, U. v. 6. Mai 1997 - 9 C 56.96 -, DVBl. 1997, 1389).
  • BVerfG, 08.06.2000 - 2 BvR 2279/98

    Zur Zuerkennung von Familienasyl nach "nicht legaler" Einreise aus einem sicheren

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2003 - 11 UE 3593/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner oben genannten Entscheidung vom 8. Juni 2000 (- 2 BvR 2279/98 -, a.a.O.) ausdrücklich offengelassen, ob insoweit der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich und eine Zuständigkeit Deutschlands rückwirkend nicht begründet worden ist oder gemäß § 77 Abs. 1 AsylVfG auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen ist oder ob weitere Gesichtspunkte maßgeblich sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2000 - A 12 S 367/99

    Unverzügliche Beantragung von Familienasyl eines nachgezogenen Kindes

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2003 - 11 UE 3593/99
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Feststellungen zu §§ 51, 53 AuslG Teil des Streitgegenstands des Verwaltungsstreitverfahrens sind, in dem auf die Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten hin um die Rechtmäßigkeit der Anerkennung aufgrund Familienasyls gestritten wird ( verneinend wohl Hailbronner, a.a.O., § 31 AsylVfG Rdnr. 79, der ein erneutes Verwaltungsverfahren des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu §§ 51, 53 AuslG für notwendig hält; offengelassen von VGH Baden-Württemberg, U. vom 15.11.2000 -A 12 S 367/99, AuAS 2001, 71).
  • VG Arnsberg, 08.06.2000 - 4 K 94/97
    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2003 - 11 UE 3593/99
    § 77 Abs. 1 AsylVfG bestimmt entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts Arnsberg (U. v. 21.11.2000 - 4 K 94/97.A -, InfAuslR 2001, 245; ihm folgend das VG Gelsenkirchen, U. v. 09.03.2001 - 14 aK 4334/97.A -) aber nicht, ob und inwieweit eine im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung geltende Norm auf einen bestimmten Sachverhalt anzuwenden ist.
  • VG Wiesbaden, 09.12.1997 - 4 E 30479/97

    Absehung des Einzelrichters auf eine Zurückübertragung an die Kammer;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - 3 B 34.05

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für einen libanesischen

    Das DÜ findet auf vor seinem Inkrafttreten in einem Vertragsstaat gestellte Asylanträge keine Anwendung (VGH Kassel, Urteil vom 25. Februar 2003 - 11 UE 3593/99.A -, juris, Rzn. 6 f.).
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