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   VGH Hessen, 01.03.2006 - 11 UE 465/05.A   

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VGH Hessen, 01.03.2006 - 11 UE 465/05.A (https://dejure.org/2006,33342)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.03.2006 - 11 UE 465/05.A (https://dejure.org/2006,33342)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. März 2006 - 11 UE 465/05.A (https://dejure.org/2006,33342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1
    Iran, Oppositionelle, Regimegegner, exilpolitische Betätigung, Demonstrationen, Monarchisten, NID/OIK, Mitglieder, Unterstützung, Überwachung im Aufnahmeland, Constitutionalist Party of Iran, CPI, Wächter des ewigen Iran, NID, Generalkonsulat, Volksmudjaheddin, Christen, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 23.11.2005 - 11 UE 3311/04

    Asyl; Iraner, Tätigkeit in monarchistischer Exilgruppierung

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2006 - 11 UE 465/05
    In seiner jüngsten Grundsatzentscheidung vom 23. November 2005 -11 UE 3311/04.A - hat der Senat diese Einschätzung bestätigt und hat angenommen, dass die aktuelle Erkenntnislage keine Veranlassung gebe, die Gefährdungslage für in Deutschland aktive Anhänger der Monarchie im Iran in grundlegender Weise anders zu beurteilen.

    Der Senat ist in dem oben erwähnten Urteil vom 23. November 2005 -11 UE 3311/04.A - auf der Basis der vorstehend dargestellten Erkenntnislage davon ausgegangen, dass die exilpolitische Betätigung von Mitgliedern oder Sympathisanten monarchistischer Exilorganisationen in Deutschland den Sicherheitsbehörden im Iran jedenfalls dann bekannt und von ihnen registriert wird, wenn es sich um ein kontinuierliches und deutlich nach außen tretendes, etwa durch wiederholte exponierte Teilnahme an zahlreichen Kundgebungen zum Ausdruck kommendes politisches Engagement handelt.

    11 UE 465 05 A Urteil 20060301 denten beauftragten Mitarbeiter sonstiger iranischer Stellen in Deutschland haben bereits der 9. Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 3. November 1998 - 9 UE 1492/95 - und der Senat in seinen Grundsatzurteilen vom 24. September 2002 -11 UE 254/98.A - und 23. November 2005 - 11 UE 3311/04.A - unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der jeweiligen Entscheidung vorliegenden Erkenntnislage festgestellt.

    Unter den vorgenannten Voraussetzungen wird das Vorliegen einer Verfolgungsgefährdung sowohl von dem Bundesamt für Verfassungsschutz als auch von dem Deutschen Orient-Institut mit ausführlicher und überzeugender Begründung bejaht (vgl. zum Vorstehenden: Urteil des Senats vom 23. November 2005 - 11 UE 3311/04.A -).

  • VGH Hessen, 24.09.2002 - 11 UE 254/98

    Iran: Keine Verfolgung exilpolitisch tätiger Monarchisten

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2006 - 11 UE 465/05
    Der Senat hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 24. September 2002 -11 UE 254/98.A -, bei der wie im vorliegenden Fall die Rückkehrgefährdung wegen Mitgliedschaft und politischer Betätigung innerhalb des N.I.D. in Deutschland zu beurteilen war, auf der Grundlage der ihm damals zur Verfügung stehenden Erkenntnisse angenommen, dass eine allgemeine, nicht besonders exponierte exilpolitische Tätigkeit für die vorgenannte Gruppierung und für andere monarchistische Exilgruppen im Bundesgebiet noch nicht zur beachtlichen Gefahr staatlicher politischer Verfolgung bei Rückkehr in den Iran führt.

    11 UE 465 05 A Urteil 20060301 denten beauftragten Mitarbeiter sonstiger iranischer Stellen in Deutschland haben bereits der 9. Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 3. November 1998 - 9 UE 1492/95 - und der Senat in seinen Grundsatzurteilen vom 24. September 2002 -11 UE 254/98.A - und 23. November 2005 - 11 UE 3311/04.A - unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der jeweiligen Entscheidung vorliegenden Erkenntnislage festgestellt.

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2006 - 11 UE 465/05
    Einem Schutzsuchenden ist unter der Voraussetzung einer schon vor der Ausreise im Aufnahmestaat erlittenen oder unmittelbar bevorstehenden "Vorverfolgung" Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG schon dann zu gewähren, wenn bei Rückkehr in diesen Staat eine reale Möglichkeit erneuter Übergriffe besteht und an der Sicherheit des Ausländers folglich ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. zum Asylgrundrecht: BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 -, BVerfGE 54, 341; BVerwG, Urteil vom 8. September 1992- BVerwG 9 C 62.91, NVwZ 1993, 191).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2006 - 11 UE 465/05
    Für das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 60 Abs. 2, 3, 4, 5 und 7 AufenthG, auf deren Feststellung die Klage hilfsweise gerichtet ist (vgl. zum früheren Recht: BVerwG, Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 -, BVerwGE 104, 260), ist nichts ersichtlich.
  • BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 995.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2006 - 11 UE 465/05
    , punkte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 1997 - BVerwG 9 B 701.96 - und vom 24. März 1998 - BVerwG 9 B 995.97 -, jeweils Juris).
  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 62.91

    Asylrecht - Verfolgungsprognose - Tamilen

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2006 - 11 UE 465/05
    Einem Schutzsuchenden ist unter der Voraussetzung einer schon vor der Ausreise im Aufnahmestaat erlittenen oder unmittelbar bevorstehenden "Vorverfolgung" Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG schon dann zu gewähren, wenn bei Rückkehr in diesen Staat eine reale Möglichkeit erneuter Übergriffe besteht und an der Sicherheit des Ausländers folglich ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. zum Asylgrundrecht: BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 -, BVerfGE 54, 341; BVerwG, Urteil vom 8. September 1992- BVerwG 9 C 62.91, NVwZ 1993, 191).
  • VGH Hessen, 30.11.1998 - 9 UE 1492/95

    Iran: Verfolgungsgefahr wegen untergeordneter exilpolitischer Aktivität gering

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2006 - 11 UE 465/05
    11 UE 465 05 A Urteil 20060301 denten beauftragten Mitarbeiter sonstiger iranischer Stellen in Deutschland haben bereits der 9. Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 3. November 1998 - 9 UE 1492/95 - und der Senat in seinen Grundsatzurteilen vom 24. September 2002 -11 UE 254/98.A - und 23. November 2005 - 11 UE 3311/04.A - unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der jeweiligen Entscheidung vorliegenden Erkenntnislage festgestellt.
  • BVerwG, 21.02.1997 - 9 B 701.96

    Gewährung von Abschiebungsschutz - Umstände für die Begründung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2006 - 11 UE 465/05
    , punkte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 1997 - BVerwG 9 B 701.96 - und vom 24. März 1998 - BVerwG 9 B 995.97 -, jeweils Juris).
  • OVG Saarland, 23.06.2005 - 2 R 17/03

    Kein Flüchtlingsstatus für tschetschenische Volkszugehörige aus der Russischen

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2006 - 11 UE 465/05
    War der den Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG begehrende Ausländer in dem Aufnahmestaat aus den in dieser Bestimmung genannten Gründen bereits Repressionen ausgesetzt oder hat er diesen Staat aus begründeter Furcht vor einer entsprechenden, unmittelbar drohenden Gefährdung verlassen, kommt ihm entsprechend den im Bereich des Asylgrundrechts für vorverfolgte Asylbewerber geltenden Grundsätzen der sogenannte herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu Gute (vgl. OVG des Saarlands, Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 R 17/03 -, Juris).
  • BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2006 - 11 UE 465/05
    Mangels einschlägiger Übergangsregelungen ist diese Rechtsänderung gemäß § 77 Abs. 1 AsylVfG im vorliegenden Berufungsverfahren zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Februar 2005 - BVerwG 1 C 29.03 -, DVBI. 2005, 982).
  • VGH Hessen, 10.08.2011 - 6 A 95/10

    Widerruf der Asylanerkennung wegen Wiederholungsgefahr bezüglich schwerwiegender

    Die eventuell früher erfolgten Betätigungen sind zudem nur dann relevant, wenn sie eine Beobachtung und Verfolgung durch in Deutschland agierende iranische Sicherheits- und Geheimdienstkreise auslösen könnten, etwa bei einer Betätigung an exponierter Stelle (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 01.03.2006 - 11 UE 465/05.A -).
  • OVG Saarland, 09.08.2006 - 3 Q 23/06

    Keine Verfolgung rückkehrender Iraner wegen Asylantragstellung

    Die Einschätzung des Senats in Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung des OVG des Saarlandes hierzu etwa Urteile vom 23. Oktober 2002 - 9 R 3/00 -, und vom 26.2.1997 - 9 R 6/96 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen über die zu erwartenden Folgen einer Asylantragstellung im Ausland wird schließlich auch in Entscheidungen anderer Obergerichte aus jüngerer Zeit geteilt hierzu Entscheidungen des Hess.VGH vom 14.2.2006 - 11 UE 1171/05.A, vom 9.2.2006 - 11 UE 1061/05.A -, vom 27.2.2006 - 11 UE 2252/04.A - und vom 1.3.2006 - 11 UE 465/05.A - des Sächsischen OVG vom 17.11.2005 - A 2 B 634/05 -.
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