Rechtsprechung
   VGH Hessen, 19.09.2005 - 11 UE 923/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20410
VGH Hessen, 19.09.2005 - 11 UE 923/04 (https://dejure.org/2005,20410)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.09.2005 - 11 UE 923/04 (https://dejure.org/2005,20410)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. September 2005 - 11 UE 923/04 (https://dejure.org/2005,20410)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,20410) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 1 BÄO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Arztberufes bei Vorlage von Dokumenten zum Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung für den ärztlichen Beruf in Afghanistan; Pflicht zum Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung für den ...

  • Judicialis

    BÄO § 10 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Frankfurt/Main, 12.06.2002 - 12 E 755/02
    Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2005 - 11 UE 923/04
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 12. Juni 2002 - 12 E 755/02(1) - wird abgeändert, soweit damit die Klage in vollem Umfange abgewiesen worden ist.

    den Bescheid des Regierungspräsidiums vom 20. Dezember 2000 und den Widerspruchsbescheid des Landesprüfungsamtes für Heilberufe vom 31. Januar 2002 sowie das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 12. Juni 2002 - 12 E 755/02(1) - aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, ihm eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs gemäß § 10 Abs. 1 BÄO zu erteilen.

  • BVerwG, 17.01.1980 - 3 C 116.79

    Ausübung des ärztlichen Berufs durch Ausländer - Fehlende Asylberechtigung des

    Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2005 - 11 UE 923/04
    Bei der Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen und auch im Hinblick auf die Geltungsdauer der Erlaubnis nach § 10 Abs. 2 BÄO kann allerdings sachgerecht berücksichtigt werden, inwieweit ein Interesse an der Beschäftigung im Hinblick auf die ärztliche Versorgung der Bevölkerung besteht (BVerwG, U. v. 17.01.1980 - 3 C 116/79 -, BVerwGE 59, 284).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1995 - 9 S 1459/94

    Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes an

    Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2005 - 11 UE 923/04
    Es entspricht dagegen nicht dem Sinn und Zweck der Ermessensausübung nach § 10 Abs. 1 BÄO, die erstmalige Erteilung der Erlaubnis vom Vorliegen der zusätzlichen Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 BÄO abhängig zu machen (a.M. VGH Baden-Württemberg, B. v. 08.05.1995 - 9 S 1459/94 -, NVwZ-RR 1996, 25).
  • VGH Hessen, 19.04.2013 - 7 A 908/12

    Nachweis einer in Afghanistan abgeschlossenen Ausbildung für den ärztlichen Beruf

    Für das Berufungsgericht stellen sich die Voraussetzungen einer abgeschlossen ärztlichen Ausbildung für den ärztlichen Beruf in Afghanistan im Fall der Klägerin, die behauptet, im Jahr 1983 das Medizinstudium in Kabul aufgenommen und im Jahr 1989 erfolgreich absolviert zu haben, aufgrund der Erkenntnisquellen (Auskünfte der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen vom 10. April 2007 und vom 17. August 2011; Auskünfte des Auswärtigen Amtes vom 29. Juni 2010 und vom 28. Juli 2010; vgl. ferner die in den Urteilen des VG Hannover vom 16. Februar 2005 - 5 A 2871/02 - juris, und des Hess. VGH vom 19. September 2005 11 UE 923/04 - juris, mitgeteilten Stellungnahmen), wie folgt dar:.

    Allerdings können sich die zuständige Landesbehörde bzw. im Streitfall das Gericht Überzeugungsgewissheit vom Abschluss der ärztlichen Ausbildung auch durch andere Beweismittel verschaffen, namentlich dann, wenn - wie in Afghanistan u. a. im Jahr 1989 - keine Abschlusszeugnisse ausgestellt wurden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 11 UZ 445/03 - Urteil vom 19. September 2005 - 11 UE 923/04 -).

  • VGH Hessen, 23.11.2005 - 11 UE 1173/04
    In diesen Fällen ist es nicht sachgerecht, von den Antragstellern zu fordern, dass sie den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des Medizin-Studiums in Afghanistan durch Vorlage eines Original-Studienabschlusszeugnisses erbringen (Hess. VGH, U. v. 19.09.2005 - 11 UE 923/04 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht