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   FG Münster, 08.12.2006 - 11 V 3912/02   

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FG Münster, 08.12.2006 - 11 V 3912/02 (https://dejure.org/2006,47890)
FG Münster, Entscheidung vom 08.12.2006 - 11 V 3912/02 (https://dejure.org/2006,47890)
FG Münster, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - 11 V 3912/02 (https://dejure.org/2006,47890)
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Münster, 04.07.2008 - 11 K 387/07

    Auskunftsersuchen, Verfahrensrecht - Befangenheitsantrag,

    In Bezug auf VRaFG ... verwies der Kläger darauf, dass dieser in dem Verfahren 11 V 3912/02 AO an der Entscheidung der Gerichts vom 03.09.2002 mitgewirkt habe.

    Die Ablehnung der Richter ... und ... begründet der Kläger damit, dass diese in der Sache 11 V 3912/02 den Antrag auf nachträgliche Zulassung der Beschwerde nicht sachlich beschieden hätten, sondern sich für unzuständig erklärt und die Sache an den ebenfalls unzuständigen BFH abgegeben hätten.

    Die Geschehnisse in dem Verfahren 11 V 3912/02 AO, auf die der Kläger Bezug nimmt, verhielten sich wie folgt:.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die Steuerakten, die Gerichtsakte des Verfahrens 11 V 3912/02 AO und das Protokoll der mündlichen Verhandlung Bezug genommen.

    Dass die Ablehnung aller Richter, die in der Sache 11 V 3912/02 AO an dem Beschluss vom 03.09.2002 mitgewirkt haben, rechtsmissbräuchlich ist, hat der Senat schon in dem Beschluss vom 06.02.2007 - 11 V 3912/02 AO entschieden.

    Denn anders ist nicht zu erklären, warum der Kläger die Besorgnis der Befangenheit erst einen Tag vor der mündlichen Verhandlung vorbringt, obwohl ihm der Beschluss vom 08.12.2006 - 11 V 3912/02 AO schon seit mehr als 1, 5 Jahren vorliegt und obwohl er aufgrund diverser gerichtlicher Verfügungen (z.B. vom 15.08.2007, 12.09.2007.27.11.2007, 10.12.2007, 04.01.2008, 29.04.2008 und 14.05.2008) weiß, dass Frau RinaFG ... Berichterstatterin in dem Verfahren 11 K 387/07 AO ist.

  • FG Münster, 25.07.2003 - 11 K 3622/02

    Anwaltliches Berufsrecht: Verschwiegenheitspflicht bei steuerlicher

    die Aussetzung der Vollziehung der vorliegend angefochtenen Verwaltungsakte - Az.: 11 V 3912/02 AO - diese Möglichkeit nicht angesprochen.

    Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung der vorliegend streitigen Verwaltungsakte - Az.: 11 V 3912/02 AO - derselbe Senat des Gerichts seine Pflicht zur Fürsorge verletzt habe.

    Aussetzung der Vollziehung - Az.: 11 V 3912/02 AO - sowie die vorgelegten FA-Akten verwiesen.

    Aussetzung der Vollziehung - Az.: 11 V 3912/02 AO - eine unzutreffende Rechtsauffassung geäußert und nur ihre eigene Entscheidung in dem davor ergangenen Verfahren betr.

  • BFH, 20.07.2007 - VIII S 2/07

    Erhebung einer Anhörungsrüge nur wegen Gehörsverletzung

    Daran fehlt es hier, weil der Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluss des Finanzgerichts (FG) Münster vom 3. September 2002 11 V 3912/02 AO, den der Antragsteller sachlich geprüft wissen will, jedenfalls unzulässig ist (s. zu 2.).
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