Rechtsprechung
OLG München, 22.05.2007 - 11 W 1387/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Errechnung des Streitwerts der Terminsgebühr lediglich aus dem Kostenwert bei bereits bezahlter gesamter Klageforderung; Anfallen einer Terminsgebühr bei einem Vermeidungsgespräch oder Erledigungsgespräch; Hinzurechnung bei einer teilweisen einseitigen ...
- lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)
Nr. 3104 VV RVG
Terminsgebühr, Besprechung nach Teilzahlung:
Wird zitiert von ...
- BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09
Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der …
Daran ist entgegen einer vereinzelt im Schrifttum vertretenen Ansicht (…vgl. Müller-Rabe/Mayer, aaO, Rn. 131), der sich für die Bemessung der Höhe einer Terminsgebühr bei einem Erledigungsgespräch im Sinne von Vorbemerkung 3 Abs. 3 Fall 1 VV RVG auch das OLG München angeschlossen hat (Beschluss vom 22. Mai 2007 - 11 W 1387/07, OLGR 2007, 917; a.A. KG, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 5 W 24/06, AnwBl. 2007, 384), festzuhalten.