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   OLG Düsseldorf, 10.11.1993 - 11 W 50/93   

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https://dejure.org/1993,8888
OLG Düsseldorf, 10.11.1993 - 11 W 50/93 (https://dejure.org/1993,8888)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.1993 - 11 W 50/93 (https://dejure.org/1993,8888)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 1993 - 11 W 50/93 (https://dejure.org/1993,8888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 6
    Streitwert: Sicherungsübereignung - Rückgabe des Sicherungsgutes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mönchengladbach - 10 O 90/91
  • OLG Düsseldorf, 10.11.1993 - 11 W 50/93
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 14.08.1969 - 1 W 2711/69

    Streitwert: Eigentum - Feststellungsklage - Verkehrswert

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.1993 - 11 W 50/93
    Anträge auf positive Feststellung des Eigentums oder auf negative Feststellung, dass dem Gegner das Eigentum nicht zusteht, sind ebenfalls nach § 6 ZPO zu bewerten (KG, JurBüro 1970, 174 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 6 ZPO Rdn. 2; Zöller/Schneider, § 6 ZPO Rdn. 4; Drischler/Oestreich/Winter, GKG , Streitwertanhang, Stichwort "Eigentum" Anm. 2).

    Ein Abschlag von dem danach maßgeblichen Wert ist vorliegend jedenfalls deshalb nicht vorzunehmen, weil die begehrte Feststellung das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien abschließend klärte, insbesondere die von der Beklagten vorbehaltene jederzeitige Rückforderung ausschloss, und damit in der Wirkung einem Leistungsurteil gleichkam (vgl. im Ergebnis auch KG, JurBüro 1970, 174, 175; Drischler/Oestreich/Winter, aaO.).

  • BGH, 12.02.1959 - VII ZR 215/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.1993 - 11 W 50/93
    Das Sicherungseigentum steht nämlich wirtschaftlich dem Pfandrecht näher als dem Volleigentum, so dass es gerechtfertigt erscheint, § 6 Satz 1 2. Alternative und Satz 2 ZPO entsprechend anzuwenden (vgl. BGH, NJW 1959, 939; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 51. Aufl., § 6 ZPO Rdn. 9; Zöller/Schneider, 18. Aufl., § 3 ZPO Rdn. 16, Stichwort "Sicherungsübereignung" und § 6 ZPO Rdn. 6; Schneider, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 10. Aufl., Rdn. 2438 und 4044; Drischler/Oestreich/Winter, GKG , 4. Aufl., Streitwertanhang, Stichwort "Sicherungseigentum" Anm. I.; alle m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 30.07.2010 - 2 W 27/10

    Kostenstreitwertbestimmung: Herausgabe eines zur Sicherheit übereigneten

    Dies unterscheidet die vorliegende Konstellation auch von derjenigen, wie sie u.a. dem Beschluss des Bundesgerichtshofes v. 12. Februar 1959 (VII ZR 215/58 - RPfleger 1959, 186) oder dem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. November 1993 (11 W 50/93 - OLGR 1994, 27) jeweils zugrunde lag; dort ging es stets um die Frage des Bestehens, Fortbestehens oder des Nichtbestehens des Sicherungseigentums als Sicherheitsleistung.
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