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   OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 11 Wx 48/00   

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https://dejure.org/2000,3121
OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 11 Wx 48/00 (https://dejure.org/2000,3121)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.05.2000 - 11 Wx 48/00 (https://dejure.org/2000,3121)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 11 Wx 48/00 (https://dejure.org/2000,3121)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Adoption; Kind; Eltern; Nachteil; Unverhältnismäßig; Unverhältnismäßiger Nachteil; Interessenabwägung

  • Judicialis

    BGB § 1748 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1748 Abs. 4
    Begriff des Nachteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1460
  • MDR 2001, 33
  • FGPrax 2000, 194
  • FamRZ 2001, 573
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 19.01.1994 - 1Z BR 98/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 11 Wx 48/00
    Bei dem Tatbestandsmerkmal des "unverhältnismäßigen Nachteils" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung und Anwendung auf den festgestellten Sachverhalt im Verfahren der weiteren Beschwerde unbeschränkt nachprüfbar ist (BayObLG NJW-RR 1994, 903 unter II 2 c. bb. 2).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 11 Wx 48/00
    Sie wird im übrigen bestätigt, wenn man den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 07.03.1995 (BVerfGE 92, 158), der Anlaß für die Einfügung von § 1748 Abs. 4 BGB war, in den Blick nimmt.
  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 10/03

    Begriff des unverhältnismäßigen Nachteils

    Es sieht sich daran durch den vom Landgericht zitierten Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 26. Mai 2000 (FamRZ 2001, 573) gehindert.
  • OLG Stuttgart, 14.12.2004 - 8 W 313/04

    Minderjährigenadoption: Gerichtliche Ersetzung der Einwilligung des

    Insoweit kann auf die zum Begriff des unverhältnismäßigen Nachteils in § 1748 Abs. 1 BGB entwickelten Kriterien zurückgegriffen werden ( Anschluss BayObLG FamRZ 2002, 486 = NJW-RR 2002, 433; Abweichung zu OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 573).

    Deshalb liegt ein unverhältnismäßiger Nachteil im Sinne von § 1748 Abs. 4 BGB nicht bereits dann vor, wenn das Unterbleiben der Adoption für das Kind nachteilig ist und wenn die Abwägung der Interessen des Kindes mit denen des Vaters zu dem Ergebnis führt, dass das Interesse des Kindes an der Adoption überwiegt (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 573).

  • BayObLG, 09.11.2001 - 1Z BR 18/01

    Einwilligungsersetzung bei unverhältnismäßigem Nachteil durch Unterbleiben einer

    Demgegenüber nimmt das OLG Karlsruhe (FamRZ 2001, 573) einen unverhältnismäßigen Nachteil im Sinne von § 1748 Abs. 4 BGB bereits dann an, wenn das Unterbleiben der Adoption für das Kind nachteilig ist und wenn die Abwägung der Interessen des Kindes mit denen des Vaters zu dem Ergebnis führt, dass das Interesse des Kindes an der Adoption überwiegt.
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